
Sie tragen klingende Namen wie King Edwin, MS Hohesand oder OS Istanbul und entwickeln sich für Anleger zum Alptraum. Laut Branchenkenner könnte eine dreistellige Zahl an Schifffonds Pleite gehen. Betroffenen droht nicht nur der Totalverlust, sondern auch noch eine Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter.
Schifffonds sind ein spezielles Anlageprodukt mit hohen Risiken. Trotzdem stiegen in den vergangenen Jahren Privatkunden massenhaft ein. Verbraucherschützer rechnen damit, dass mehr als 200.000 Anleger Anteile im Depot haben. Ein Grund für die rege Nachfrage in den Vergangenen Jahren: Die Verwalter, freie Vermittler und Bankberater haben Schifffonds vertrieben. Zumindest einige von den Beratern dürften dabei mehr an den eigenen Geldbeutel als an das Interesse der Kunden gedacht haben.
Diese Vermutung legt zumindest eine Liste zu den Provisionen von Banken nahe, die Handelsblatt Online vorliegt. Viele Institute mauern auf Anfrage ihrer Kunden nach wie vor bei der Veröffentlichung ihrer Vermittlungsprovisionen. Anleger ziehen deshalb vor Gericht. Erstmals veröffentlichen Rechtsanwälte jetzt, welche Vergütungen an die Banken fließen.
Anwälte packen aus
Die Liste zeigt beispielhaft: für die Vermittlung eines Schifffonds gab es in einem konkreten Fall bis zu 14 Prozent für die Bank. Für Zertifikate gab es Provisionen von drei Prozent pro Jahr. Für den Kauf eines bekannten vermögensverwaltenden Fonds gingen 6,8 Prozent an das Geldhaus.
Viele Geldhäuser tun sich schwer mit der Veröffentlichung ihrer Rückvergütungen. Doch allmählich kommen die bislang geheimen oder nur mit großer Mühe ermittelbaren Sätze ans Licht. Grund ist die so genannte Kick-Back-Rechtsprechung. Danach müssen Banker nun auf Nachfrage der Kunden preisgeben, was sie an den Deals verdienen. Viele wurden inzwischen von Gerichten zu solchen Auskünften verurteilt.
Deshalb wissen nun die Anwälte der Anleger sehr genau, was an Provisionen üblich ist. Die Informationen sind für Anleger wichtig, weil zu hohe Kosten den Anlageerfolg gefährden. Unisono erklären die Juristen, dass die Höhe der Provisionen sich immer nach dem jeweiligen Produkt richten.
Wo es die höchsten Provisionen gibt
Alexander Heinrich, von der Kanzlei Tilp in Kirchentellinsfurt erklärt: „Bei Nicht-Wertpapieren, wie geschlossenen Fonds, werden höhere Provisionen bezahlt, als bei Wertpapieren. Auch ist festzustellen, dass früher in den 80er und 90er Jahren höhere Provisionen bezahlt wurden als heute“. Doch weil die Provisionen zunehmend in die Wahrnehmung der Öffentlichkeit rücken, passten die Institute nach Angaben von Juristen ihre Vergütungspraxis an.
Rechtsanwalt Bernd Jochem von der Kanzlei Rotter in München erklärt: „In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Banken bei dem Vertrieb von Investment-Fondsanteilen zumindest den Ausgabeaufschlag als Vertriebsprovision erhalten sowie in der Folgezeit so genannte Vertriebsfolgeprovisionen für die Zeiten, in denen die Fondsanteile im Depot des Kunden verbleiben“. Entsprechende Angaben zu einer solchen "Halteprämie" liegen Jochem beispielsweise von der Dresdner Bank vor (Die Provisionen der Dresdner Bank: Klicken Sie hier).
Licht im Dunkeln
Beim Vertrieb von Anlageprodukten fließen zusätzlich zu der bei Abschluss fälligen Summe, meist jährlich fällige Bestandsprovisionen von den Emittenten an das Geldhaus. Anwalt Mathias Nittel aus Heidelberg kennt einen Fall der Fürstlich Castell'schen Bank. Hier ging es allerdings um reguläre Vermögensverwaltung. Bezogen auf einen ursprünglichen Anlagebetrag von 225.000 Euro wurden hier in dreieinhalb Jahren rund 0,7 Prozent per annum zusätzlich zum Vermögensverwaltungshonorar kassiert.
