Geschlossene Fonds Die schmutzigen Tricks maroder Fonds

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Jeder für sich selbst

Die Möbel aus der S&K-Villa
An der S&K-Villa in der Kennedyallee hängt ein riesiger Banner, der auf die Online-Pfandversteigerung des S&K-Mobiliars aufmerksam macht. Noch bis zum kommenden Freitag können Kaufinteressenten für die Möbel der Frankfurter Immobiliengruppe Gebote abgeben.
Das alte Schiffs-Modell hat bei der Online-Auktion schon einige Gebote eingeheimst. Es soll für mindestens 30 Euro unter den Hammer.
Pompös und staatsmännisch, so war die Einrichtung von Stephan Schäfer und Jonas Köller. Nicht kleckern, sondern klotzen...
Ein Kunstwerk mit den Initialen wird genauso versteigert...
...wie ein Gemälde mit Dollar-Zeichen.
Bereits geöffnete Getränkedosen mit aufgedrucktem S&K-Logo - Überbleibsel der Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller.
Von solchen Sofas können Interessierte gleich mehrere ersteigern.

Jeder Anleger muss dabei für sich allein kämpfen. "Wird in einem Fall ein Anlageberater wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt, dann heißt das nicht, dass auch alle anderen Kunden, die den Fonds bei der Bank gekauft haben, ihr Geld zurückbekommen", sagt Adrian Wegel, Anwalt in der Kanzlei Bouchon Hemmerich & Partner in Frankfurt.

Die Richter schauen sich jeden Fall genau an. Wie ist die Beratung gelaufen? Wie viel Erfahrung hat der Anleger mit riskanten Kapitalanlagen? Wann hätte der Bankkunde die Falschberatung erkennen können? Schließlich sind Schadensersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren verjährt.

Nicht alle Gerichte sind anlegerfreundlich

Anleger sollten sich deshalb genau prüfen, bevor sie klagen. Denn ohne eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer sprengen die Kosten des Verfahrens spätestens in der zweiten Instanz den Rahmen eines Kleinanlegers. Zudem besteht immer noch die Gefahr, dass der Anleger den Prozess verliert, denn nicht alle Gerichte sind gleichermaßen anlegerfreundlich. Dann müssen die Kläger auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Notverkäufe bei Schiffsfonds nehmen zu (Für eine vollständige Ansicht bitte anklicken)

Bei einem geringen Streitwert, schmalem Geldbeutel und einem schwer kalkulierbaren Prozessrisiko kann ein Verkauf über den Zweitmarkt für geschlossene Fonds die bessere Alternative sein. Allerdings lassen sich die Fondsanteile anders als etwa Aktien nicht per Mausklick losschlagen.

Denn der von den Börsen Hamburg, Hannover und München betriebene Zweitmarkt für geschlossene Beteiligungen ist nicht sehr liquide. Im vergangenen Jahr setzte er lediglich 146 Millionen Euro um, die sich auf etwa 4300 Geschäfte verteilten. Am Zweitmarkt nehmen wenige Interessenten die Anteile meist nur gegen hohe Abschläge ab.

So liegt der Durchschnittskurs der am Zweitmarkt gehandelten Schiffsbeteiligungen zwischen 20 und 30 Prozent (siehe Grafik). Bei Immobilienfonds liegt der Kurs zwischen 40 und 50 Prozent.

Anleger müssen also spitz rechnen, was sich lohnt: entweder die bereits gezahlten Ausschüttungen zu behalten und den Fonds am Zweitmarkt mit Verlust zu verkaufen – oder weiter Geld nachzuschießen und auf einen höheren Erlös bei einem späteren Verkauf der Sachwerte zu hoffen.

Für Anleger in Wölbern-Fonds ist der Notausstieg über den Zweitmarkt jedoch verschlossen: Derzeit sind die Fondsanteile vom Handel ausgesetzt. Den Betroffenen bleibt also nur, juristisch für ihre Interessen zu kämpfen.

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