Niedrigzinsen Wie Bausparkassen in der Krise ihre Kunden schröpfen

Die Niedrigzinspolitik der EZB trifft Bausparkassen hart. Viele Geldinstitute bangen um ihr Geschäftsmodell und sehen nur einen Ausweg: Sparen auf Kosten der Kunden – mit teils rabiaten Mitteln.

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Baukredite sind günstig wie nie – Geschäftsmodell der Bausparkassen wird dadurch auf eine harte Probe gestellt. Quelle: dpa

Es ist ein weiteres Indiz dafür, wie schwer sich Bausparkassen mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank tun: Die privaten Bausparkassen in Deutschland schaffen ihren Einlagensicherungsfonds Anfang des kommenden Jahres aus Kostengründen ab. Bausparguthaben sind künftig nun nur noch über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – bis maximal 100.000 Euro. Bislang waren auch Einlagen von bis zu 250.000 Euro vor der Insolvenz einer Bausparkasse sicher.

Zwar ist davon nur ein Bruchteil der deutschlandweit 30 Millionen Bausparverträge betroffen. Doch je länger die Zeit der Minizinsen anhält, desto stärker wächst der Druck auf die Bausparkassen, ihre Kosten zu senken. Laut Bundesbank sank der Zinsüberschuss der Bausparkassen zwischen 2011 und 2015 um 16 Prozent. Die Erträge der Geldhäuser seien so niedrig wie nie. 

Dabei liegt die Schuld nicht allein bei der EZB, sagt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung in Frankfurt. „Viele Bausparkassen haben zu spät auf die Niedrigzinsen  reagiert“, sagt er. „Nach dem Motto: Was 100 Jahre gut ging, wird auch die nächsten 100 Jahre noch gut gehen.“ 

Mit Niedrigzinsen zum Eigenheim

Angesichts der Misere schrecken viele Geldinstitute auch vor unpopulären Aktionen nicht zurück: Der Kunde ist König – das gilt bei vielen Bausparkassen schon lange nicht mehr. Dabei setzen die Geldhäuser auf eine ganze Reihe von Maßnahmen, um sich ein Teil der wegbrechenden Erträge von ihren Kunden wieder zu holen.

Kontoführungsgebühren

Direktbanken haben in den vergangen Jahren Bankkunden die Bereitschaft abgewöhnt, für ein Konto Gebühren zu zahlen. Doch wie der Marktführer der Bausparkassen, Schwäbisch-Hall, gehen viele Institute dazu über in der Sparphase Kontoführungsgebühren zu erheben. Üblich seien 12 Euro pro Jahr, sagt Finanzberater Herbst. Bei einer Verzinsung von 0,1 Prozent pro Jahr müsste ein Bausparer über mehr als 12.000 Euro verfügen, damit die Gebühr nicht die Zinserträge auffrisst. Viele Bausparguthaben liegen jedoch deutlich darunter. 

Abschlussgebühren

Wer einen Bausparvertrag abschließt, zahlt dafür üblicherweise ein Prozent der vereinbarten Bausparsumme als Gebühr. Bei einem Vertrag über 30.000 Euro sind das immerhin 300 Euro. Manche Geldinstitute verlangen auch mehr. Von den Abschlussgebühren werden Provisionen beglichen. „Das ist heutzutage nicht mehr marktgerecht“, sagt Herbst. Die Beratungsleistung der Bausparkassen stehe in keinem Verhältnis zu den Abschlussgebühren. 

Aufgeld

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hat kürzlich sogenannte Darlehensgebühren untersagt. Sie wurden fällig, sobald ein Bausparer einen Kredit aufnehmen wollte. Üblicherweise lagen die Gebühren bei zwei Prozent der Darlehenssumme. Wer also einen Kredit über 30.000 Euro aufnehmen wollte, beispielsweise um sein Eigenheim zu sanieren, musste erst mal 600 Euro zahlen. Auf den Wegfall dieser Gebühren haben viele Bausparkassen mit einem Aufgeld oder Agio von zwei Prozent reagiert. Dadurch erhöht sich die Summe, die der Kreditnehmer zurückzahlen muss, um zwei Prozent. Das führt dazu, dass der Zins, den der Kunde für sein Bauspardarlehen zahlen muss, auf dem Papier niedriger aussieht, als er tatsächlich ist.  

Kündigung von Altverträgen

Für Inhaber von Altverträgen kann es sich lohnen, ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen, obwohl die vereinbarte Bausparsumme schon erreicht wurde. So können Bausparer von den deutlich höheren Guthabenzinsen der 90er Jahre profitieren - zumal normale Baukredite günstig zu haben sind. Das stellt das Geschäftsmodell der Bausparkassen auf eine harte Probe. Sie haben daher seit 2015 etwa eine Viertelmillion Verträge gekündigt. Einige Oberlandesgerichte haben sie darin bestätigt, es gibt aber auch Urteile im Sinne der Bausparer. Wer Recht hat, klärt der BGH voraussichtlich 2017.


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