Glaubt man den europäischen Gesetzen, sind die Guthaben auf Bankkonten in der gesamten Währungsunion gleich sicher. Sparsummen bis 100.000 Euro schützt eine EU-Richtlinie vor Verlusten, egal, wo das Konto eingerichtet ist – bei einer Bank in Deutschland, Spanien, Griechenland – oder auch in Zypern.
Doch angesichts der drohenden Pleite des Inselstaats und seiner Banken hat sich der Glaube an die europäische Einlagensicherung als Illusion entpuppt. Zwar will Zyperns Regierung jetzt eilig Kontoguthaben von Kleinsparern von der Zwangsabgabe zur Rettung des heimischen Finanzsektors und der Staatsfinanzen befreien. Aber die Diskussion über die Haftung normaler Bankkunden für Schulden und Verluste ihrer Institute hat auch Sparern in anderen EU-Ländern vor Augen geführt, wie schnell ihre sicher geglaubten Einlagen im Feuer stehen, sobald Krisen im Bankensektor aufflammen.
Was aus 1.000 Euro in zehn Jahren wurde
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren: +88,8 Prozent (ohne Dividenden)
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.888 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +52,7 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.527 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +31,3 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.313 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +10,1 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1101 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +10,3 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.103 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +228 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 3.285 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +314 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 4.142 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +428 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 5.275 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +221 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 3.205 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +92 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.916 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +151 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 2.509 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +67 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.666 Euro
Veränderung auf Sicht von zehn Jahren (in Euro): +56 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.559 Euro
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.092 Euro*
*bei einem durchschnittlichen jährlichen Zinssatz von 0,92 Prozent (Spareckzins)
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.192 Euro*
*bei einem durchschnittlichen jährlichen Zinssatz von 1,92 Prozent
Was aus 1.000 Euro geworden wäre: 1.239 Euro*
*bei einem durchschnittlichen jährlichen Zinssatz von 2,39 Prozent
Für deutsche Sparer, die jetzt nicht ihr gesamtes Geld unters Kopfkissen legen oder in Immobilien und Aktien stecken wollen, hat diese Erkenntnis folgende Konsequenz: Sie sollten ihr kostbares Spargeld nur zu Banken bringen, die solide sind und ihr Geschäft möglichst weit weg von den Krisenherden an der Peripherie der Währungsunion betreiben. Die Auswahl ist jedoch nicht so einfach, denn gerade auf dem deutschen Markt tummeln sich zahllose exotische Anbieter, die mit günstigen Konditionen für Tages- und Festgeld oder Sparbücher locken.
Wenn die Bank Pleite geht
Tages- oder Festgeld gilt als sichere Anlage. Doch was passiert, wenn eine Bank pleitegeht? In der gesamten Europäischen Union gilt ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch von 100 000 Euro pro Anleger.
Deutschland gibt es darüber hinaus freiwillige Einlagenschutzsysteme, die noch größere Entschädigungssummen versprechen. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch.
Bankkunden sollten vorab prüfen, bei welchem Einlagensicherungssystem ein Institut überhaupt registriert ist. Denn es gibt einige Banken, die sich dem Einlagensicherungsfonds anderer Länder angeschlossen haben. Die Bigbank gehört zum Beispiel dem estnischen Einlagenschutzfonds an, die IW Bank, eine Tochter der Ubi Banca, ist dem italienischen Fonds angeschlossen. Die VTB Direktbank – nicht zu verwechseln mit der VTB Bank Deutschland – ist Österreichs Einlagensicherungssystem angegliedert.
Solche Aspekte sind wichtiger geworden, seit wegen der Staatsschuldenkrise die Zahlungsfähigkeit ganzer EU-Staaten angezweifelt wird. Denn es gibt kaum einen Einlagensicherungsfonds, der die Pleite einer großen Bank ohne Staatshilfe überstehen könnte. Selbst der Einlagensicherungsfonds der deutschen privaten Banken benötigte öffentliche Gelder, als die Deutschland-Tochter der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 Insolvenz anmeldete. „Deshalb ist die Frage wichtig, ob der jeweilige Staat finanzkräftig genug ist, um notfalls für das Einlagensicherungssystem einzustehen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Der Verbraucherschützer rät Anlegern deshalb, darauf zu achten, dass eine Bank den Schutz der deutschen Einlagensicherung anbietet: „Die implizite Staatsgarantie Deutschlands ist höher zu bewerten als die von vielen anderen europäischen Staaten.“ Ein weiterer Vorteil: Der Schriftverkehr mit den Behörden erfolgt im Entschädigungsfall auf Deutsch.
