Fairvesta Der Fondsgesellschaft gehen die Neukunden aus

Fairvesta konnte in Deutschland zuletzt kaum noch Geld einsammeln. Seit 2014 wird wegen möglichem Anlagebetrug ermittelt. In Frankreich lief das Geschäft noch - doch nun könnte auch dort der Absatz einbrechen.

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Fondsanbieter Fairvesta residiert in Tübingen

Im Heimatmarkt Deutschland konnte Fairvesta, Anbieter geschlossener Immobilienfonds mit rund einer Milliarde Euro Zeichnungsvolumen, zuletzt kaum noch Geld einsammeln. Die strengere Regulierung geschlossener Fonds brachte das Neugeschäft 2014 phasenweise zum Erliegen. Die WirtschaftsWoche hatte früh über Fairvesta berichtet (Ausgaben 42/2013 und 15/2014). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt seit Juli 2014 nach anonymen Anzeigen wegen möglichen Kapitalanlagebetrugs gegen Fairvesta-Manager. Die Manager bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Wenigstens im Nachbarland Frankreich schaffte Fairvesta es mit dem dortigen Ableger noch – unter Verweis auf solide deutsche Immobilien –, Anleger zu locken. Doch nun könnte auch dort der Absatz einbrechen.

Falsche Beratung führt zu Entschädigung
Die Commerzbank muss einer Stiftung aus Nordrhein-Westfalen wegen einer riskanten Anlageberatung fast 250.000 Euro Entschädigung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) ist inzwischen rechtskräftig (Az.: 1 U32/13 vom 28.1.2015).Die Krefelder Hildegard Bredemann-Busch-du Fallois Stiftung hatte sich 2001 auf Vermittlung der Commerzbank mit 280.000 Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Ab dem Jahr 2010 flossen die Ausschüttungen nicht mehr wie erwartet. Daraufhin klagte die Stiftung und bekam Recht. Quelle: dpa
Die Finanzaufsicht Bafin muss der Öffentlichkeit keine Einsicht in Akten zu Krisenbanken gewähren. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 11. März entschieden und damit in mehreren Fällen entsprechende Klagen abgewiesen. Nach der Richtlinie über die Bankenaufsicht bestehe bis auf wenige, enge Ausnahmeregelungen ein Verbot, Berufsgeheimnisse zu offenbaren, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Auf eine Ausnahme könne man sich in den vorliegenden Fällen nicht berufen. In einem Fall (AZ 6 A 1071/13) hatte ein Journalist gegen die Bafin geklagt, ihm Einsicht in Unterlagen zu gewähren, die den Komplex der in der Finanzkrise vom Staat aufgefangenen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) betreffen. In einem anderen Fall (AZ 6 A 1598/13) hatte der Bund der Steuerzahler in Bayern geklagt, weil er Akten einsehen wollte, die den Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria durch die BayernLB und den Verkauf von Rechten an der Formel 1 betreffen. Ob mit dem jüngsten Urteil das letzte Wort gesprochen ist, ist allerdings offen: Die Kläger können vor die nächste Instanz ziehen - eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde ausdrücklich zugelassen. Quelle: dapd
Bei der Beratung zu riskanten Finanzwetten müssen Banken erfahrene Anleger nicht in jedem Fall über ihre eigenen Interessen an dem Geschäft informieren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das am 20. Januar bekannt wurde (Az.: XI ZR 316/13). Die Entscheidung betraf ein Kreditinstitut, das ein solches Geschäft für eine andere Bank vermittelt hatte. Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der 2008 Währungswetten eingegangen und erhebliche Verluste erlitten hatte. Er war bei einer Sparkasse beraten worden, schloss die Finanzwette auf Wechselkursunterschiede von Türkischer Lira und Schweizer Franken dann aber vereinbarungsgemäß mit einer Landesbank ab. Der Richterspruch könnte vor allem für Kommunen von Bedeutung sein, die mit Banken riskante Zinswetten eingegangen sind und dann viel Geld verloren haben. Bislang liegen die genauen Urteilsgründe aber nicht vor. Wenn eine Bank nur berate, habe sie keinen „schwerwiegenden Interessenskonflikt“, begründete der BGH seine Entscheidung. Für das Kreditinstitut ist eine derartige Wette nur profitabel, wenn sie zum Nachteil des Kunden ausgeht. Quelle: dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Anlegern Schadenersatz für inzwischen wertlose Papiere der US-Pleitebank Lehman Brothers zugesprochen. Beide hatten sogenannte Garantie-Zertifikate gekauft, die im Zuge der Lehman-Pleite im September 2008 weitgehend wertlos geworden waren. Der BGH gab ihnen nun recht: Die Bethmann Bank, die den Kauf abgewickelt und die Kunden beraten hatte, habe diese Kunden nicht ordentlich über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt. Die Kunden hätten daher Anspruch auf Schadenersatz von insgesamt 173.000 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig. (AZ XI ZR 169/13 und 480/13) Quelle: ap
Grundsatzurteil für Bankkunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Kunden die jahrelang von den Banken unzulässigerweise verlangten Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite auch dann zurückfordern können, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden. Der BGH stellte klar, dass die Ansprüche nicht verjährt seien, weil die Rechtsprechung erst seit drei Jahren klar sei. Keine Chance haben nur Kunden, die vor 2004 einen Ratenkredit aufgenommen haben. Der BGH hatte bereits im Mai grundsätzlich entschieden, dass zusätzliche Bearbeitungsentgelte neben den Zinsen bei Krediten unzulässig sind. Zahlreiche Banken hatten so die Zinsen selbst niedriger aussehen lassen. Quelle: dpa
Kunden alter Lebensversicherungen können nicht Jahre nach Vertragsschluss ihre eingezahlten Prämien zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am 16. Juli entschieden (Az: IV ZR 73/13). Dem Gericht zufolge verhalten sich Versicherungskunden „treuewidrig“, wenn sie jahrelang anstandslos einbezahlt haben und den Vertrag dann rückgängig machen wollen. Die Richter wiesen die Klage eines Kunden ab, der seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung 2004 gekündigt und 2011 alle eingezahlten Prämien zurückverlangt hatte. Der Kunde habe die ihm zustehende gesetzliche Widerspruchsfrist verstreichen lassen und jahrelang einbezahlt. Jetzt könne er nicht die Rückzahlung der Prämien verlangen. In dem Verfahren ging es um Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Das Widerspruchsrecht erlosch zwei Wochen nachdem der Versicherte vorschriftsmäßig über sein Recht aufgeklärt worden war. Quelle: dpa
Bankkunden haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs künftig einen Anspruch darauf, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden. In der am 15. Juli bekannt gewordenen Entscheidung (Az: XI ZR 147/12) werden Banken ab dem 1. August dazu verpflichtet, solche Provisionen in der Anlageberatung transparent zu machen. In dem konkreten Fall ging es um die Investition eines Geschäftsmanns, der 1996 auf den Rat der Bank hin umgerechnet rund 25 Millionen Euro in ein Immobilienprojekt steckte. Für die Vermittlung des Abschlusses erhielt die Bank von den Initiatoren der Immobiliengesellschaft eine Provision von nahezu 700 000 Euro. Die Gesellschaft musste dann 2005 in Insolvenz gehen. Die Bank habe sich beim Verschweigen der Provision nichts zuschulden kommen lassen, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht klar gewesen sei, urteilten die Karlsruher Richter. In neuerer Zeit habe es aber mehrere Gesetzesnovellen gegeben, die den Vertrieb von Kapitalanlagen „einem nahezu flächendeckenden Transparenzgebot unterworfen“ hätten. Deswegen müssten versteckte Provisionen, sogenannte „Kick-Backs“, künftig ausgewiesen werden. Quelle: dpa

