S&K-Skandal Mit diesen Tricks verkauften Banken windige S&K-Fonds

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Berater fürchten sich vor Klagen

Groß-Razzia wegen Anlagebetruges

Ob das der Wahrheit entspricht, lässt sich zumindest bezweifeln. So sitzen die United-Investors-Geschäftsführer Hauke Bruhn und Thomas Gloy in U-Haft. Gloy ist auch Aufsichtsratschef bei S&K. „Wusste United Investors von den Machenschaften bei S&K, könnten Anleger auch das Emissionshaus in Anspruch nehmen“, sagt Wegel. United Investors war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das Emissionshaus trommelte aktiv bei Vertrieben. So lud United Investors Fondsverkäufer zu den S&K-„Transparenztagen“ ein. S&K-Chef Köller präsentierte dort in luxuriöser Umgebung sein Konzept.

United Investors stellte den freien Verkäufern auch Musteranschreiben für Anleger zur Verfügung und stattete sie mit Argumenten für Verkaufsgespräche aus. Mit „grundbuchlich besicherten Sachwerten“, Inflationsschutz und „überdurchschnittlicher Rendite“ und einem „hohen Maß an Sicherheit“ sollten sie werben. Viele Einladungen verteilte der Pool Fonds Finanz für United Investors an Tausende freie Fondsverkäufer. 2012 trommelte eine Abteilungsleiterin von Fonds Finanz etwa für eine „S&K-Sondertranche“, die sich Fonds Finanz kurzfristig gesichert habe.

S&K habe gerade die Frankfurter Gerbermühle für 3,7 Millionen gekauft, warb sie, schon in den nächsten Wochen werde das Haus wieder verkauft. Das Minimumgebot liege derzeit bei zehn Millionen Euro. „Mehr Sicherheit gibt meines Erachtens derzeit nicht“, schrieb sie in nicht ganz korrektem Deutsch an Vertriebler.

Viele Berater, die S&K-Fonds verkauft haben, machen sich nun Sorgen und suchen vorsorglich ihre Anwälte auf. Einer sagt, dass die Berater sich vorwerfen lassen müssen, blauäugig gehandelt zu haben. „Wenn, wie bei S&K, rund 20 Prozent des eingezahlten Kapitals für Provisionen und Ähnliches gezahlt werden und mit dem Rest zwölf Prozent Rendite erwirtschaftet werden sollten, muss jeder Berater skeptisch werden“, sagt der Experte.

Sehen Anleger ihr Geld wieder?

Ob Anleger ihr Geld wiedersehen, hängt von der Zahlungskraft des Klagegegners ab. Gehörte der Berater einer Haftungsorganisation an, kann ein Anleger diese verklagen. Bekommt er recht, dürfte er Geld sehen. Anleger, die einen Berater verklagen wollen, der keinem Haftungsdach angehört, sollten vorher prüfen, ob ihr Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht hatte, als er das Produkt verkaufte.

Fragwürdig dürften von United Investors angepriesene Garantien für die Fonds sein.

In einer Präsentation warb das Emissionshaus dafür, dass sich Anleger bei Zeichnung eines S&K-Fonds über den Kauf einer Garantie gegen Verluste aus einer Insolvenz versichern könnten. Hinter dem Garantiegeber soll angeblich ein in Costa Rica gegründeter US-Rückversicherer stehen. Vertrauen flößt das nicht ein.

Das Garantie-Konstrukt, warb United Investors aber unverdrossen, werde dem Vertrieb den Verkauf der S&K-Fonds erleichtern. Für Anleger sei die Garantie doch so etwas wie der „Hosenträger zum Gürtel“, gebe also doppelt Sicherheit.

Der Gürtel, so scheint es, ist jetzt gerissen. Mal sehen, ob der Hosenträger hält.

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