Banken, die über Kredite Schiffe oder Windparks mitfinanzieren, haben über ihre Sicherheiten wie etwa Hypotheken als erste Zugriff auf die Vermögenswerte des Fonds. Deshalb müssen Anleger bei einem Notverkauf von Schiffen, Flugzeugen oder Immobilien mit hohen Verlusten rechnen.
Fatal für Investoren: Die Fondsmacher bringen einzelne Pleiten nicht in Bedrängnis. Denn deren Vertrieb hat die Provision – oft mehr als zehn Prozent – längst kassiert, die Projektierungskosten sind eingefahren, und die Verwaltungsgebühren sind auch dann weiter geflossen, während der Fonds schon Verluste machte. Allerdings sind die Anleger nicht völlig wehrlos. Der Gesetzgeber, Gerichtsurteile und nicht zuletzt die Gesellschafterverträge setzen eigenmächtigen Initiatoren inzwischen harte Grenzen.
Neuer rechtlicher Rahmen
Es dauerte allerdings bis Juli dieses Jahres, ehe der Gesetzgeber den geschlossenen Fonds einen rechtlichen Rahmen verpasste. Nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen Fondsanbieter neuerdings eine interne Revision einrichten und vor allem eine Bank oder eine Treuhandfirma engagieren, welche die Ein- und Auszahlungen des Fonds überwacht. Und sie sollen bewerten, "ob Kauf- und Verkaufspreise der Assets – Immobilien oder Schiffe – angemessen sind", erklärt Frank Herring, Partner der Kanzlei Allen & Overy in Frankfurt. Zudem müssen Anbieter geschlossener Fonds bis zum 21. Juli 2014 eine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen. Nur wer als Fondsmanager bestimmte Mindestkriterien, etwa Zuverlässigkeit und berufliche Qualifikation, erfüllt, soll künftig von den BaFin-Aufsehern als Anbieter zugelassen werden.
Das Problem: Wer als Initiator weniger als 100 Millionen Euro Anlegerkapital verwaltet, muss die neuen Vorgaben nicht erfüllen. Das sei "unter Anlegerschutzgesichtspunkten unverständlich", sagt Herring. Hinzu kommt: Das KAGB enthält kaum Vorgaben zu Gesellschafterverträgen, in denen zahlreiche gefährliche Klauseln schlummern. "Hier müsste die Bundesregierung für klare Standards sorgen", fordert Patrick Elixmann, Anlegeranwalt bei der Kanzlei Göddeke in Siegburg. Damit können die Anbieter weiterhin die Verträge mehr oder weniger frei gestalten. Anleger sollten vor einem möglichen Investment den Gesellschaftsvertrag streng prüfen. Wichtig ist auch, wie die Lasten einer Sanierung verteilt sind. Kritisch wird es, wenn ausschließlich die Anleger mit ihrem Eigenkapital zur Kasse gebeten werden, die Bank sich mit ihrem Kredit dagegen schadlos hält.
Kein Anreiz für bessere Konzepte
Geht es hart auf hart, dann ist eine Abwahl der Geschäftsführer oft die einzige Chance für Anleger, um noch an ihr Geld zu kommen. "Geschäftsführer und Anleger haben in der Regel entgegengesetzte Interessen", moniert der Berliner Anlegeranwalt Timo Gansel.
Anleger von Windkraftfonds, die zwischen 1997 und 2005 aufgelegt wurden, wissen das sehr gut. Denn obwohl die meisten Fonds wegen teurer Reparaturen an den Anlagen und falscher Windprognosen schlecht laufen – rund 60 Prozent von ihnen liegen unter Plan, schätzt Christian Herz vom Windparkmanager Ökofair Energie –, versuchen Geschäftsführer selten, das Ruder noch herumzureißen. Eine Option wäre, ineffiziente Windräder durch neuere zu ersetzen. Solange aber die Verwaltungsgebühren erfolgsunabhängig fließen, haben die Fonds keinen wirklichen Anreiz, um ein besseres Konzept zu entwickeln.