Innerhalb der Europäischen Union sind die Einlagen mindestens bis 100.000 Euro pro Person gesichert. Im Pleitefall muss die Bank das Geld spätestens nach 20 Tagen zurückzahlen. Innerhalb der einzelnen Länder gibt es neben der Einlagensicherungsanforderungen der EU auch nationale Einlagensicherungen.
Einlagensicherungsfonds
Bei Banken in Deutschland, die neben der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehören, sind Einlagen in Millionenhöhe abgesichert. Öffentliche Banken und Sparkassen können mithilfe eigener Einrichtungen unbegrenzten Schutz anbieten.
Ausländische Einlagensicherung
Banken mit Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verfügen über jeweilige nationale Sicherungsregeln. Der Mindestschutz beträgt jedoch die von der EU vorgegebenen 100.000 Euro.
Kombination aus deutscher und ausländischer Einlagensicherung
Bei einer Kombination der Sicherungsregeln greift im Pleitefall zunächst die ausländische Einlagensicherung, bei Summen über 100.000 Euro träte die Einlagensicherung des BdB in Kraft.
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Blumenbüro Holland/dpa/gms