Invest 2018 „Bitcoin ist nicht die Währung der Zukunft“

Bitcoin-Münzen Quelle: dpa

Der große Hype um Bitcoin und Co. ist vorüber. Doch selbst nach ihrem Kurssturz zum Jahresanfang bleiben Kryptowährungen für Anleger eine spannende Alternative. Nur sollten sie nicht alles auf den Bitcoin setzen.

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Was für ein Jahr für Anhänger der Kryptowährung Bitcoin. Wer Anfang April 2017 für rund 1000 Dollar einen Bitcoin kaufte, konnte ihn im Dezember mit satten 19.000 Dollar Gewinn wieder verkaufen. Im schlimmsten Fall sitzen Anleger, die erst zu Höchstkursen im Dezember einstiegen, gerade aber auf über 10.000 Dollar Verlust.

Kryptowährungen sind ein hochspekulatives Investment. Wer die Technologie dahinter nicht versteht, lässt wohl besser die Finger davon. Doch immer mehr vor allem junge Anleger setzen auf die Alternativen zu Aktie, Anleihe und Gold – und mischten sich in diesem Jahr in Stuttgart auch unter die Besucher der traditionsreichen Anlegermesse Invest.

Sie sehen in Kryptowährungen bereits eine völlig neue Anlageklasse. Der Blick auf ein paar Kennzahlen zeigt, welchen Umfang sie nach wenigen Jahren am Markt bereits hat. Während sich auf dem Handelsplatz Xetra der Börse Frankfurt gut 2400 Produkte handeln lassen, gibt es weltweit bereits mehr als 1500 Kryptowährungen. Und seit Anfang 2017 nutzen auch immer mehr Technologie-Start-ups die Möglichkeit, eigene digitale Münzen auszugeben, und so ihr Geschäftsmodell zu finanzieren. Mehr als neun Milliarden Dollar haben Anleger weltweit bereits in ihre ICO-Tokens investiert, also in eine Art digitalen Gutschein.

Doch wer als Anleger auf dem Krypto-Markt spekulieren will, muss sich verabschieden von bisher bekannten Bewertungskriterien wie dem Kurs-Gewinn-Verhältnis für Aktien, oder Steuerthemen wie der Abgeltungsteuer. Für Kryptowährungen gelten neue Kriterien. Ein Beispiel: Wer Bitcoins länger als ein Jahr hält, kann Veräußerungsgewinne steuerfrei einstreichen. Wer die digitalen Münzen dagegen binnen kurzer Frist spekulativ kauft und wieder verkauft, muss die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Ausnahme: Die Gewinne liegen unterhalb einer Freigrenze von 600 Euro, die Anlegern jährlich für private Veräußerungsgeschäfte zugestanden wird. Sie wird aber auch bei anderen Verkäufen beansprucht, etwa von Antiquitäten, Kunst oder Oldtimern.

Und weil Finanzbehörden in Deutschland und weltweit noch keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Kryptowährungen getroffen haben, warten auf Kryptospekulanten oft noch Probleme: „Wenn Anleger regelmäßig in großem Umfang mit Bitcoins handeln, könnte das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einordnen“, sagt Anka Hakert während einer Diskussionsrunde mit der WirtschaftsWoche auf der Messe Invest. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht der Kanzlei Winheller in Frankfurt und befasst sich bereits seit 2013 mit Kryptowährungen. „In so einem Fall muss auch bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Einkommensteuer gezahlt werden. Ob das Finanzamt allerdings mit seiner Meinung richtig liegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Nicht jeder umfangreiche Handel ist zwangsläufig eine gewerbliche Tätigkeit.“

Wie Länder gegen Bitcoin & Co. vorgehen
Frankfurter Skyline im Sonnenuntergang Quelle: dpa
SüdkoreaEin ursprünglich angedachtes Verbot des Handel mit Cyber-Währungen und die Schließung aller Handelsplattformen in Südkorea sorgte Mitte Januar für das erste Schlingern im Bitcoin-Kurs. Dem Finanzminister des Landes zufolge sind diese radikalen Schritte aber vom Tisch. Seit Ende Januar dürfen anonym geführte Bankkonten nicht mehr für den Handel mit virtuellen Devisen genutzt werden, die Kontrollen sollen verschärft werden. Quelle: dpa
Finanzdistrikt Shanghai Quelle: dpa
Krypto-Börse Coincheck Quelle: dpa
USADie US-Börsenaufsicht setzte den Handel mit den Aktien mehrerer Firmen, die von dem Hype um Bitcoin & Co. profitieren wollen, nach teilweise vierstelligen prozentualen Kurssprüngen zeitweise aus. Insidern zufolge besteht sie außerdem darauf, dass börsennotierte Fonds (ETFs) nur dann "Blockchain" im Namen tragen dürfen, wenn die Unternehmen, an denen die ETFs Anteile halten, einen signifikanten Anteil ihres Geschäfts mit dieser Technologie machen. Ein US-Bundesrichter stufte Kryptowährungen in einer Entscheidung als Handelsware ein. Damit folgte er der Einstufung durch die Derivateaufsicht CFTC, die Termingeschäfte mit Rohöl, Weizen & Co. kontrolliert. Quelle: dpa
SchweizICOs müssen je nach Verwendungszweck verschiedene Anforderungen erfüllen. Wird das Kapital als Zahlungsmittel eingesetzt, müssen die Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfüllt werden. Entsprechen die Vermögenswerte Anteilen an Unternehmen, wird das ICO ähnlich wie etwa ein Börsengang behandelt. Quelle: dpa

Wer im vergangenen Jahr satte Gewinne mit den Kryptowährungen erzielte, muss diese in seiner Steuererklärung angeben. Auch wenn die Behörden den Handel noch nicht in gleicher Weise nachvollziehen können wie etwa die Käufe, Verkäufe, Gewinn und Verluste in einem Aktiendepot bei der Hausbank. „Bislang gibt es keinen Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und den Börsen für Kryptowährungen“, sagt Hakert. Aber spätestens, wenn die Investoren ihre Gewinne auf ihr Bankkonto überweisen, kommen sie ans Tageslicht und werden gegebenenfalls den Behörden gemeldet. „Wir werden sehen, ob ein direkter Datenaustausch zwischen den Börsen und den Behörden in den nächsten Jahren kommen wird, wie auch bei anderen Finanzinstituten“, erläutert Hakert.

Natürlich lassen sich auch erste Produkte an der Börse handeln, die bequem im eigenen Depot die Kursentwicklung von Bitcoins abbilden. Nachdem die Schweizer Bank Vontobel 2016 als erster Anbieter in Deutschland ein Zertifikat auf den Bitcoin auflegte, folgte vor wenigen Wochen auch eines auf Bitcoin Cash. Und Heiko Geiger, der bei Vontobel den Zertifikate-Bereich für Privatanleger in Europa verantwortet, sieht durchaus Anlegerinteresse für weitere Produkte. „Wir bekommen viele Anfragen von Anlegern, die sich ein Zertifikat wünschen, das weitere Kryptowährungen oder gleich einen ganzen Korb von Kryptowährungen abbildet, nicht nur den Bitcoin“, sagt Geiger auf der Invest in Stuttgart. „Wir beobachten kontinuierlich den Markt und prüfen Möglichkeiten, um unseren Kunden weitere Kryptowährungen als Basiswerte anbieten zu können.“

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