Dass Girokonten zeitweise ins Minus rutschen, ist nicht ungewöhnlich. Dafür gewähren Banken in der Regel einen Dispositionskredit. Wie hoch dieser Kredit maximal sein darf, hängt von der Bonität des Bankkunden ab und wie viel Geld regelmäßig auf seinem Konto eingeht. Jeden Monat werden deutschlandweit Dispokredite in Höhe von insgesamt 35 Milliarden Euro gewährt.
Kritisch wird es, wenn das Dispokontingent ausgereizt ist und das Konto noch tiefer in die roten Zahlen rutscht oder gar kein Dispo vereinbart worden ist und das Konto sich im Minus befindet. Juristen sprechen dann von einer geduldeten Überziehung. Die Zinsen für solche Überziehungen sind derzeit meist zweistellig. Beispiel: Bei der Commerzbank sind es aktuell je nach Variante des Girokontos zwischen 14 und 16 Prozent jährlich.
Sittenwidrig sind laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich Zinsen, die mehr als doppelt so hoch sind wie diejenigen vergleichbarer Überziehungskredite. Bei Dispozinsen weist die Bundesbank für den September einen Wert von 8,7 Prozent pro Jahr aus. Die durchschnittlichen Konditionen für geduldete Überziehungen des Dispos liegen rund fünf bis sechs Prozentpunkte darüber. Für die Banken bleibt also noch viel Luft nach oben.
Allerdings ist das Limit von maximal 100 Prozent Zuschlag auf marktübliche Konditionen kein Freibrief. „Ob der Zins für einen Überziehungskredit sittenwidrig ist, hängt nicht allein davon ab, wie weit der Zins über dem marktüblichen Niveau liegt“, sagt Tanja Suchowerskyj, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Baker Tilly Roelfs in Stuttgart. Gerichte würden die gesamten Umstände des Kredits beurteilen, beispielsweise auch, ob die Bank eine Notlage des Kunden ausgenutzt habe.
25.185 Prozent Jahreszins
Zuletzt beschäftigten sich Gerichte weniger mit der Zinshöhe als mit einmaligen Gebühren für Überziehungskredite. Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass diese Entgelte unzulässig seien (XI ZR 9/15, XI ZR 387/15). Eine von einer Verbraucherzentrale verklagte Bank hatte für einen Überziehungskredit pauschal 6,90 Euro verlangt. Diese Gebühr sei unzulässig, so der BGH, weil sie Kunden unangemessen benachteilige. Die Richter rechneten vor: Überziehe der Kunde sein Konto für einen Tag um zehn Euro, ergebe sich bei einer Gebühr von 6,90 Euro ein Jahreszins von 25.185 Prozent. Ein Bankkunde schulde nur den Zins für den Kredit, nicht aber Zusatzgebühren.
Viele Bankkunden überziehen ihr Konto nicht bewusst. Oft liegen zwischen einer größeren Abbuchung und dem Eingang der nächsten Gehaltszahlung nur wenige Tage. Für die Tage, in denen das Girokonto ins Minus rutscht, darf die Bank Überziehungszinsen nehmen. Dies gilt, wenn die Bank alle Zahlungsanweisungen spätestens am darauf folgenden Arbeitstag verbucht hat. Über die Konditionen für eine Überziehung muss die Bank nicht bei Einrichtung des Kontos informieren, sondern kann dies später nachholen. „Gerät das Girokonto ohne das Verschulden des Bankkunden ins Minus, muss er dies nachträglich beweisen“, sagt Anwältin Suchowerskyj. Zunächst schulde er der Bank aber den Überziehungszins. Er könne sich die Kosten nachträglich vom Verursacher wiederholen, sofern dessen Schuld bewiesen sei.
Auch bei konventionellen Verbraucherkrediten geraten Einmalgebühren unter Beschuss. In einem am BGH anhängigen Verfahren ging es um eine individuelle Einmalgebühr für einen Kredit. Das Landgericht Mönchengladbach hatte entschieden, dass die Gebühr gegen das Transparenzgebot für Verbraucherkredite verstoße (2 S 29/15). Es sei nicht ersichtlich, wofür der Kreditnehmer die Gebühr zahle. Zum BGH-Urteil kam es nicht mehr, weil die beklagte Bank die Revision zurückzog (XU ZR 450/15).