Urteil gegen Volksbank Reutlingen Etappensieg gegen Negativzinsen

Die Volksbank Reutlingen Quelle: dpa

Die Verbraucherzentrale hat am Freitag einen juristischen Etappensieg gegen die Volksbank Reutlingen im Streit um Negativzinsen erzielt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Eine Bank darf ihren Kunden bei schon bestehenden Konten nach Auffassung des Landgerichts Tübingen nicht nachträglich Negativzinsen aufbürden. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, die ihren Kunden in einem Preisaushang mögliche Strafzinsen angekündigt hatte. Die hat sie dann zwar nie verlangt und später auch wieder aus dem Aushang gestrichen. Eine Unterlassungserklärung wollte sie aber nicht unterschreiben - und die Verbraucherzentrale zog vor Gericht.

Das entschied am Freitag: Bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig nachträglich eine Entgeltpflicht einführen. Und weil die Volksbank keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen gemacht habe, seien ihre Klauseln insgesamt unwirksam (Az. 4 O 187/17).

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%