Thilo Kistenbrügger will mehr – mehr Transparenz und mehr Geld. Er ist einer von etwa 7800 Anlegern, die in den MPC Flottenfonds III investiert haben. Insgesamt sind 270 Millionen Dollar im Spiel. Eigentlich könnte er sich glücklich schätzen, denn während andere Schiffsfonds in der Schifffahrtskrise reihenweise Pleite gegangen sind, hat sein Fonds nicht nur das Kapital der Anleger erhalten, sondern auch eine positive Rendite erzielt. Doch dieses Argument lässt Kistenbrügger nicht gelten. „Ein entgangener Gewinn ist auch ein Verlust“, sagt er.
Zunächst hatte der MPC Flottenfonds III mit seinen 14 Schiffen der sogenannten Starflotte wohl einiges richtig gemacht. Insbesondere der Festchartervertrag mit der Reederei Maersk dürfte seit der Auflage des Fonds im Jahr 2004 für Gewinne und Stabilität gesorgt haben. Während andere Fonds in der Schifffahrtskrise vergeblich nach Auftraggebern für ihre Schiffe suchten, konnte sich MPC auf die Vereinbarung mit Maersk verlassen. Bis 2016 sollte dieser Vertrag noch laufen. Doch im vergangenen Herbst präsentierte MPC in einem Schreiben die Möglichkeit eines vorzeitigen Vertragsendes inklusive Verkauf der Flotte. Die Anleger sollten darüber abstimmen.
Welche Ansprüche Anleger bei geschlossenen Fonds haben und wie sie ihr Geld retten können
Geschlossene Fonds müssen die Namen und Anschriften der übrigen Anleger gegenüber Gesellschaftern offenlegen, um einen Informationsaustausch zu gewährleisten. Dies entschied der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen (II ZR 187/09, II ZR 134/11). So können Anleger Mehrheiten für Beschlüsse auch gegen den Willen des Fondsgeschäftsführers organisieren.
Anleger haften bei einem als Kommanditgesellschaft konzipierten Fonds nur mit ihrer Einlage. Eine automatische Nachschusspflicht gibt es nicht. Ausnahme: Schüttet der Fonds unabhängig von Gewinnen aus, kann der Initiator dieses Geld zurückfordern. Dies gilt aber nur, wenn diese Ausschüttungen laut Gesellschaftsvertrag ausdrücklich als Darlehen gewährt werden (Bundesgerichtshof, II ZR 73 11, II ZR 74 11). Ohne diese Klausel, so entschieden die Richter, dürfen die Anleger die Ausschüttungen behalten oder zu Unrecht überwiesenes Geld zurückverlangen. Anders sieht es bei einem Fonds aus, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) konstruiert ist. Bei einer GbR haften die Gesellschafter auch mit ihrem gesamten Vermögen.
Initiatoren dürfen nicht eigenmächtig Immobilien oder Schiffe verkaufen – auch nicht bei einem Liquiditätsengpass. Sie brauchen dazu eine Mehrheit der Anleger. Wie groß der Anteil sein muss, steht im Gesellschaftervertrag. Vor einem Beschluss haben die Gesellschafter Anspruch auf Informationen über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Zwei bis drei Jahre alte Geschäftsberichte sind keine ausreichende Entscheidungsgrundlage.
Wenn ein geschlossener Fonds kriselt, besteht gegenüber Beratern, Bank oder Fonds unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz oder die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts. Ansprüche können bestehen:
- wenn der Berater Provisionen gar nicht oder nicht detailliert genug offengelegt hat. Selbst wenn der Prospekt die Vergütung und deren Empfänger korrekt angibt, muss der Berater darüber aufklären;
- wenn der Fonds als risikoloses Investment für die Altersvorsorge beworben wurde, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, bei der Anleger ihren Einsatz verlieren können;
- wenn der Initiator zum Nachteil der Anleger Geschäfte mit eigenen Firmen gemacht hat. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Reederei Schiffe überteuert an hauseigene Fonds verkauft, ohne dass dies im Prospekt steht;
Des weiteren können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen,
- wenn das Geld zweckentfremdet wurde. So sammelte beispielsweise die Commerzbank Geld für Medienfonds ein, das aber nur zu einem kleinen Teil in die Produktion von Spielfilmen floss;
- wenn der Prospekt falsche Angaben enthält, etwa über die Höhe der Kosten oder über unternehmerische Risiken;
- wenn von der Gesellschafterversammlung beschlossene Änderungen der Geschäftsgrundlagen juristisch angreifbar sind. Dazu gehören beispielsweise der zeitweise Verzicht auf Mieten oder die Verpflichtung, Geld in einen kriselnden Fonds nachzuschießen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen Vermittler, Fonds oder Bank verjähren nach drei Jahren. Die Frist läuft am Ende des Jahres an, in dem Anleger von der Falschberatung oder dem Prospektfehler hätten wissen müssen. Dieser Zeitpunkt kann je nach Einzelfall auch erst viele Jahre nach Vertragsschluss eingetreten sein. Nur wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Anfangsverluste des Fonds lassen sich nur mit Gewinnen aus der geschlossenen Beteiligung verrechnen. Das Finanzamt akzeptiert allerdings nur Verluste bis zur Höhe der Einlage. Zweifelt das Finanzamt an der Gewinnerzielungsabsicht des Fonds, weil dieser nur Verluste produziert, muss der Anleger die Steuervorteile nachträglich zurückerstatten.
