Mangelhafte Finanzberatung Auch Young Professionals sind oft schlechte Anleger

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Beratungsprotokolle wirkungslos

Milliardenklagen gegen Banken
Papiertüten mit dem aufgedrucktem Logo der Deutschen Bank Quelle: dpa
Logo der Royal Bank of Scotland (RBS) Quelle: dapd
A home for sale in Contra Costa County in the city of Antioch, California Quelle: dpa
A man walks past JP Morgan Chase's international headquarters on Park Avenue in New York Quelle: REUTERS
Die Verstrickung in den Libor-Skandal kommt die UBS teuer zu stehen. Die größte Schweizer Bank muss mit rund 1,4 Milliarden Franken (1,16 Milliarden Euro) die zweithöchste Geldstrafe berappen, zu der eine Bank jemals verdonnert wurde. Dutzende von Händlern und Mitarbeitern der Bank waren nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden in die Manipulationen des Referenzzinses verwickelt. Sogar Schmiergeld wurde gezahlt, hieß es im Untersuchungsbericht der britischen Aufsichtsbehörde FSA. UBS habe in "schwerer Weise gegen Schweizerische Finanzmarktgesetze verstoßen", urteilte auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA. Das Kontrollsystem der Bank habe erhebliche Mängel aufgewiesen. Die Behörden fassten UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays Bank, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals eine hohe Strafe zahlen musste. Bankchef Sergio Ermotti, seit Herbst 2011 im Amt, bedauerte öffentlich dieses "unangemessene und unethische Verhalten zutiefst". UBS habe von sich aus bei den Behörden Meldung erstattet, nachdem sie das Fehlverhalten festgestellt habe. Es ist der zweite große Skandal für die Bank, nachdem der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli vor mehr als einem Jahr gut 1,8 Milliarden Euro in den Sand setzte. Adoboli wurde inzwischen des Betrugs für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Affäre kostete den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel den Posten. Die Schweizer Großbank musste auf Geheiß der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine Strafe von knapp 30 Millionen Pfund (36,7 Millionen Euro) zahlen, weil ihr die unautorisierten Handelstransaktionen von Adoboli nicht auffielen. Die FINMA will der Großbank künftig genauer auf die Finger schauen und schickt einen Aufpasser ins Haus. Quelle: dapd
JP Morgan mit Bear-Stearns-FluchIn der Finanzkrise rettete sich die Investmentbank Bear Stearns in die Arme des Branchenprimus JP Morgan. Jetzt könnte die Übernahme auf Geheiß der US-Regierung eine teures Nachspiel haben. Die US-Aufsichtsbehörde National Credit Union Administration (NCUA) verklagte JP Morgan im Dezember 2012 auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar. Sie wirft Bear Stearns vor, mit Ramschhypotheken unterlegte Wertpapiere an vier Genossenschaftsbanken verkauft zu haben. Die vier Banken gingen nach hohen Verlusten mit den Papieren allesamt bankrott und mussten von der Aufsichtsbehörde abgewickelt werden. Die NCUA hatte JP Morgan bereits im Juni 2011 auf 1,4 Milliarden Dollar verklagt. Über die Zulassung der Klage wurde bislang noch nicht entschieden. Bisher konnte die NCUA von der Deutschen Bank, HSBC und der Citibank Schadenersatz in Höhe von 170 Millionen Dollar erstreiten. Verfahren gegen Barclays, Credit Suisse, Goldman Sachs, RBS, UBS und Wachovia sind noch offen. Im Oktober 2012 erhob der US-Generalstaatsanwalt Klage gegen JPMorgan Chase. Auch dabei ging es um hypothekenbesicherte Wertpapiere, deren Wert sich während der Finanzkrise nahezu in Luft auflöste. Anleger sollen durch die von Bear Stearns vermittelten Wertpapiere 22,5 Milliarden Dollar verloren haben. Am 19. November 2012 teilte JPMorgan mit, sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Gegen eine Strafzahlung von 297 Millionen Dollar (232 Millionen Euro) zieht die Behörde einen Schlussstrich unter das Verfahren. Quelle: REUTERS
Sal. Oppenheim: Milliardenrisiko für Deutsche BankVor dem Kölner Landgericht begann am 18. Dezember 2012 ein spektakulärer Schadenersatzprozess: Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz fordert vom Bankhaus Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch Schadenersatz für ihr bei der Pleite des Handelskonzerns Arcandor, der einstigen Karstadt-Quelle AG, verlorenes Vermögen. Insgesamt beträgt der Streitwert 1,9 Milliarden Euro. Die Quelle-Erbin war einst eine der vermögendsten Frauen Deutschlands. Schickedanz wirft der Bank und ihrem ehemaligen Vermögensbetreuer Josef Esch und der einst schillernden Privatbank vor, sie falsch beraten und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Gleichzeitig sieht sich die Ex-Milliardärin aber mit Widerklagen der Bank und von Kreditbürgen in Höhe von rund 580 Millionen Euro konfrontiert. Das durch die Fehlspekulationen in Schieflage geratene Bankhaus gehört seit 2010 der Deutschen Bank. Im Februar oder März 2013 muss sich die einstige Führungsriege von Sal. Oppenheim zudem wegen besonders schwerer Untreue vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angeklagt sind Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und die Ex-Bank-Manager Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie Josef Esch, der eng mit der Führung von Sal. Oppenheim zusammengearbeitet hatte. Ihnen wird vorgeworfen, der Bank mit Immobiliengeschäften einen zweistelligen Millionenschaden zugefügt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten dies. Quelle: pressebild

