Soll die Honorarberatung also das Vermittlungsmodell der Zukunft werden – wie es auch viele Politiker in Deutschland fordern – ist ein Provisionsverbot womöglich der einzige Weg dorthin. Denn sonst droht, dass viele Anbieter von Versicherungs- und Anlageprodukten Schlupflöcher in den EU-Bestimmungen nutzen, um ihren vermeintlichen Wettbewerbsnachteil wett zu machen und um die Honorarberater zurückzudrängen.
Der jetzige Vorschlag, der Vermittler zur Offenlegung ihrer Provisionen zwingen soll, wird es in der Praxis ohnehin schwer haben. Denn auch die längst gültigen Vorschriften sind in der Praxis noch nicht wirklich angekommen. Weder hält sich jeder Berater an die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls, noch ist sind Unabhängigkeit und Provisionseinnahmen immer nachvollziehbar. Das Versicherungsmagazin zitiert eine aktuelle Umfrage, der zufolge noch immer ein Drittel der Makler ihre Beratung nicht dokumentiert.
Mehr Kontrolle durch Aufsichtsämter
Ebenfalls ein Drittel der 300 befragten Makler hat noch immer ein Problem mit der Ausweisung der Abschluss- und Nebenkosten in der Vermittlung von Lebens- und Krankenversicherungen. Und weniger als ein Drittel der Makler erfasst überhaupt die Beratungs- und Bearbeitungszeit bei der Vermittlung von Finanzprodukten. Das aber wäre zur Begründung von Provisionen ebenso wie zur Rechtfertigung von Beratungshonoraren eine notwendige Bedingung.
Letztlich liegt eine effektive Regulierung der Vermittlertätigkeiten wohl weiter in der Verantwortung der Einzelstaaten. Und in der gelebten Praxis werden Kontrollen durch Aufsichtsämter und Verbraucherschützer wohl mehr denn je dafür sorgen müssen, dass die Vorschriften in der Branche auch eingehalten werden.