Solarsubventionen Geprellte Ökoanleger verklagen Spanien

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Staatliche Verzögerungstaktik

Wahrscheinlicher ist, dass die spanische Regierung das Verfahren in die Länge zieht. Gegen den Schiedsspruch ist zwar keine Berufung möglich. Aber Spanien könnte ein „Annullierungsverfahren“ beantragen, bei dem Schiedsrichter prüfen, ob formale Fehler gemacht wurden. „Das machen einige Staaten gerne, um auf Zeit zu spielen“, sagt Schäfer. In der Regel dauere dies weitere ein bis zwei Jahre, am Ende würden Schiedssprüche aber selten annulliert.

Bis zu einem endgültigen Schiedsspruch – und einer etwaigen Schadensersatzzahlung – könnten also locker fünf Jahre ins Land gehen. Das bringt Investoren in die Bredouille, weil viele Solarparks rote Zahlen schreiben. So macht die Badajoz-Anlage derzeit rund eine Million Euro minus im Jahr. „Wenn das so weiterginge, würde der Anlage in absehbarer Zeit die Insolvenz drohen“, sagt Klughardt. Er arbeitet deshalb an einem Sanierungskonzept und ist „zuversichtlich, dass wir eine Insolvenz vermeiden können“.

Parallel dazu prüft er auch für Anlagen, in die Voigt-Anleger über andere Fonds investiert haben, eine Schiedsklage. Dabei handelt es sich um kleinere Anlagen, die von den Kürzungen nicht so stark betroffen sind. Die Zeit drängt nicht: Im Völkerrecht gibt es keine Verjährung, Schiedsklagen können auch Jahre später noch eingereicht werden.

Auch Italien im Visier

Zudem prüft Voigt & Collegen eine Schadensersatzklage gegen Italien. Die SolEs-Fonds 21 und 22 haben auch dort in Solaranlagen investiert, und die italienische Regierung hat ebenfalls Zusagen einkassiert: Die Einspeisevergütung wurde zu Jahresbeginn um acht Prozent gekürzt. Das sei zwar weniger dramatisch als in Spanien, aber trotzdem „ein klarer Rechtsbruch“, sagt Klughardt, der sich in einer Sammelklage mit anderen Investoren zusammenschließen will – beim ICSID. Wegen des einfacheren Fördersystems sei der Schaden in Italien einfacher zu berechnen, sagt Klughardt. Die Synergieeffekte einer Sammelklage sind damit größer als in Spanien, wo der Anspruch für jede einzelne Anlage berechnet werden muss.

Während die Subventionskürzung verkraftbar scheint, kommen einige Betreiber italienischer Solaranlagen an weiterer Stelle unter Druck. So berichtet ein Anbieter von äußerst strengen Betriebsprüfungen, bei denen die Finanzbehörden zahlreiche Ausgaben gestrichen haben. Die Steuerlast der Anlagen sei deshalb viel höher als erwartet.

Das zeigt: Wenn ein Staat Investoren ins Visier genommen hat, gibt es mehrere Optionen, ihnen Geld abzuknöpfen – notfalls mit dem Steuerrecht. Deshalb sollten Anleger auf subventionierten Märkten Vorsicht walten lassen. Das Muster ist oft dasselbe: Erst locken Staaten mit üppigen Zuschüssen, Steuervorteilen oder garantierten Einspeisevergütungen. Dann kommen mehr Investoren als erwartet oder der politische Wind dreht – etwa wegen einer Schuldenkrise oder eines Machtwechsels. Und dann werden Zusagen einkassiert oder Steuervorschriften verschärft.

Hierzulande war das bei Filmfonds der Fall, denen die Finanzverwaltung nachträglich Steuervorteile aberkannt hat. Noch brutaler ging es in Berlin zu: Nachdem der Senat jahrelang Investoren in den sozialen Wohnungsbau gelockt hatte, strich er 2003 einen Großteil der Zuschüsse; hunderte Immobilienfonds rutschten in die Pleite.

Verantwortlich damals: ein Finanzsenator namens Thilo Sarrazin.

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