Schäfer und sein Team betreuen mehrere Verfahren gegen Spanien – darunter eine Sammelklage deutscher Privatanleger, die Solarparks finanziert haben. Sie ist seit Juni beim Schiedsgericht der Weltbank (International Center for Settlement of Investment Disputes, ICSID) registriert – eine von rund 20 gegen das „Kingdom of Spain“. Klage eingereicht haben neben Steag und RWE Innogy auch die kommunalen Stromerzeuger Stadtwerke München und RheinEnergie aus Köln, weil sie sich beim Solarkraftwerk Andasol 3 in der spanischen Provinz Granada geprellt sehen. Weitere Klagen werden folgen, etwa die von Voigt.
Sämtliche Kläger berufen sich auf den „Energiecharta-Vertrag“ aus dem Jahr 1994, den rund 40 Staaten – darunter auch Spanien – unterzeichnet haben. Das Regelwerk stellt ausländische Investitionen im Energiesektor unter besonderen Schutz.
Gutachterschlacht steht bevor
In den meisten Verfahren läuft aktuell die Auswahl des Schiedsgerichts: Beide Parteien dürfen ein Mitglied benennen. „Die beiden einigen sich dann meist gemeinsam auf den dritten Schiedsrichter, dessen Stimme im Zweifel den Ausschlag gibt“, erläutert Schäfer, der damit rechnet, dass bis zu einem Schiedsspruch zwei bis drei Jahre ins Land gehen.
Investoren müssen also einen langen Atem haben. Aber ihre Chancen stehen offenbar gut. Die rückwirkende Kürzung sei ein klarer Rechtsbruch, sagen Juristen; die spannende Frage sei eher, wie hoch der Schaden ist. Dazu bringen die Gegner nun Gutachter in Stellung, die die Schiedsrichter von ihren Berechnungen überzeugen sollen.
Ob die Öffentlichkeit deren Aussagen verfolgen darf, ist zweifelhaft. Zwar tagen Schiedsgerichte immer öfter öffentlich – eine Reaktion auf die wachsende Kritik an der „Geheimjustiz“. Aber im aktuellen Fall drängt Spanien auf Diskretion. So bittet ein Manager eines großen Fondsanbieters um Verständnis, dass er sich nicht offiziell äußern kann – mit der spanischen Regierung sei Verschwiegenheit vereinbart. Andere Kläger wie die Fondsgesellschaft White Owl lassen Anfragen gänzlich unbeantwortet.
Klughardt gibt als künftiger Kläger dagegen bereitwillig Auskunft. Demnach wird Voigt & Collegen für die beiden Fonds SolES 21 und 22 voraussichtlich Schadensersatz im dreistelligen Millionenbereich geltend machen. Angesichts von wenigstens elf Jahren Fondslaufzeit summieren sich die Ausfälle zu horrenden Beträgen, hinzu kommen Wertminderungen. SolES 21 hat 25 Prozent, der SolES 22 sogar 75 Prozent seines Geldes in den Solarpark Badajoz gesteckt, zusammen rund 100 Millionen Euro. Der Rest floss in Solaranlagen in Italien.
Aber würde Spanien ein investorenfreundliches Urteil akzeptieren? Anwalt Schäfer ist zuversichtlich. „Spanien hat sich völkerrechtlich verpflichtet, ICSID-Schiedssprüche anzuerkennen.“ Wenn sich das Land trotzdem weigere, könnten Investoren weltweit spanisches Vermögen pfänden lassen.