Beratung im Bundestag Anlegerschutz mit Lücken

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Nicht alles im Reinen

Allenfalls putzig ist der Versuch, öffentliche Werbung für Finanzanlagen in Bussen und Bahnen zu verbieten. Der insolvente Windparkfinanzierer Prokon hatte in der Berliner S-Bahn geworben. Tatsächlich werden die Anleger zumeist persönlich vom Graumarktvertrieb angesprochen. Es ist ja gerade die Masche der Drückerkolonnen mit Emotionen Geld einzusammeln, den Anlegern keine Zeit zum Nachdenken zu geben und sofort auf den Abschluss zu drängen. Nur weil die Graumarktanbieter nicht mehr in der S-Bahn Anzeigen schalten dürfen, wird nicht signifikant weniger Geld in zweifelhafte Investments fließen.

Finger weg von Finanzprodukten, wenn...

Auch wenn das Kleinanlegerschutzgesetz neue Hürden einzieht, der Graumarkt wird Wege finden, diese Hürden zu umgehen. Ein Weg könnte sein, Investments nicht über Fonds oder Wertpapiere zu vertreiben, sondern Direktinvestments anzubieten. Diese Direktinvestments in Container oder Tropenholzplantagen bleiben auch nach dem neuen Gesetz ohne Regulierung.

Eine nächste Runde im Kampf zwischen Anlegerschützern und dem Graumarkt ist schon absehbar. Kaum sind die alten Lücken geschlossen, nutzen die Finanzvertriebe neue Schlupflöcher und es folgt das nächste Gesetz. Wer sich als Anleger darauf verlässt, dass der Staat gegen jedes Anlagerisiko schützt, der scheut die Eigenverantwortung. Niemand ist gezwungen, eine Kapitalanlage zu kaufen, die er nicht versteht und dessen Risiken er nicht durchschaut. Aktien, Anleihen und Gold sind zwar nicht sexy, aber eben vergleich- und handelbar.

Allerdings ist auch bei Aktien nicht alles im Reinen. Umso besser, dass sich die Bundesregierung jetzt darum kümmern will, dass Kleinaktionäre bei einem Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) nicht mehr benachteiligt werden. Der Bundesgerichtshof hatte 2013 entschieden, dass für ein Delisting weder ein Beschluss der Hauptversammlung noch ein Barabfindungsangebot nötig seien. Damit hatten Aktiengesellschaften ein Instrument in der Hand, lästige Kleinaktionäre schnell und kostengünstig loszuwerden. Nach diesem Gerichtsentscheid ist eine Novelle des Aktienrechts zugunsten der Aktionäre längst überfällig.

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