Auch Kistenbrügger hatte damals für den Verkauf gestimmt. Er hatte seine Fondsanteile im August und September 2013 für etwa 30.000 Euro auf dem Zweitmarkt gekauft. „Von geschlossenen Fonds hatte ich bis dahin immer die Finger gelassen, das war mir zu riskant“, sagt er. Doch nach ausführlicher Lektüre des Prospekts und weiterer Unterlagen habe ihn dieser schuldenfreie Flottenfonds überzeugt: „Die Restlaufzeit war überschaubar, es gab einen Festchartervertrag und die Schrottpreise sind momentan recht hoch. Da kann nicht viel schiefgehen – dachte ich.“ Dass er ein gutes halbes Jahr später eine Anlegerinitiative anführen würde, war damals noch nicht abzusehen.
Aber noch mal von Anfang an: Ende Oktober 2013 kam ein Schreiben der TVP, der Treuhandgesellschaft für Gesellschafter des MPC-Fonds. Darin wurden drei Möglichkeiten für die Zukunft des Fonds benannt: Bei einem Laufzeitende im Jahr 2013 sollten die Anleger gemäß MPC-Prognose einen Gesamtrückfluss von 152,5 Prozent ihres Kommanditkapitals erhalten. Bei Laufzeitende 2016 sollten es 157,3 Prozent sein.
Daneben wurde noch die Möglichkeit genannt, dass Maersk eine Charterverlängerung sowie eine Kaufoption in Anspruch nehmen könnte. Käme es dazu, würde die Laufzeit erst 2020 enden und die Anleger hätten laut Prognose einen Gesamtrückfluss von nur 144,4 Prozent zu erwarten. Der Grund für den reduzierten Rückfluss: Maersk müsste nach Ablauf der Festcharter geringere Charterraten zahlen und hätte „nach Ausübung aller vier Verlängerungsoptionen die Möglichkeit, die Fondsschiffe für insgesamt 50 Millionen Dollar zu kaufen“, so die Erklärung im Anlegerschreiben.
Reeder fordert 50 Millionen Dollar
„Die Fondsgesellschaft empfiehlt daher, die aktuelle Chance zu ergreifen und die Schiffe kurzfristig zu veräußern“, hieß das Fazit. Andernfalls bestehe „aufgrund des grundsätzlichen Betriebsrisikos die Gefahr, dass bei gleichzeitig längerer Laufzeit geringere Rückflüsse als angenommen erwirtschaftet würden“. Die Argumentation der Fondsgesellschaft scheint die meisten Anleger überzeugt zu haben. Laut Protokoll der schriftlichen Gesellschafterversammlung wurde für 73 Prozent des Kommanditkapitals eine Stimme abgegeben, rund 99 Prozent stimmten für die Beendigung der Charter.
So weit, so gut. Die Mehrheit hatte gesprochen, Maersk würde einen Betrag von 39 Millionen Dollar an MPC zahlen, auf die Verlängerungs- und Kaufoption verzichten und für den Verkauf der Schiffe einen Bruttopreis von 126 Millionen Dollar garantieren. Doch neben dem Abstimmungsergebnis erhielten die Anleger mit einem Schreiben im Januar noch eine andere Information: Der Vertragsreeder E.R. Schifffahrt – Mitgesellschafter und für die Bemannung der Schiffe zuständig – habe „die Geltendmachung von Schadenersatz und höherer Vergütung wegen des Verkaufs der Schiffe“ angekündigt.
Das machte Thilo Kistenbrügger bereits stutzig, aber noch sah er keinen Anlass zum Handeln. Immerhin wurde in dem Schreiben auch versichert: „Die Fondsgeschäftsführung ist der begründeten Überzeugung, dass solche Ansprüche nicht bestehen.“
Ende April – gut dreieinhalb Monate später – sieht alles ganz anders aus. Inzwischen ist bekannt: Der Reeder E.R. fordert vom MPC Flottenfonds III eine Vergütung in Höhe von 50 Millionen Dollar und will mit einer einstweiligen Verfügung die Wirksamkeit des Beschlusses anfechten und damit die Auszahlung des Geldes an die Anleger stoppen. Zwar wurde diese einstweilige Verfügung am 7. Mai vom Landgericht Hamburg wieder aufgehoben (Az.: 401 HKO 3/14). Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und E.R. hat angekündigt, es vom Oberlandesgericht prüfen zu lassen.
