Marktmanipulation Staatsanwaltschaft klagt Börsenguru Frick an

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den Börsenbuchautor und ehemaligen N24-Moderator Markus Frick wegen des Verdachts auf versuchten sowie vollendeten bandenmäßigen Betrug sowie Marktmanipulation angeklagt.

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Der Herausgeber von Börseninformationsdiensten und Autor Markus Frick ist 2011 in Berlin wegen strafbarer Manipulationen am Aktienmarkt verurteilt worden. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt erneut Anklage wegen Marktmanipulation. Quelle: dpa

Nach Informationen der WirtschaftsWoche soll Frick für die Versendung des Börsenbriefs „Deutscher Aktiendienst“ mitverantwortlich gewesen sein. Ihm und zwei mutmaßlichen Komplizen wird vorgeworfen, Anlegern Aktien von Letsbuyit, Autev und Venatus Interactive über den Börsenbrief als unterbewertet empfohlen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte der WirtschaftsWoche, dass sie im Zusammenhang mit diesem Börsenbrief drei Männer angeklagt habe. Fricks Anwalt für Medienrecht lehnte eine Stellungnahme ab: "Unser Mandant wird Ihre Fragen nicht beantworten", schrieb er der Redaktion. Fricks Strafrechtler war vorerst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Empfänger des Börsenbriefes sollten ein Musterdepot nachbilden. Die Macher der Publikation sollen vorgegeben haben, dass sie die Aktien in den nächsten Tagen selber für das Musterdepot kaufen würden, der Preis der Aktien würde dann steigen. Der Börsenbrief soll beispielsweise mit 120 Prozent Kurssteigerung für die Aktie Autev geworben haben. Bei solchen Aktionen werben Aktien-Tippgeber meist für Papiere, um eigene, günstig erworbene Aktien teuer zu verkaufen. Die in den Börsenbriefen angedeutete Kaufabsicht soll nur vorgetäuscht worden sein. In Wahrheit sollen Aktien überteuert an Anleger verkauft worden sein.

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

Frick soll in dem Trio die Kontakte zu den Auftraggebern geführt haben, die die von dem Trio gepushten Aktien besessen haben sollen. Für seine Dienste soll Frick zwei Millionen Euro von seinen Auftraggebern bekommen haben. Die anderen beiden Beschuldigten sollen zum Beispiel die technische Umsetzung organisiert haben. So sollen mindestens 3000 Exemplare der Börsenbriefe verschickt worden sein. Nicht alle Empfänger kauften auch, daher gilt für resistente Anleger nur der Verdacht des versuchten Betruges. Die Staatsanwaltschaft führt für den Zeitraum 4. bis 28. Mai 2012 aber auch mindestens 30 Geschädigte, an denen der Betrug vollendet worden sein soll. In diesem Zeitraum soll den Anlegern ein Schaden von 625 000 Euro entstanden sein.

Die Beschuldigten wurden nie offiziell als Verantwortliche des Börsenbriefes geführt. Im Impressum stand der Name eines anderen Chefredakteurs. Diese Person aber soll nur erfunden worden sein. Frick sitzt wegen der Vorwürfe seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft.

Der Berliner ist vorbestraft: Das Landgericht Berlin hatte ihn im April 2011 wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht hatte damals mehr als 42,6 Millionen Euro zugunsten der Staatskasse für verfallen erklärt. Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen sagte auf Anfrage der WirtschaftsWoche, dass das Geld „zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt“ worden sei. Dem Berliner Landgericht zufolge hatte Frick zwischen September 2005 und Juni 2007 in Börsenbriefen Aktien empfohlen, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung der Wertpapiere offenzulegen. Über eine Treuhandgesellschaft hielt er die Papiere selbst und verkaufte sie gewinnbringend an Anleger.

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