Die guten Ergebnisse am Aktienmarkt seit 2012 täuschen über die Durststrecken in den zehn Jahren hinweg und lassen manchen kurzfristigen Fondsvergleich zu rosig wirken. Am Anleihemarkt konnten hohe Kursgewinne erzielt werden, dank vieler Zinssenkungen, die alte, hoch verzinste Papiere relativ wertvoller machten. Inzwischen gibt es allerdings auch dort starken Gegenwind.
Trotzdem bleiben auch Anleiheportfolios für ein gut gemischtes Depot wichtig. In der Auswertung haben wir uns auf die zwei wichtigsten Fondsgruppen beschränkt, auf Aktien- und Rentenfonds. Um innerhalb der Depots eine Mischung zu bekommen, die für einen durchschnittlich risikofreudigen Anleger akzeptabel ist, flossen die meistverkauften Aktienfonds zu 60 Prozent in die Renditerechnung ein und die Rentenfonds zu 40 Prozent. Dabei wurden Fonds, die ein größeres Anlagespektrum abdecken, also etwa international investieren, stärker berücksichtigt als speziellere, die etwa nur in einem Land investieren.
Risikoschutz ganz groß
Im Jahr 2005 zeichnete sich ein Trend ab, der noch heute aktuell ist: Viele Anleger saßen noch auf hohen Verlusten, die sie sich in den Crash-Jahren 2001 und 2002 mit Aktienfonds eingehandelt hatten. Darauf haben die Marketingabteilungen der Fondshäuser reagiert: Je nach Lebenssituation und Risikoneigung wurden dem Anleger optimierte Portfolios mit vielfältigen Feinsteuerungen zusammengestellt, die den jetzt eher risikoscheuen Anleger vor Unbill schützen sollen. Bei der Dachfonds-Palette namens Deka Struktur etwa schrieb das Sparkassen-Haus Deka den Risikoschutz ganz groß. Bei den Mischungen aus Aktien- und Anleihefonds sollte es jährlich maximal einen Verlust von zehn Prozent geben. Insgesamt 2,3 Milliarden Euro sammelte Deka Investments vor zehn Jahren mit den Fonds ein. Für sehr vorsichtige Investoren war das Deka-Depot mit nur geringen zwischenzeitlichen Verlusten eines der nervenschonendsten. Allerdings kam unterm Strich auch nur ein Plus von jährlich 2,3 Prozent heraus.
Fragen & Antworten zum Kleinanlegerschutz
Die Bundesregierung will Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen enger an die Kandare nehmen. Das Ziel: Anleger sollen die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Dazu sollen Anbieter von Finanzprodukten - zum Beispiel Genussscheinen, Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen - in Prospekten besser und aktueller über die Anlage und ihre Risiken informieren. Unzulässige „Schneeballsysteme“ sollen eingedämmt werden. Die Finanzaufsicht Bafin kann die Werbung für bestimmte Geldanlagen einschränken oder ganz verbieten, wenn sie Bedenken wegen des Anlegerschutzes hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert für ein generelles Vertriebsverbot von Finanzprodukten des Grauen Marktes, der nur eingeschränkt von der Bafin kontrolliert wird. Es handele sich um Produkte, „die nicht für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Frage kommen“, argumentiert der VZBV. Sie sollten daher nicht öffentlich angeboten werden. Positiv sei aber, dass künftig Anbieter aller Vermögensanlagen Mindestinformationen über Produkte liefern müssten, die an Verbraucher verkauft werden können. Zudem sei keine uneingeschränkte Werbung mehr möglich. „Diese Einschränkung darf im weiteren Gesetzgebungsprozess aber nicht verwässert werden“, fordert VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.
Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisierte, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte Graue Kapitalmarkt weiterhin nicht umfassend von der Bafin kontrolliert werden soll. „Nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ein einheitliches, qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen“. So weit geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht. Kritik gibt es auch am Zeitpunkt. Die Regelungen müssten möglicherweise später wegen überarbeiteter EU-Vorschriften (Mifid II) nocheinmal geändert werden.
Berlin plant Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen, die bei der Finanzierung ungewöhnliche Wege gehen. Sie beschaffen sich zum Beispiel Geld, indem viele Menschen mit relativ kleinen Einzelbeträgen Projekte, Produkte oder die Umsetzung von Geschäftsideen unterstützen (Crowdfunding). Diese Unternehmen sollen keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen müssen, wenn die Gesamtsumme eine Million Euro nicht übersteigt und jeder Anleger nicht mehr als insgesamt 10.000 Euro in das Projekt steckt. Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Schwellen als viel zu niedrig. Start-ups und jungen Unternehmen der digitalen Wirtschaft werde ein möglicher Weg der Finanzierung abgeschnitten. Der VZBV argumentiert dagegen: „Für das Gros der Kleinanleger sind 10.000 Euro eine bedeutende Summe und kaum Spielgeld“. Sie plädieren für deutlich niedrigere Schwellen von höchstens 1000 besser noch 500 Euro. So sollten die Interessen der Anleger und kleiner, junger Unternehmen berücksichtigt werden.
Für manche Fondshäuser waren 2005 auch sogenannte Total-Return-Fonds die Geldmaschinen. Weil diese versprachen, unabhängig von der Entwicklung an den Kapitalmärkten Erträge zu erzielen, flossen Milliarden in die Portfolios. Die Allianz-Vermögensverwaltungstochter dit sammelte mit dem dit-Total-Return rund 3,5 Milliarden Euro bei Anlegern ein. Fußball-Altstar Günter Netzer warb für ihn, und die Zusammenarbeit des dit mit dem ebenfalls zur Allianz gehörenden weltgrößten Rentenfondsmanager, Pimco, versetzte Anleger in Verzücken. Sie hofften, dass Pimco-Starmanager Bill Gross der Performance auf die Sprünge helfen würde. Doch Gross war für diesen Fonds nicht zuständig und hatte auch als Ideengeber zeitweise kein gutes Händchen. 2014 musste er das von ihm gegründete Fondshaus Pimco verlassen. Mit jährlich 3,6 Prozent Rendite ist das Ergebnis des mit hohen Erwartungen angetretenen Rentenfonds, der inzwischen auch nur noch kurz Allianz Euro Bond heißt, nicht sensationell.