Doch damit nicht genug, inzwischen hat sich auch beim Fonds etwas getan: Im selben Schreiben, in dem die Treuhandgesellschaft TVP über die konkrete Forderung von E.R. informiert, ruft sie auch zu einer erneuten Abstimmung auf, der Beschluss über die Kündigung des Chartervertrages und den Verkauf der Schiffe soll noch einmal in einem schriftlichen Verfahren bestätigt werden. „Als ich das gelesen habe, war mir klar: Da stimmt was nicht“, sagt Kistenbrügger. Bestärkt wird dieser Verdacht durch eine Stellungnahme, die E.R. zu dem Anlegerschreiben des MPC Flottenfonds III am 27. April veröffentlicht hat.
Nur zwei Tage später war die Initiative von Thilo Kistenbrügger geboren. Denn die Stellungnahme hat es in sich: „Anleger wurden im Schreiben vom 29. Oktober 2013 eindeutig nicht wahrheitsgemäß und vollständig über alle relevanten Sachverhalte und Rahmenbedingungen für die eingeforderte Beschlussfassung informiert“, heißt es da. Und: „Bestimmte Kosten und Nachteile für die Anleger bleiben weiterhin unerwähnt, Risiken werden heruntergespielt und die MPC-seitigen wirtschaftlichen Vorteile von Nebenabreden werden verschwiegen.“
„Ich fühle mich über den Tisch gezogen“
„Als Anleger fühle ich mich über den Tisch gezogen“, sagt Kistenbrügger. Die Vermutung: MPC habe durch den Flottenverkauf zusätzliche Vorteile erhalten, plane jedoch keine Weitergabe dieses Geldes an die Anleger. Laut E.R. könnte es sich um eine zusätzliche Summe von mindestens 78 Millionen Dollar handeln. „Für mich persönlich könnte es um einen Betrag von rund 50.000 Euro gehen“, sagt Kistenbrügger. Kein Wunder also, dass in dem 30-Jährigen der Kampfgeist geweckt wurde.
MPC-Fondsmanager Christian Born weist die Vorwürfe zurück. „Es wurden mit Maersk keinerlei Rechtsgeschäfte abgeschlossen, die zu irgendwelchen wirtschaftlichen Nachteilen der Anleger des Starflottenfonds geführt haben“, sagt Born gegenüber Handelsblatt Online. „Der Versuch von E.R. Schifffahrt, hier einen Zusammenhang zu konstruieren, dient ausschließlich dazu, unbegründet eine Provision in Höhe von 50 Millionen Dollar aus dem Verkauf der Starflottenschiffe abzuzweigen, ohne dafür auch nur irgendeine Gegenleistung erbracht zu haben.“
Kistenbrügger hatte sich zunächst im Internet-Forum der Treuhandgesellschaft TVP mit anderen Betroffenen ausgetauscht. „Keiner wollte etwas unternehmen, deshalb habe ich das selbst in die Hand genommen“, erklärt er. Und damit meint er nicht nur ein eigenes Forum, das inzwischen unter www.av-starflotte.org zu finden ist, sondern auch das Engagement eines Anwalts.
Für dessen Honorar ist Kistenbrügger zunächst selbst in Vorleistung gegangen, hat inzwischen aber schon Unterstützung erhalten. Etwa 70 Anleger haben sich nach Angaben des Initiators bereits in dem Forum angemeldet, zwei Drittel von ihnen sollen sich auch finanziell beteiligt haben.
Aber warum alles alleine machen: Hätten nicht auch Anlegerschützer wie beispielsweise die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) helfen können? „Die waren zu dem Zeitpunkt noch mit der Prüfung des Sachverhalts beschäftigt und ich wollte keine Zeit verlieren“, so Kistenbrügger. Und die Zeit drängt, denn die Abstimmung läuft nur noch bis zum 22. Mai. „Wenn bis dahin nicht 25 Prozent des Kommanditkapitals gegen die Bestätigung des Beschlusses gestimmt oder Widerspruch gegen die schriftliche Beschlussfassung eingelegt haben, wird es sehr viel schwieriger, mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger geltend zu machen“, erklärt sein Anwalt, Matthias Steinfartz.
