Fallstricke Schutz vor Goldverbot und Goldsteuer

Ein Verbot von Goldbesitz gab es schon einmal. Sollten Staaten noch mal Goldanlegern in die Taschen greifen, wäre es wohl eher mittels einer Steuer. Die richtige Vorsorge für den Fall der Fälle.

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 Gold- und Silberbarren Quelle: dpa

Die Bilanzen der Notenbanken sind geschwächt. Sie haben von ihren nationalen Kreditinstituten immer mehr Schrottpapiere als Sicherheiten akzeptiert oder – wie die Bundesbank – quasi uneinlösbare Forderungen innerhalb des Euro-Systems übernommen. Der Anteil der im Vergleich zu den ausfallsicheren Goldbeständen ausgesprochen schwachen Sicherheiten in den Notenbank-Bilanzen nimmt zu. Theoretisch ließen sich die Bilanzen verbessern, wenn privater Goldbesitz in Staatsbesitz gelangte. Die Frage wäre: Würde für privates Gold ein fairer Marktpreis bezahlt – und passierte der Übergang freiwillig?

„Es ist gefährlich, richtig zu liegen, wenn die Regierung falsch liegt.“ Vermögensverwalter und Börsenguru Marc Faber zitiert Voltaire, wenn er gefragt wird, ob er sich ein privates Goldbesitzverbot vorstellen könne, so wie in den USA zwischen 1933 und 1974. Am 5. April 1933 erließ der damalige US-Präsident Franklin D. Roosevelt eine Durchführungsverordnung, die das private Horten von Gold unter Strafe stellte. Ausgenommen waren Goldmünzen und Goldzertifikate, deren Wert pro Person 100 Dollar nicht überstieg, sowie Sammlerstücke. Verstöße konnten mit bis zu 10.000 Dollar Strafe belegt werden oder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. US-Bürger hatten ihr Gold bis zum 1. Mai 1933 zum Festpreis von 20,67 Dollar pro Unze bei der Notenbank abzugeben, anschließend wurde die Parität auf 35 Dollar pro Unze fixiert.

Die Freigrenze von 100 Dollar, was etwa fünf Unzen Feingold entsprach, war ein geschickter Schachzug der Regierung, weil dadurch die Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen war. Entsprechend regte sich dort auch kaum Widerstand gegen die Konfiszierung. Wer unter der Freigrenze lag, konnte an der späteren Aufwertung von Gold gar verdienen. Ein probates Mittel, um Enteignungen gesellschaftsfähig zu machen, das Regierungen bis heute nicht verlernt haben dürften.

Bunker in London

Ein Goldbesitzverbot ist sicher ein Extremszenario. Mit ein paar Fallstricken sollten aber auch weniger misstrauische Naturen rechnen. Denkbar wäre eine von Brüssel aus betriebene Einführung einer europaweiten Mehrwertsteuer und Abgeltungsteuer für physisches Gold. Edelmetallhändler und Banken könnten zu Dokumentationspflichten über Edelmetallkäufer, offiziell etwa begründet mit dem Kampf gegen Geldwäsche, verpflichtet werden. Das ließe sich begleiten von einer populistischen Kampagne gegen böse Goldspekulanten, die keine Steuern zahlen, ihre Millionen nicht produktiv anlegen und nur am Untergang verdienen wollen.

Wer einen Teil seines Geldes in Gold anlegen will, sollte es deshalb physisch besitzen und möglichst dort aufbewahren, wo es am wenigsten wahrscheinlich ist, dass es ihm weggenommen wird. Diesen Bedarf spüren offenbar auch die Banken. Sie bauen zurzeit weltweit neue Tresorräume, um Gold physisch einzulagern. Kunden wollten ihre materiellen Besitztümer an verschiedenen Orten lagern, berichtet Raymond Key, Chef des weltweiten Metallhandels der Deutschen Bank. Die Bank lässt derzeit im Großraum London einen neuen Goldbunker bauen.

Der sechs Milliarden Dollar schwere Hedgefonds Greenlight Capital hat bereits 2009 seine kompletten Anteile am weltweit größten Goldfonds in physisches Gold getauscht. Statt 4,2 Millionen Fondsanteile, die den Anspruch auf 420.000 Unzen Gold in den Londoner Tresoren der britischen Großbank HSBC verbriefen, verwahrt Fondsmanager David Einhorn das Gold seither lieber in Eigenregie.

Liquide Notfallreserve

Ganz so freiwillig wie Einhorn dürfte John Paulson seinen Bestand an dem Goldfonds nicht reduziert haben. Im zweiten Halbjahr 2011 verkaufte Paulsons Investmentfirma Anteile, die einer Goldmenge von 1,42 Millionen Unzen entspricht. Angeblich musste Paulson Investoren auszahlen, die aus Verärgerung über die miese Wertentwicklung, die ihnen der Ex-Superspekulant in jüngerer Zeit ablieferte, Kapital abgezogen haben. Pleite ist Paulsons Firma deshalb nicht. Sie hält immer noch Goldfondsanteile im Gegenwert von rund 2,9 Milliarden Dollar.

Denkbar wäre aber auch, dass Paulson direkt in physisches Gold gewechselt ist, über dessen Bestände er keine öffentliche Auskunft geben muss. Schnell verkaufen, wenn seine Investoren Geld sehen wollen, könnte er es dennoch. Gold ist eine stets liquide Notfallreserve. Wer es aber nicht aus Not verkaufen muss, der sollte es behalten.

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