Urteil des Bundesgerichtshofs Ex-Partner dürfen Geld zurückfordern

Nachdem ein Rentner seiner Lebensgefährtin Geld überschrieben hatte, trennte sich das Paar. Dann wollte er sein Geld zurück. Jetzt gaben ihm die Richter Recht. Ob er sein Geld wiederbekommt, ist unklar.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Rentner Recht, er erhält das Geld aus seinem Sparbrief zurück. Quelle: dpa

In guten gemeinsamen Zeiten wollte ein Rentner seine damalige Lebensgefährtin finanziell absichern und überschrieb ihr Geld. Doch die Beziehung des Pärchens scheiterte. Die 25.000 Euro kann der Rentner Brandenburg nun von den Erben seiner mittlerweile verstorbenen Ex-Freundin zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden.

Der Rentner war Inhaber eines Sparbriefes in Höhe von 50.000 Euro. 2007 wollte das Pärchen gemeinsam auf eine ehrmonatige Europareise gehen, Paris war eine der Stationen.

Kurz vorher überschrieb er seiner Freundin die Hälfte des Briefes, um sie für den Fall seines Todes abzusichern. Als die Frau einige Zeit nach der Reise auszog, wollte er sein Geld zurück - erfolglos.

Der enttäuschte Mann klagte und verlor in den Vorinstanzen. So sah das Oberlandesgericht Brandenburg keinen Grund für eine Rückforderung des Geldes. Der Rentner zog vor den BGH und hielt auch nach dem Tod seiner Ex-Freundin im vergangenen Jahr an dem Prozess fest. Ein Nachlassverwalter führte das Verfahren für die bisher nicht ermittelten Erben der Frau weiter.

Der Kläger könne das Geld zurückfordern, urteilte nun der BGH. Denn er habe seiner ehemaligen Freundin die Summe nicht geschenkt. Mit der „Zuwendung“ habe er seine Lebensgefährtin vielmehr finanziell absichern wollen. Die Solidarität des Paares habe damals „über den Tod des Klägers hinaus“ wirken und ihre Verbundenheit auf diese Weise zu Lebzeiten bekräftigt werden sollen. Dieser Zweck sei mit der Trennung jedoch entfallen.

Ob der Kläger das Geld samt Zinsen jemals zurückerhält, ist trotzdem nicht sicher: Die Erbschaft der Frau enthält praktisch kein Geld mehr, wie sich im Prozess herausstellte. Das war für den BGH jedoch kein Grund, den Fall nicht zu entscheiden. „Dass die Realisierung der Forderung zweifelhaft ist, konnte für uns keine Rolle spielen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meyer-Beck in Karlsruhe.

Zuvor hatten die BGH-Richter die Anwälte zu einer Einigung bewegen wollen. Doch beide Juristen hatten dies mit dem Hinweis auf den Willen ihrer Mandanten abgelehnt.

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