Elsässers Auslese

Wie Sie Ihre Kinder auf ein großes Erbe vorbereiten

Markus Elsässer Value Investor

Die nachfolgende Generation auf ihr Erbe und den Umgang mit Finanzen vorzubereiten, ist eine schwierige Aufgabe. Sich darum zu drücken, ist aber keine Lösung. Eine Kolumne.

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Was Erben wissen sollten
Alleinerbe Der Alleinerbe erbt als einzige Person. Er tritt rechtlich „in die Fußstapfen des Verstorbenen“ und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten. Quelle: dpa
Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Danach wird der Nachlass zwischen dem Ehepartner und den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt, wobei Kinder und Enkel des Erblassers Vorrang vor Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen genießen. Quelle: REUTERS
Annahme der ErbschaftWer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun. Vor allem braucht er die Annahme des Erbes nicht zu erklären. Dieses Phänomen heißt im Juristen-Deutsch “Von-Selbst-Erwerb.“ Quelle: AP
Ausschlagung der Erbschaft Wer nicht erben will, kann (und muss) die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem der Betreffende von der Erbschaft und deren Gründen erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung in der Regel nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Quelle: REUTERS
EhegattentestamentVerheiratete und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Eine weit verbreitete Form ist dabei das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind, werden auch die Kinder bedacht. Sie werden zu Schlusserben, also zu Erben des länger lebenden Ehegatten ernannt. Quelle: dpa
Pflichtteil Ein Erblasser kann bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen, aber nicht immer verhindern, dass diese Personen etwas aus seinem Nachlass erhalten. Grund: Der sogenannte Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Quelle: dpa
EnterbungHat er Erblasser einen oder mehrere gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder sie bei der Verteilung des Nachlasses nicht erwähnt, spricht man von Enterbung. Handelt es sich bei den fraglichen Personen um enge Angehörige, können sie oft zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Quelle: obs

In meiner Kolumne am vergangenen Montag habe ich über die stark gestiegenen privaten Vermögen der Deutschen berichtet. Heute möchte ich auf die Problematik des Vererbens und Übertragens von Vermögenswerten auf die nächste Generation zu sprechen kommen. Mir geht es nicht um steuerrechtliche Aspekte. Dafür gibt es Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Es geht um Wichtigeres.

Wohin ich schaue, stelle ich überwiegend Verunsicherung oder gar Hilflosigkeit fest, wenn es darum geht: „Wie und wann sage ich es meinem Kinde?“  Es geht darum, die nachfolgenden Generationen auf die größeren Geldsummen und Kapitalvermögen vorzubereiten, welche ihnen eines Tages zufallen werden. Die Herausforderung liegt auf zwei Ebenen: Zum einen, die jungen Menschen mit dem professionellen Umgang beim Thema Geld - im weitesten Sinne - vertraut zu machen. Und zwar losgelöst von der jeweiligen Berufswahl. Zum anderen, dafür zu sorgen, dass die Kinder - trotz des Erbes – ein eigenes, vernünftiges Leben aufbauen können. Beides unter einen Hut zu bekommen, ist gar nicht so einfach.

Kinder bleiben im Regen stehen

Die Eltern oder Großeltern sind allein gelassen. Patentrezepte gibt es nicht. Jede Familie hat ihre eigene Werteordnung und Weltanschauung. Und auch die Kinder bleiben in der Regel im Regen stehen. In der Schule und an den Universitäten bringt man ihnen nichts zu dem wichtigen Komplex der Finanzen bei. In der Öffentlichkeit ist das Thema Tabu. Und so kommt es, dass mit dem Heranwachsen der nächsten Generation die innere Verkrampfung und die Bauchschmerzen bei den Vermögensinhabern zunehmen.

Zur Person

Wann weihen wir unseren Sohn ein? Ab wann sollen wir unserer Tochter die konkrete Größenordnung der Zahlen offenlegen? Wird sie dann überhaupt noch selber sparen wollen, wenn sie um die hohen jährlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen weiß? Wie wird sie sich gegenüber ihren Freunden fühlen, wenn sie sich nicht mehr als Gleiche unter Gleichen empfinden wird?  Wie macht der Vater einem Volljährigen klar, dass er eine ganz gewisse Art im Umgang mit seinem Vermögen erwartet, wenn er es eines Tages schenkt oder vererbt? Zwingen kann er ihn ja nicht. Wie kann die Mutter sichergehen, dass die erwachsenen Kinder ihre Wünsche – zu ihrem Besten – auch befolgen werden? Fragen über Fragen, die sich da aufhäufen. Es ist ein Dilemma und es dominiert die Sorge, etwas falsch zu machen.

Das Spektrum der Einstellungen zu dieser Thematik ist breit gefächert. Im einen Extrem finde ich häufig die Haltung: „Nach mir die Sintflut“, kombiniert mit Wegducken und „im Dunkeln halten“. Die Generationen gehen sich aus dem Weg. Man scheut das intime Gespräch. Der Faden der Kommunikation ist aus verschiedenen Gründen sowieso gerissen. Also bloß nicht auch noch das Thema der Firmennachfolge und des Kapitalvermögens anschneiden.

Das Resultat ist vorprogrammiert: Ein Leben lang geht die ganze Kraft und Energie in die Arbeit und den Aufbau eines Vermögens. Der Erblasser hat aber bis zum Schluss das ungute Gefühl, sich um den heißen Brei gedrückt zu haben. Die Ungewissheit, was später einmal aus dem Ganzen wird, entwickelt sich im Zeitablauf zur Gewissheit: Je älter man wird, umso mehr stellt sich die Frage nach dem Sinn der Schufterei. Die Erben sind auf nichts vorbereitet. Der Fall „Buddenbrocks“ lässt grüßen.

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