Girokonto Bald wechseln wir Konten wie Handyverträge

Aufgrund steigender Gebühren kann sich mittlerweile jeder vierte Bankkunde vorstellen, sein Girokonto zu wechseln. Gut, dass Banken Sparer ab kommender Woche innerhalb von zehn Tagen kostenlos wechseln lassen müssen.

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Welche Länder welche Kontogebühren kassieren
EZB Quelle: dpa
frankreich, negativzins Quelle: REUTERS
dänemark, negativzins Quelle: dpa
Italien, negativzins Quelle: dpa
Großbritannien, Negativzins Quelle: dpa
Schweiz, Negativzins Quelle: dpa
Spanien, Negativzinsen Quelle: REUTERS

Viele Banken sehen in steigenden Kontogebühren einen Ausweg aus den niedrigen Zinsen, die ihre Einnahmen schmelzen lassen. So verlangt die Postbank ab November Geld für ihre bisher kostenlosen Girokonten, wenn monatlich weniger als 3000 Euro eingezahlt werden. Und bei der Commerzbank werden Überweisungen mit Papierbeleg am Filialschalter mit einer Gebühr belegt. Auch Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon stellt die 50 Millionen Kunden seiner Institute auf ein Ende der Kostenlosmodelle ein.

Da kommt aus Verbrauchersicht das neue Zahlungskontengesetz gerade richtig. Es setzt eine europaweit gültige Richtlinie in Deutschland um und trägt zwar einen sperrigen bürokratischen Namen, soll Sparern aber unbürokratisch ermöglichen, ihre Bank kostenlos zu wechseln. Stichtag ist der 18. September. Wenn Großbanken oder Sparkassen neue Gebühren verlangen, geht man einfach zu einer Direktbank. Diese Drohung gegenüber dem Bankberater lässt sich jetzt viel einfacher und schneller wahr machen.

Laut einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, beauftragt von der Triodos Bank, kann sich angesichts der Gesetzesänderung jeder vierte Bankkunde vorstellen, sein Girokonto zu wechseln. Bei jungen Kunden und Gutverdienern ist die Quote der potenziellen Wechsler sogar deutlich höher.

Trotz hoher Bereitschaft zum Wechsel taten sich viele Bankkunden bisher schwer damit. Grund war der große Aufwand: Daueraufträge neu einrichten und allen Gläubigern – etwa Vermietern oder der Gebühreneinzugszentrale – die neue Bankverbindung mitteilen. Vergaß man einen, stellte der die Kosten eines vergeblichen Abbuchungsversuchs auf dem aufgelösten alten Konto in Rechnung. Nicht genug damit, stufte er den Kunden wegen der geplatzten Lastschrift gleich noch ein paar Bonitätsklassen tiefer ein, obwohl sich dessen Kreditwürdigkeit durch den Kontowechsel gar nicht verschlechtert hatte.

Mit diesem Ärger soll jetzt Schluss sein, dank Zahlungskontengesetz. Der Gesetzgeber meint es grundsätzlich gut mit den Verbrauchern, räumt der alten und der neuen Bank dabei aber eine stattliche Frist für den Wechsel von insgesamt zehn Bankgeschäftstagen ein. Da kommen brutto schnell zwei Wochen zusammen, obwohl ein unbürokratischer Wechsel auf digitalem Weg längst viel schneller möglich ist. Grund ist, dass auf solche Banken Rücksicht genommen wurde, die auf den Faxversand von Informationen angewiesen sind, weil sich die Kundendaten nicht digital übertragen lassen.

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