Geldhäuser mit Gratis-Beratung verdienen mehr. Die ehemalige Citibank, heute Targobank, hat der Kanzlei Tilp im Rahmen zahlreicher Verfahren, bei denen es um Zertifikate der Lehman Brothers ging, Auskunft erteilt, dass sie bei einzelnen Zertifikaten eine einmalige Provision von drei Prozent sowie eine Bestandsprovision von weiteren 3,05 Prozent erhalten hat.
Ähnlich ist es auch bei der Kreissparkasse Tübingen. Rechtsanwalt Heinrich von der Kanzlei Tilp kann bestätigen, dass sie für den Vertrieb eines Deka-Fonds 3,75 Prozent einmalige Provisionen erhielt. Weil das nicht genug ist, kommen noch 1,25 Prozent pro Jahr Bestandsprovisionen hinzu.
Der Vertrieb anderer Produkte ist aber deutlich lukrativer, wie ein Beispiel der Commerzbank zeigt. Ein von der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 9 U 153/09) belegt: Die Bank bekam im konkreten Fall für den Verkauf zweier Medienfonds (VIP3 und VIP4) Zahlungen von 8,25 beziehungsweise bis zu 8,75 Prozent. "Knapp über den acht Prozent liegen der Medienfonds BAF Berlin Animation Film, hier bekamen erfolgreiche Verk ufer sogar neun Prozent", sagt Rechtsanwalt Andreas Lang der Kanzlei Nieding + Barth.
Die Liste der Banken
Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Hartmut Strube erklärt: „Acht Prozent ist ein gerne zugegebener Wert“. Er rechnet weiter: „Acht Prozent von 200.000 Euro wären immerhin 16.000 Euro.“ Er stellt die Frage: „Für was eigentlich? Da hätte der Vorstand persönlich beraten können, bei diesem Stundensatz. Ich halte solche Beträge für wucherisch.“
Alexander Heinrich von der Kanzlei Tilp kann das bestätigen: „Wer den VIP Medienfonds vertrieb, bekam ebenfalls rund acht Prozent Provision bezogen auf die Nominalbeteiligung“. Zudem weiß Heinrich von der Kreissparkasse Reutlingen, dass sie für einen in den 1990er Jahren vertriebenen geschlossenen Immobilienfonds acht Prozent Provision bekam.
Nicht ganz acht Prozent aber immerhin noch sieben Prozent waren es bei der DAB Bank AG. Sie erteilte 2011 an die Kanzlei Tilp die Auskunft, nachdem sie vom Landgericht München hierzu verurteilt wurde, dass sie für drei Zertifikate, die eine Anlegerin über die DAB Bank AG gekauft hatte, Zuwendungen von insgesamt 2.100 Euro erhalten hat. Die Kundin hatte drei Zertifikate im Jahr 2007 gekauft und insgesamt 30.000 Euro angelegt.
Knapp über den acht Prozent liegen der BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG (Medienfonds). Hier bekamen erfolgreiche Verkäufer sogar neun Prozent, heißt es seitens der Kanzlei Nieding & Barth.
Reibach mit Schiffsfonds
Warum sich mit acht Prozent begnügen, wenn es auch 13 Prozent sein können? Strube weiß: „Die Deutsche Bank kassiert bei einem Nordcapital-Fonds 13 Prozent. Das schreibt sie in die Beteiligungserklärung kleingedruckt hinein“. Auch bei vielen Schifffonds liegt die Provision oftmals in diesem Bereich. So weiß der Heidelberger Rechtsanwalt Mathias Nittel, dass Schiffsfonds in Sachen Provisionen regelmäßig über zehn Prozent liegen. Nittel: „Die Spanne liegt hier zwischen elf und 14 Prozent. Daher waren sie für die Banken natürlich im Vertrieb sehr interessant.“
Besonders viel ließ sich nach Angaben von Nittel die Deutsche Apotheker und Ärztebank auszahlen. Sie kassierte für den Verkauf des Fonds MPC MS „Santa P Schiffe“ 14 Prozent.