Dabei sollten Beratungsprotokolle schon längst für mehr Transparenz beim Bankkunden sorgen. Seit Januar 2010 sind Bankberater dazu verpflichtet, das Gespräch mit dem Kunden zu dokumentieren. Die Position des Kunden sollte damit gestärkt werden, im Falle einer Falschberatung sollte das Protokoll die Klage erleichtern. Beispielsweise darf ein Bankberater seinem Kunden nicht mehr so einfach einzelne Aktien empfehlen. Erst wenn er entsprechende Empfehlungen der Aktienresearch-Abteilung eingeholt hat und das im Protokoll vermerkt, darf er auf lukrative Einzeltitel hinweisen.

Die Ergebnisse der Studie zeigten allerdings, dass das Protokoll seine Wirkung bisher verfehlt hat. "Das Beratungsdokument wird von den Young Professionals lediglich als bürokratischer Aufwand wahrgenommen", sagt Studienleiter Reiter. Es diene eher den Banken, die sich im Falle einer Verhandlung darauf berufen könnten. Der Kunde werde jedoch in die Erstellung des Protokolls nicht eingebunden und weiß auch nicht, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für ihn gebe. "Das Protokoll hat bisher nicht für Transparenz gesorgt, es ist gescheitert, da der Kunde in der Praxis schlechter gestellt wird", sagt Reiter. Mehr als 40 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Protokollpflicht sich nicht positiv auf die Qualität der Beratung ausgewirkt hat. Lediglich rund 34 Prozent sehen einen positiven Effekt.

Was muss im Protokoll drinstehen?

Die Initiatoren der Studie fordern daher, dass die Beweislast bei einer Anlegerklage beim Berater liegt. Dieser müsste dann beweisen, dass er bei der Beratung des Kunden dessen persönliche Anlageziele berücksichtigt hat, so die Autoren der Studie. Außerdem solle der Verkauf von Produkten mit Provision grundsätzlich nicht mehr unter dem Label "Beratung" erfolgen.

Keine Empfehlung für die Berater

Bemerkenswert ist auch, dass nur 53 Prozent der Studien-Teilnehmer ihren eigenen Finanzberater weiterempfehlen würde. Vertrauen sieht anders aus. Einer der Befragten sagte: "Ich habe selber als Berater bei der Commerzbank gearbeitet und weiß daher, dass die Bank ausschließlich auf eigene Interessen abzielt." Dabei beschreiben die Probanden ihr Verhältnis zum Berater insgesamt als vertrauensvoll, persönlich und rational.

Allerdings schließen einige Kunden zu schnell vom persönlichen Geburtstagsgruß des Beraters auf dessen Loyalität dem Kunden gegenüber. Vor allem durch soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter wissen Finanzberater heute teilweise deutlich mehr aus dem Privatleben ihrer Kunden als früher. Anleger sollten mit der Freigabe persönlicher Daten gegenüber dem Berater also vorsichtig sein. Insgesamt zeigt die Studie deutlich, in Puncto Transparenz in der Finanzberatung noch viel Luft nach oben ist.

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