So bietet die IW Bank über ihre deutsche Internetseite sagenhafte drei Prozent Zinsen pro Jahr aufs Tagesgeld. Sparer können bequem online ein Konto eröffnen, Service und Flexibilität sind unschlagbar: Es gibt keine Mindestanlagesumme, zudem werden die Zinsen monatlich gutgeschrieben. Nach eigenen Angaben ist die IW Bank sogar Marktführer beim Tagesgeld.
Der Pferdefuß des Angebots ist jedoch der Einlagenschutz. Den soll laut Webseite der IW Bank der italienische Einlagensicherungsfonds gewährleisten, denn das Institut gehört zur Ubi-Banca-Gruppe, einem Bankenkonzern aus Italien. Sparer sollten bei dem Angebot berücksichtigen, dass italienische Banken viel Geld in Anleihen des hochverschuldeten Heimatstaats investiert haben – und sich nicht zuletzt darüber im Klaren sein, dass Rom nach dem unklaren Ergebnis der letzten Wahl derzeit keine handlungsfähige Regierung hat.
Deutsche Sparer haben vom Island-Crash gelernt
„Viele deutsche Sparer haben aus der Zitterpartie um ihre hochverzinsten Guthaben bei der pleite gegangenen Kaupthing Bank aus Island gelernt“, sagt Sigrid Herbst von der FMH Finanzberatung in Frankfurt. Lockangebote können laut Herbst allerdings immer wieder dazu führen, dass Bankkunden die Lehren aus dem Fall Kaupthing vergessen. Das einst größte isländische Kreditinstitut hatte hierzulande mit Höchstzinsen Einlagen eingeworben, bevor es durch die Finanzkrise 2008 zusammenbrach. Die Kontoinhaber – darunter auch viele Deutsche – mussten lange zittern, bevor sie vom nationalen isländischen Einlagensicherungsfonds entschädigt wurden.
Geld von deutschen Sparern sammeln auch die hiesigen Tochterfirmen der spanischen Banco Santander und der italienischen UniCredit ein. Das Geld der deutschen Sparer garantieren jedoch nicht die Sicherungsfonds in Italien und Spanien. Dabei hat die Regierung in Madrid kürzlich Milliarden von anderen EU-Mitliedern erhalten, um den maroden Bankensektor zu stabilisieren.
Infos zur Kontoabfrage
Die Finanzbehörden sowie die die Realsteuern verwaltenden Gemeinden dürfen beim Bundeszentralamt für Steuern ein Ersuchen stellen. Außerdem wird allen Behörden, die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SGB XII), der Ausbildungsförderung (BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) und des Wohngeldes (WoGG) zuständig sind, diese Möglichkeit eingeräumt.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Nein, für einen Abruf genügen objektiv nachvollziehbare Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuerangaben des Steuerpflichtigen. Kontenabrufersuchen im Rahmen einer Rasterfahndung oder Ermittlungen ins Blaue hinein sind unzulässig und nicht gestattet, wenn jeglicher Anhaltspunkt für eine steuerliche Relevanz fehlt.
Die ersuchende Behörde muss zumindest begründen können, warum ein Kontenabruf im vorliegenden Einzelfall zur Klärung des Sachverhalts geeignet ist. Dazu genügen Verdachtsmomente oder allgemeine Erfahrungen der Behörde. Ein Kontenabruf ist allerdings unangemessen, wenn es zur Aufklärung des Sachverhalts ein ebenso geeignetes, aber für den Betroffenen weniger belastendes Beweismittel gibt.
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und der Datenübermittlung trägt immer die ersuchende Behörde. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft lediglich, ob das Ersuchen plausibel ist.
Ein Kontenabruf ist kein Verwaltungsakt, muss nicht bekannt gegeben werden, um wirksam zu werden, und ist auch nicht selbständig anfechtbar. Seine Rechtmäßigkeit kann jedoch gerichtlich überprüft werden.
Grundsätzlich nehmen sämtliche Kreditinstitute (einschließlich der Zweigstellen ausländischer Banken) in Deutschland an dem Kontenabrufverfahren teil. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen kann im Einzelfall für ein Kreditinstitut eine Ausnahmeregelung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt werden.
Es werden grundsätzlich alle Arten von Konten (z.B. Spar-, Giro-, Depot- oder Kreditkonten) der teilnehmenden Kreditinstitute ermittelt. Dazu gehören auch nach dem 1. April 2003 aufgelöste Konten, sofern die Auflösung nicht mehr als drei Jahre her ist. Das Bundeszentralamt für Steuern kann nur bestimmte Stammdaten der Konten und Depots abrufen. Dies sind die Konto-/Depotnummer, der Tag der Errichtung und Auflösung, die Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten sowie die Namen und die Anschriften der abweichend wirtschaftlich Berechtigten. Kontostände oder Kontobewegungen werden nicht ermittelt.
