Insolvenz angemeldet Der Traum der Prokon-Anleger ist zerplatzt

Die Befürchtungen vieler Anleger sind wahr geworden, Prokon musste Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter will den Geschäftsbetrieb aber zunächst fortführen. Was als nächstes passiert, welche Rechte Anleger haben.

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Das Logo des Itzehoer Unternehmens. Quelle: Marcel Stahn

Worüber in den vergangenen Tagen nur spekuliert wurde, ist nun Gewissheit. Das umstrittene Windanlage-Unternehmen Prokon hat Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das zuständige Insolvenzgericht in Itzehoe heute den erfahrenen Verwalter Dietmar Penzlin, Namenspartner der Hamburger Kanzlei Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin. Das geht aus den Insolvenzbekanntmachungen der Justizbehörden hervor, berichtet die WirtschaftsWoche.

In einer ersten Erklärung kündigte Penzlin an, den Geschäftsbetrieb zunächst fortzuführen und in einem Gutachten die Frage zu klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Zuletzt wurde diskutiert, ob Anlegerforderungen insolvenzrechtlich überhaupt relevant sind. Explizit weist Penzlin darauf hin, dass es je nach Ausgang seiner Prüfung auch möglich sei, dass das Verfahren nicht eröffnet wird.

Die Ausgabe neue Genussscheine legt der Verwalter jedoch vorerst auf Eis. Die Anleger sollen laut Penzlin demnächst „in einem Rundbrief über den Status des Insolvenzeröffnungsverfahrens unterrichtet werden. Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen sind insolvenzbedingt derzeit nicht möglich“.

Auch Prokon selber räumt auf seiner Internetseite ein, den Insolvenzantrag gestellt zu haben. "Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für PROKON", schreibt das Unternehmen. Der Antrag müsse zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate dauern könne. Kurz nachdem die Nachricht der Insolvenz bekannt wurde, war die Prokon-Homepage aufgrund des großen Ansturms nicht mehr erreichbar.

Der Ökospezialist aus Itzehoe hat bei 74.832 Anlegern knapp 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt, die er unter anderem in Windparks investiert. Die Zeichner erhielten hierfür in den vergangenen Jahren bis zu acht Prozent Zinsen, obwohl Prokon mit seinen Unternehmen operativ so viel gar nicht erwirtschaftet hat. Die WirtschaftsWoche hatte Anlegern deshalb davon abgeraten, in die Genussrechte des Unternehmens zu investieren. Interne Dokumente legten nah, dass Prokon die Zinsen der Anleger nicht aus dem Ergebnis, sondern aus frisch aufgenommenem Kapital bezahlte.

In den letzten Wochen war die Luft für Prokon immer dünner geworden. Viele Anleger wurden unruhig, als Prokon kürzlich bekannt gab, 2012 einen satten Verlust von 171 Millionen Euro eingefahren zu haben. Daraufhin kündigten viele Inhaber der Genussrechte panisch ihre Verträge. Weil zu viele Anleger das Weite suchten, setzte Prokon den Inhabern von Genussrechten Mitte Januar die Pistole auf die Brust. Wenn nicht 95 Prozent der Anleger ihr Geld im Unternehmen beließen, drohe die Pleite. Zuletzt hatten Anleger laut Prokon aber bereits Genussrechte im Wert von fast 110 Millionen Euro gekündigt. Bei einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro waren das rund 7,8 Prozent, also mehr als die fünf Prozent, die maximal gekündigt werden dürften. Die Itzehoer sahen sich offensichtlich dazu gezwungen, den Antrag auf Insolvenz zu stellen.

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