Schiffsfonds Hobby-Investor kämpft für seinen Gewinn

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Jammern auf hohem Niveau?

Dreckschleudern auf See
Crown Princess Quelle: Pressebild
Emerald Princess Quelle: Pressebild
Ruby Princess Quelle: Pressebild
Voyager of the Seas Quelle: Pressebild
Navigator of the Seas Quelle: Pressebild
Adventure of the Seas Quelle: pinguino

Kein Wunder also, dass er auch von MPC Ehrlichkeit und Transparenz fordert. „Das Optimum wäre nun zunächst eine Aufhebung des schriftlichen Beschlussverfahrens“, sagt Anwalt Steinfartz. „Anschließend müsste ermittelt werden, ob es tatsächlich Nebenabreden zwischen Maersk und MPC gab und wie hoch der Verkaufspreis der Starflotte ohne diese Absprachen gewesen wäre“, so der Rostocker Fachanwalt für Kapitalmarktrecht. Um die Ansprüche der Anleger gebündelt durchzusetzen, könne dann auch eine Sammelklage in Frage kommen. „Zunächst habe ich aber nur von Herrn Kistenbrügger persönlich ein Mandat erhalten, für den weiteren Verlauf ist es jedoch denkbar, dass die Anleger einen Verein gründen und ich diesen vertrete“, erklärt Steinfartz.

Die Anlegerschützer der DSW unterstützen Kistenbrüggers Vorstoß. „Es ist sinnvoll, wenn sich Anleger austauschen und ihre Interessen bündeln – je mehr es sind, desto mehr Einfluss können sie ausüben“, sagt Dirk Unrau, Landesgeschäftsführer der DSW Hamburg und Schleswig-Holstein. „Inzwischen verweisen wir bei Anfragen auch auf das Forum“, sagt Unrau. „Dass MPC den Beschluss noch mal absichern will, macht schon skeptisch, umso mehr, als dies auf elektronischem Wege erfolgen soll“, so der Anlegerschützer. „Das sollten die Anleger in jedem Fall verhindern. Von der Fondsgesellschaft erwarten wir umfassende Auskunft und Transparenz über die Vorteile und Hintergründe des vorzeitigen Verkaufs.“

Fondsmanager Born erklärt die erneute Abstimmung so: „Wir wollen uns von den Anlegern insbesondere die Zustimmung einholen, sobald es rechtlich zulässig ist, die aus dem Verkauf vorhandene Liquidität in Höhe von rund 50 Millionen Dollar an die Anleger ausschütten zu können.“ Aktuell prüfe der Fonds „alle rechtlichen Möglichkeiten, um das Kapital der Anleger vor dem Zugriff der E.R. Schifffahrt zu sichern“. „Wenn es nach uns gehen würde, hätten wir die Anleger bereits vor Wochen vollständig ausgezahlt“, sagt Born. „Leider liegt dieses nun durch die aus unserer Sicht unbegründete rechtliche Eskalation der E.R. Schifffahrt nicht mehr in unserer Hand.“

Die Ereignisse der vergangenen Monate könnten auch Kistenbrüggers Berufswunsch beeinflussen. „Vielleicht werde ich ja auch mal Anlegerschützer“, überlegt er. Aber erst einmal muss er seine Diplomarbeit fertigstellen. „Es geht um Wettbewerbsvorteile und Unternehmensbewertung, im weitesten Sinne bleibe ich also dem Thema treu.“ Sollte er am Ende tatsächlich die erhofften zusätzlichen 50.000 Euro bekommen, hätte er mit seinem Investment eine enorme Rendite erzielt. „Jammern auf hohem Niveau“, werden andere Anleger wohl dazu sagen, die schon 2004 in den Fonds investiert oder zu ganz anderen Schiffsfonds gegriffen hatten. Doch Kistenbrügger bleibt dabei: „Auch ein entgangener Gewinn ist ein Verlust.“

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