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Klagen lohnen sich nicht

Anleger verlieren Vertrauen in Prokon

Im Fall Prokon stehen die Chancen der Anleger, ihren kompletten Einsatz wiederzubekommen, schlecht. Zu welchen Preisen die von Prokon gebauten Windräder verkauft werden können, weiß niemand so recht. Als Inhaber von Genussrechten stehen Anleger in der Gläubigerschlange zudem hinter Banken oder Sozialkassen.

Es ist zu befürchten, dass es zu einem Windhundrennen unter den Anlegern kommen wird. „Dass Prokon angekündigt hat, 95 Prozent der Genussrechteinhaber müssten auf eine Kündigung verzichten oder sie rückgängig machen, um eine Insolvenz zu verhindern, spricht dafür, dass das Unternehmen über wenig liquide Mittel verfügt“, sagt Anwalt Thorsten Krause von der Münchner KAP Rechtsanwälte.

Anleger, die kurzfristig kündigen können, werden versuchen, ihr Geld abzuziehen. Wenn Prokon die Forderungen dieser Anleger nicht bedienen kann, ist die Insolvenz unausweichlich.

Worauf Anleger achten sollten

Klagen lohnen sich nicht

Eine Klage auf Schadensersatz gegen Prokon wäre nur sinnvoll, wenn das Unternehmen zahlungsfähig wäre. „Anleger sollten genau prüfen, ob sie dem Geld, das sie durch die Beteiligung verloren haben, noch weiteres über unnötige Rechtskosten nachwerfen wollen“, sagt der Berliner Anwalt Dietmar Kälberer. Bei anderen Pleiten von Graumarkt-Emittenten konnten sich Anleger bisweilen Geld zurückholen – wenn sie von einer Bank beraten worden waren. In folgenden Fällen haften Banken oder Vermittler:

  • Der Berater hat Provisionen nicht oder nicht detailliert genug offengelegt. Selbst wenn der Wertpapierprospekt Provisionen und deren Empfänger korrekt angibt, muss der Berater darüber aufklären.
  • Der Fonds wurde als risikoloses Investment für die Altersvorsorge beworben, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, bei der Anleger ihren Einsatz verlieren können.

Ansprüche auf Schadensersatz gegen Vermittler und Banken verjähren nach drei Jahren. Die Frist läuft am Ende des Jahres an, in dem Anleger von der Falschberatung hätten wissen müssen.

Im Fall Prokon nutzt dies aber alles nichts: Anleger haben fast alle ihre Genussrechte direkt bei Prokon gekauft.

Anders läge der Fall, wenn die Prokon-Geschäftsführer wegen Betrugs oder eines anderen Delikts persönlich haften müssten. Dann könnten die Anleger ihr Geld bei denen einklagen. Bisher gibt es aber keine Belege für Anlagebetrug. Die Staatsanwaltschaft Lübeck geht gerade mehreren Strafanzeigen gegen Prokon-Manager nach.

Aktualisierung vom 22. Januar 18:10 Uhr: Nach tagelangem Kampf um die Anleger hat Prokon heute am Amtsgericht Itzehoe Insolvenzantrag gestellt. Einen aktuellen Bericht dazu finden Sie hier.

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