Die Provisionen für die maritimen Anlageprodukte laufen besonders häufig aus dem Ruder. Bei dem Schiffsfonds Hansa Flottenfonds lag die Provision bei einigen Fonds offenbar bei elf Prozent. Das bestätigt die Kanzlei Nieding & Barth. Dort weiß man auch, dass beim geschlossenen Immobilienfonds DIV Grundbesitzanlage Nr. 23 die Provision bei 11,43 Prozent lag.
Wann Banker schweigen
Viele Juristen bestätigen, dass in Einzelfällen auch höhere Provisionen geflossen seien. So habe ein Anfang der 90er Jahre vertriebener geschlossener Fonds Provisionen von mehr als 20 Prozent ausgewiesen. Laut Anwalt Heinrich waren in diesen Jahren bei geschlossenen Immobilienfonds Provisionen von bis zu 15 Prozent keine Seltenheit.
Das große Schweigen
Inzwischen sind Banken per Gesetz dazu verpflichtet, über ihre Provisionen zu informieren. Doch es fällt ihnen schwer. Rechtsanwalt Strube bekam auf Nachfrage folgende Antwort: „Bereits 1997 haben wir auf den Cent genau über die verdeckte Provision aufgeklärt“. Als Beweis wurde dann der eigene Berater angeführt. Eine weitere Antwort, die Strube von einer Sparkasse bekam, war die Folgende: „Wir müssen den Erhalt einer Provision bestreiten und haben alle Unterlagen vernichtet“.
Auch Alexander Heinrich bestätigt: „Die Praxis der Banken, Auskunft zu den erhaltenen Provisionen zu erteilen, ist sehr unterschiedlich“. Seine Kanzlei könne feststellen, dass regional ansässige Banken, wie zum Beispiel Volksbanken und Sparkassen, Auskunft über die erhaltenen Provisionen schneller und häufiger erteilten, als dies Großbanken täten. Auch sei festzustellen, dass Großbanken insbesondere bei Sachverhalten, die bereits einige Jahre alt seien - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich Auskunft erteilen.
Rechtsanwalt Jochem aus München weist auf Besonderheiten bei strukturierten Produkten hin: „Hier ist es weitaus schwieriger, Auskünfte zu Provisionen zu erhalten, da die Banken sich mehr und mehr darauf zurückziehen, dass der Verkauf solcher Produkte, wie Zertifikaten, im Rahmen eines Eigenhandelsgeschäfts erfolgt.“ Nach den ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Sachen Lehman-Zertifikate sei es nämlich so, dass ab dem 27.09.2011 keine Aufklärung des Kunden über die von der Bank vereinnahmte Marge erfolgen müsse.
Die Kunden sind auf eine transparente Beratung zu den Kosten angewiesen. „Die Angaben und Prospekte der Emittenten verstehen selbst Profis nur mit Mühe“, sagt Heiko Löschen, Geschäftsführer des unabhängigen Vermögensverwaltung Packenius, Mademann & Partner.
Der Blick in die Klauseln
Wie genau Anleger hinschauen müssen, zeigt etwa ein Blick von Handelsblatt Online in das mehr als 70 Seiten umfassende Prospekt des geschlossenen Immobilienfonds Signa 13 The Cube. Das repräsentative Hochhaus aus Glas und Stahl hat die Deutsche Börse als Firmenzentrale angemietet. 8,2 Prozent werden für den Vertrieb prognostiziert, die Kostenquote insgesamt dürfte bei 18 Prozent des Objektwertes von rund 230 Millionen Euro liegen. Auf der Übersichtsseite auf Seite 13 finden Anleger lediglich eine Angabe zum Agio in Höhe von gut fünf Prozent.
Andere Anbieter verfahren ähnlich. Nach einer internen Auswertung eines bekannten Analysehauses für eine Privatbank, die Handelsblatt Online vorliegt betragen die Weichkosten inklusive Agio bei den deutschen geschlossenen Immobilienfonds im Schnitt seit Jahren gut 18 Prozent – rund zwei Prozentpunkte mehr als bei vergleichbaren ausländischen Produkten.