Um möglichst viele Anleger zu erreichen, hat Kistenbrügger inzwischen 2000 Personen angeschrieben, die gemeinsam einen Anteil am Kommanditkapital von 30 Prozent haben. „Die Namen und Wohnorte stehen im Handelsregister, TVP hat die Adressen nicht herausgegeben, deshalb habe ich sie mithilfe einiger Schüler und Studenten im Telefonbuch recherchiert“, so Kistenbrügger. Zeitweise habe er sich 20 Stunden am Tag mit dem Fonds beschäftigt. „Mir geht es vor allem darum, Transparenz herzustellen und für die Anleger ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen“, sagt er.
Für Anleger mit Vollzeit-Job wäre ein solcher Zeitaufwand undenkbar. Dass Kistenbrügger so viel Arbeitszeit einsetzen kann, hat er seinem Status als Student zu verdanken. „Ich bin bereits Ingenieur und schreibe jetzt noch meine Diplomarbeit in Betriebswirtschaftslehre“, berichtet er. Wirtschaft und Geldanlage sind für ihn Beruf und Hobby zugleich. „Meine erste Aktie habe ich mit 14 Jahren gekauft und ich helfe immer gerne, wenn jemand Fragen zum Thema Geldanlage hat.“
Sein größtes Vorbild heißt Warren Buffett, seinen eigenen Investmentstil beschreibt er als eher vorsichtig und besonnen. „Ich gehe Risiken ein, die kalkulierbar sind. Außerdem ist mir wichtig, dass das Investment ethisch korrekt ist, also niemand übers Ohr gehauen wird.“
Jammern auf hohem Niveau?
Kein Wunder also, dass er auch von MPC Ehrlichkeit und Transparenz fordert. „Das Optimum wäre nun zunächst eine Aufhebung des schriftlichen Beschlussverfahrens“, sagt Anwalt Steinfartz. „Anschließend müsste ermittelt werden, ob es tatsächlich Nebenabreden zwischen Maersk und MPC gab und wie hoch der Verkaufspreis der Starflotte ohne diese Absprachen gewesen wäre“, so der Rostocker Fachanwalt für Kapitalmarktrecht. Um die Ansprüche der Anleger gebündelt durchzusetzen, könne dann auch eine Sammelklage in Frage kommen. „Zunächst habe ich aber nur von Herrn Kistenbrügger persönlich ein Mandat erhalten, für den weiteren Verlauf ist es jedoch denkbar, dass die Anleger einen Verein gründen und ich diesen vertrete“, erklärt Steinfartz.
Die Anlegerschützer der DSW unterstützen Kistenbrüggers Vorstoß. „Es ist sinnvoll, wenn sich Anleger austauschen und ihre Interessen bündeln – je mehr es sind, desto mehr Einfluss können sie ausüben“, sagt Dirk Unrau, Landesgeschäftsführer der DSW Hamburg und Schleswig-Holstein. „Inzwischen verweisen wir bei Anfragen auch auf das Forum“, sagt Unrau. „Dass MPC den Beschluss noch mal absichern will, macht schon skeptisch, umso mehr, als dies auf elektronischem Wege erfolgen soll“, so der Anlegerschützer. „Das sollten die Anleger in jedem Fall verhindern. Von der Fondsgesellschaft erwarten wir umfassende Auskunft und Transparenz über die Vorteile und Hintergründe des vorzeitigen Verkaufs.“
Fondsmanager Born erklärt die erneute Abstimmung so: „Wir wollen uns von den Anlegern insbesondere die Zustimmung einholen, sobald es rechtlich zulässig ist, die aus dem Verkauf vorhandene Liquidität in Höhe von rund 50 Millionen Dollar an die Anleger ausschütten zu können.“ Aktuell prüfe der Fonds „alle rechtlichen Möglichkeiten, um das Kapital der Anleger vor dem Zugriff der E.R. Schifffahrt zu sichern“. „Wenn es nach uns gehen würde, hätten wir die Anleger bereits vor Wochen vollständig ausgezahlt“, sagt Born. „Leider liegt dieses nun durch die aus unserer Sicht unbegründete rechtliche Eskalation der E.R. Schifffahrt nicht mehr in unserer Hand.“
Die Ereignisse der vergangenen Monate könnten auch Kistenbrüggers Berufswunsch beeinflussen. „Vielleicht werde ich ja auch mal Anlegerschützer“, überlegt er. Aber erst einmal muss er seine Diplomarbeit fertigstellen. „Es geht um Wettbewerbsvorteile und Unternehmensbewertung, im weitesten Sinne bleibe ich also dem Thema treu.“ Sollte er am Ende tatsächlich die erhofften zusätzlichen 50.000 Euro bekommen, hätte er mit seinem Investment eine enorme Rendite erzielt. „Jammern auf hohem Niveau“, werden andere Anleger wohl dazu sagen, die schon 2004 in den Fonds investiert oder zu ganz anderen Schiffsfonds gegriffen hatten. Doch Kistenbrügger bleibt dabei: „Auch ein entgangener Gewinn ist ein Verlust.“