In Frankreich konnten Anleger eine Lebensversicherung mit dem Namen Robustus zeichnen, die der dortige Fairvesta Ableger, Robustus France, an Dravya Life vermittelte. Der Liechtensteiner Versicherer hatte nach einem Eigentümerwechsel 2014 jedoch alle Produkte auf den Prüfstand gestellt. Fairvesta erwartete noch im August, dass „das Neugeschäft ab September wieder ordentlich laufen“ werde. Ein Irrtum: Dravya Life teilte der WirtschaftsWoche nun mit, die Versicherung werde „auch zukünftig nicht mehr angeboten“, die bestehende Partnerschaft „aufgelöst“. Zu den Gründen sagte Dravya Life „aufgrund der aktuellen Situation“ nichts. Fairvesta bestätigte, dass nun keine Versicherungen mehr vermittelt würden.

2013 hatte schon ein österreichischer Versicherer eine Kooperation mit einem Unternehmen der Fairvesta-Gruppe abgelehnt – laut Fachmedium „Procontra“ wegen der kritischen Medienberichte, die nicht zweifelsfrei widerlegt werden konnten.

Die Städte mit den besten Kaufgelegenheiten
Kassel Quelle: dpa-dpaweb
Weimar Quelle: dpa
Düsseldorf Quelle: dpa
Osnabrück Quelle: dpa-dpaweb
Koblenz Quelle: dapd
Lübeck Quelle: obs
Braunschweig Quelle: dpa

Im August warnte dann die französische Finanzaufsicht ACPR, dass die Robustus Lebensversicherung schon seit September 2014 nicht mehr angeboten werden dürfe, weil aktuell keine Genehmigung der Liechtensteiner Finanzaufsicht vorliege.

Deutsche Anleger will Fairvesta derweil mit dem neuen Fonds Alocava locken, der von der Münchner Gesellschaft Avana Invest verwaltet und von der Liechtensteiner Gesellschaft fairAM (ehemals Fairvesta Vermögensverwaltung International) gemanagt wird. Bis Mai 2016 will Fairvesta 100 Millionen Euro Kapital einwerben. Anlegern werden sieben Prozent Rendite in Aussicht gestellt.

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