Aus weiteren Verträgen geht hervor, dass Schmidt Geschäfte mit Comfort Finance machte. Sparda meint deshalb: „Aus dem Außenauftritt der Gesellschaft und deren Berater ist eindeutig erkennbar, dass die Beratungs- und Vermittlungsleistungen nicht durch die Sparda-Bank Münster selbst erfolgen.“ Comfort Finance biete vermögenden Kunden Produkte an, die die Bank nicht vertreibe.
Ähnlich wie Sparda agierte auch die Sparkasse Emden. Sie ließ 2009 über ihre Tochter Emder Finanzberatung den S&K Real Estate Value Added Fonds vertreiben. Erwartete Rendite laut Werbeflyer: 146,5 Prozent, in fünf Jahren. Zu schön, um wahr zu sein. Die Sparkasse sagt, dass Kunden über Risiken wie den möglichen Totalverlust aufgeklärt worden seien. Sparkasse und Sparda waren sicher nicht die Hauptumsatzbringer für S&K. Besonders viel Geschäft soll über freie Finanzvermittler gelaufen sein. Die bekommen ihren Zugang zu Finanzprodukten unter anderem über Maklerpools wie die Münchner Fonds Finanz.
Einer deren Produktpartner ist wiederum das Hamburger Emissionshaus United Investors, das die Fonds aufgelegt hat. S&K durfte das eingesammelte Geld dann anlegen. „Insgesamt haben 98 Vermittler ihre Anträge von United Investors über die Fonds Finanz eingereicht“, sagt Fonds-Finanz-Geschäftsführer Markus Kiener. Diese hätten über Fonds Finanz 4,4 Millionen Euro Anlegergeld mit S&K-Fonds umgesetzt. Anlegern stellt sich die Frage, ob sie, falls sie falsch beraten wurden, Geschäfte rückabwickeln können – und wer haftet. Entscheidend ist, auf welchem Weg sie S&K-Fonds gekauft haben.
Fonds bei wallstreet:online
Im Internet vermittelte etwa die börsennotierte wallstreet:online capital AG den Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2.
Kunden wählen Fonds bei wallstreet:online aus und zeichnen über die Vertriebskanäle fondsdiscount.de oder geschlossene-fonds.de. Da wallstreet:online keine Anlageberatung vollziehe, führe das Haus auch keine Produktprüfung durch, richteten die Berliner aus. Wallstreet:online lässt sich von Anlegern gar von der Haftung freizeichnen. Sparer unterschreiben, dass es sich um eine „beratungsfreie Dienstleistung“ handele. Wer nicht berät, ist aus dem Schneider.
Anders könnte das bei Finanzvermittlern aussehen. „Ein Berater haftet, wenn er falsch berät und etwa nicht ausreichend über Risiken einer Kapitalanlage aufklärt. Ein Klassiker ist, dass der Berater es vor Zeichnung durch den Kunden unterlässt, den Prospekt zu übergeben“, sagt Anwalt Adrian Wegel von BHP Bouchon Hemmerich & Partner. Preise der Berater nur Vorteile wie Steuerersparnisse an und verschweige Nachteile wie Nachschusspflichten, habe der Anleger gute Chancen auf Schadensersatz.
Ziel einer Klage könnte auch United Investors sein, das Emissionshaus hinter S&K. Laut einem S&K-Fondsprospekt haftet es „für den Inhalt des Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind“.