Nichts ist umsonst
Kostentransparenz ist wichtig, damit Anleger einschätzen können, ob sich ein Investment überhaupt lohnt. Denn die Kunden zahlen nicht nur für den Vertrieb. Für einen Aktienfonds fallen etwa direkte Kosten wie die Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, Depotgebühr sowie Bankenspezifische Gebühren etwa für Live-Trading oder Telefonbanking an.
Zusätzlich schlagen indirekte Kosten unter anderem für die Verwaltung durch die Fondsgesellschaft, Informationsmaterial, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsberatung an. Kunden zahlen letztlich auch für die Transaktionen bei Umschichtungen des Portfolios sowie zahlreiche weitere Gebühren etwa für eine erfolgreiche Verwaltung. „Angesichts der hohen Kostenquoten tun sich viele Fondsmanager schwer, den Vergleichsindex zu schlagen“, sagt Löschen.
Viele bekannte Produkte sind betroffen. Ein Beispiel ist etwa der Arideka der Deka-Bank, der in den vergangenen zehn Jahren stets unter dem Durchschnitt der Fonds mit Europaschwerpunkt bewegte. Im Rating von Morningstar erzielte der Fonds lediglich zwei Sterne. Trotzdem verlangt das Management eine „Erfolgsprovision“ von 25 Prozent, die auch bei negativer Entwicklung von Vergleichsmaßstab und Anteilwert fällig wird.
Die EU schreitet ein
Nur wer die Kosten einer Anlage kennt, ist in der Lage einen möglichen Erfolg einzuschätzen. Die Frage, wie hoch Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sein dürfen, wird deshalb unter Politikern, Branchenverbänden und Verbrauchervertretern lebhaft diskutiert. Drei Positionen gibt es: Manche lehnen die Begrenzung der Provisionshöhe durch den Gesetzgeber konsequent ab. Andere möchten Abschlussprovision durch Honorarvereinbarungen ersetzen. Wieder andere wollten alles beim Alten lassen.
So fordert der federführend zuständige Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) in seinem Bericht zur neuen EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, dass Banken und selbstständige Finanzmakler weiterhin Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten kassieren dürfen. „Wertpapierberatern soll es nicht untersagt werden, Verkaufsanreize anzunehmen“, heißt es in dem Bericht, der dem Handelsblatt vorliegt.
Anders dagegen lautet der Richtlinienentwurf von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Danach soll es Finanzmaklern, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, verboten werden, Provisionen von Banken und Investmentfirmen anzunehmen. Im Europaparlament war sogar die Forderung laut geworden, die Provisionen ganz abzuschaffen. „Eine solche Regelung könnte den gesamten Vertrieb für Finanzprodukte auf den Kopf stellen“, sagt Vermögensverwalter Löschen.
Die Branche barmt
Die Branchenvertreter machen bereits mobil. „Die Honorarberatung ist kein Allheilmittel“, sagt Thomas Schlüter, Sprecher des Bankenverbandes und erklärt: „Die große Banken in Deutschland haben die Honorarberatung ihren Kunden bislang ohne Erfolg angeboten. Die Erfahrung: Die meisten Kunden erwarten Beratung ohne ein gesondertes Entgelt und wissen auch, dass die Bank anschließend an der Transaktion verdient“.
Fest steht, dass Banken über Transaktionsentgelte und Zuwendungen sowie über mögliche Interessenkonflikte aufklären müssen. Damit sei eine ordnungsgemäße Beratung laut Verband auch auf Provisionsbasis möglich. Letztendlich werde der Wettbewerb entscheiden, ob sich die Honorarberatung in Deutschland behaupten werde, so Schlüter.
Egal, welches Modell sich letztlich durchsetzt: Kunden haben Anspruch zu wissen, wofür sie zahlen und welche Erträge ihnen möglicherweise wegen versteckter Kick Backs entgehen. Egal ob sie ihren Rat bei einem bei einem unabhängigen Honorarberater oder Banker einholen. Anleger müssen dabei wissen: Eine gute Beratung gibt es nirgendwo zum Nulltarif. Aber sie haben das Recht zu wissen, wie viel sie dafür zahlen.






















