Genussscheine Saftige Rendite für Anleger und Genießer

Seite 2/4

Viele Varianten

Ausgewählte Genussscheine und ihre Merkmale

Mangels gesetzlicher Bestimmungen können die Unternehmen ihre Konditionen sehr flexibel gestalten. Deshalb gilt es, die jeweiligen Genussscheinbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen (siehe Kurztexte). Oliver Eichmann prüft vor einer Investition vor allem die Bonität. „Anleger sollten wissen, dass sie mit Genussscheinen auch Geld verlieren können, ohne dass das Unternehmen insolvent geht“, so der DWS-Fondsmanager.

Bei vielen Emissionen holen Unternehmen zuvor ausgefallene Zahlungen in Jahren mit schwarzen Zahlen wieder auf. „Da muss ich prüfen, wie es um die Chancen für eine Aufholung wirklich bestellt ist“, sagt Eichmann. Negativ wären etwa bilanzielle Verlustvorträge, die einer Nachholung von Zahlungen entgegenstehen.

Genussscheine: Die wichtigsten Merkmale im Überblick

Grundsätzlich sind Genussscheine etwas für Langfristinvestoren. „Zum schnellen Umschlag wie etwa Aktien sind sie eigentlich nicht gedacht“, so Eichmann, der aber bei „einer sich verschlechternden Kreditqualität des Unternehmens“ Papiere auch mal abstößt.

Wie stark es auf die Details ankommt, zeigen die Scheine von Drägerwerk. Das Lübecker Medizintechnikunternehmen (Umsatz 2013: 2,4 Milliarden Euro) hat drei Genussscheine an der Börse notiert, in den Serien A, D und K. Die Jahresverzinsung der drei Papiere bemisst sich an der Dividende der an der Börse notierten Vorzugsaktien. Zudem verlieren Investoren jeweils Geld, sollte Drägerwerk sein Kapital herabsetzen.

Feinheiten sind wichtig

Anleger erhalten bei einer Kündigung durch das Unternehmen entweder den zehnfachen Kurswert der Aktien in bar oder gleich Drägerwerk-Aktien, entweder Stamm- oder Vorzugstitel oder auch Papiere von einem mit Drägerwerk verbundenen Unternehmen. Eine mögliche Barzahlung könnte in den Scheinen der Serien A und D laut Prospekt noch um einen steuerlich bedingten Abschlag korrigiert werden. Dieser Passus hat aber nach Information des Unternehmens aktuell steuerrechtlich keine Relevanz, sprich, Anlegern würde mit Stand heute auch nichts abgezogen.

Wichtig sind andere Feinheiten: Inhaber können die Genussscheine der Serie A nicht selbst kündigen; Serie A und K nehmen im Gegensatz zu Papieren der Serie D nicht an Jahresverlusten von Drägerwerk teil. Wer als Inhaber die Titel der Serie K oder D kündigt, bekommt eine Rückzahlung, die sich am Kurs des Genussscheins der vergangenen drei Monate orientiert.

Vor zwei Jahren hat Drägerwerk versucht, alle Inhaber der Genussscheine per Abfindung loszuwerden, weil das internationale Rechnungslegungswerk IFRS die Anrechnung von Genussrechten als Eigenkapital stark eingeschränkt hat. Damals wurden 210 Euro je Schein geboten.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%