Nein, es sind ausschließlich Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden befugt.
Bei Steuerfragen gibt die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit, Auskunft über seine Konten und Depots zu erteilen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Hierbei soll die Behörde auch darauf hinweisen, dass sie nach § 93 Abs. 7 Abgabenordnung (AO) einen Kontenabruf durchführen lassen kann, wenn die Auskunft des Betroffenen unbefriedigend ausfällt.
Wenn eine vorhergehende Information des Betroffenen den Ermittlungszweck gefährden würde oder eine Aufklärung durch den Beteiligten selbst nicht zu erwarten ist, kann sich die Finanzbehörde direkt an die Banken wenden. In diesen Fällen erfährt der Betroffene erst nachträglich über den Kontenabruf.
Selbst wenn die Angaben des Betroffenen durch den Kontenabruf bestätigt wurden, ist dieser über den Kontenabrufes zu informieren, zum Beispiel in den Erläuterungen zum Steuerbescheid.
Hat die Kontenabfrage Konten und Depots aufgedeckt, die der Betroffene verschwiegen hat, ist er über das Ergebnis des Kontenabrufs zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die Finanzbehörde die ermittelten Kreditinstitute nach § 93 Abs. 1 AO um Auskunft über Kontostände und Kontobewegungen ersuchen kann, wenn ihre Zweifel durch den Betroffenen nicht ausgeräumt werden.
Die Santander Consumer Bank mit Sitz in Mönchengladbach bewirbt ihre „satten Zinsen“ aufs Tagesgeld mit der Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Dem gehört die Uni-Credit-Tochter HypoVereinsbank aus München ebenfalls an. Laut Medienberichten aus 2011 behalten die Finanzaufseher von der BaFin die HypoVereinsbank allerdings im Auge. Sie wollen sicherstellen, dass die deutsche Tochter kein Geld nach Italien verschiebt, um Finanzlöcher bei der Mutter zu stopfen.
Die beliebtesten Anlageprodukte
Im Auftrag der österreichischen Walser Bank hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov 1000 Anleger nach ihren bevorzugten Anlageformen gefragt. Stand: Oktober 2012.
Spekulative und hochriskante Anlagen wie Optionsscheine schaffen es mit sechs Prozent der Stimmen nur auf den siebten Platz.
Rund elf Prozent der Stimmen bekommen themenorientierte Anlagen wie Zertifikate für Indizes oder einzelne Börsenwerte.
Auf dem fünften Platz landen vermögenserhaltende Anlagen - bei niedrigen Zinsen ist kein Verlust auch ein Erfolg.
Vermögensverwaltende Anlagen wie an der Börse gehandelte Fonds (ETFs) bekommen immerhin 26 Prozent der Stimmen.
Immobilien gehören zu den klaren Favoriten der Anleger. 33 Prozent der Befragten bevorzugen Investments in Betongold.
Gleichauf mit Immobilieninvestments sind Anlagen in Aktien oder anderen Sachwerten wie Gold.
Sicherheit geht vor: Mehr als die Hälfte der Befragten (51 Prozent) bevorzugen Investments in sicherheitsorientierte Anlagen wie Tages- oder Festgeld und festverzinsliche Wertpapiere.
Mit günstigen Konditionen für Spareinlagen werben in Deutschland auch Geldhäuser, die zu französischen oder niederländischen Banken gehören. Deren Marketingabteilungen wissen offenbar genau, mit welchen Argumenten sie verunsicherten deutschen Sparern die Angst nehmen können. Mit dem Slogan „Zinsen made in Germany“ wirbt die Wuppertaler GEFA Bank. Das Geldinstitut gehört zum Bankkonzern Société Générale aus Frankreich und investiert die eingeworbenen Spareinlagen seiner Privatkunden laut Webseite in Kredite an mittelständische deutsche Unternehmen. Für die Sicherheit der Konten kommt die deutsche Einlagensicherung auf.
Egal, welchem Schutzschirm eine Bank angehört und wie sicher sie derzeit dasteht – die Experten von der Frankfurter Finanzberatung FMH empfehlen in jedem Fall, das Tages- und Festgeld nie bei einer einzelnen Adresse zu bündeln, sondern immer auf mehrere Institute zu verteilen. Nervöse Sparer mag zudem noch die Tatsache trösten, dass die per Direktbanking angebotenen Konten aus Kostengründen ohne Ausnahme online gesteuert werden müssen. Wer schnell genug ist, könnte daher im Zweifel sein Geld schnell per Mausklick abziehen, bevor die Finanzaufseher bei drohenden Pleiten den Zahlungsverkehr der betroffenen Bank komplett sperren.