Deutsche Börse BaFin überprüft Aktienhandel und Rechtzeitigkeit der Ad-hoc-Mitteilung

Im Zuge des Fusionsvorhabens von Deutscher Börse und London Stock Exchange überprüft die Finanzaufsicht BaFin, ob die Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse rechtzeitig erfolgt ist.

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Die Finanzaufsicht BaFin in Bonn. Quelle: dpa

Die Finanzaufsicht BaFin analysiert im Zuge des Fusionsvorhabens von Deutscher Börse und London Stock Exchange (LSE), „ob die Ad-hoc-Mitteilung der Deutschen Börse rechtzeitig erfolgt ist“. Das teilte eine Sprecherin auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte von Insidern Hinweise auf die Fusionsverhandlungen erhalten und die Nachricht am Dienstag um 14:07 Uhr veröffentlicht. Die LSE veröffentlichte ihr Statement zu den Verhandlungen um 14.47 Uhr und bestätigte das Vorhaben. Die Deutsche Börse brauchte länger.

Laut dem Portal DGAP, auf dem Unternehmen Pflichtmitteilungen veröffentlichen, kam die Ad-hoc-Meldung der Börse, mit der kursbewegende Maßnahmen allen Marktteilnehmern zeitgleich kommuniziert werden sollen, erst um 15:36 Uhr. Die Deutsche Börse sagte dazu nur, dass die BaFin „als gesetzlich zuständige Behörde“ die Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes überwache. Das gelte für jedes andere in Deutschland börsennotierte Unternehmen ebenso.

Die BaFin untersucht außerdem „den Handel in Wertpapieren der Deutsche Börse AG“, schrieb die Sprecherin der WirtschaftsWoche. Der Aktienkurs beider Börsen war am Dienstag stark angezogen.

Bei der Londoner Finanzaufsicht FCA wollte man den Fall nicht kommentieren. Allgemein gelte: „Wenn jemand gezielt Informationen gestreut hat, würden wir uns damit befassen“, so eine FCA-Sprecherin und: „Unternehmen sind verpflichtet, Systeme und Kontrollen zu haben, die Informationslecks verhindern.“

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