Verbraucherschützer Information bei Anlageprodukten mangelhaft

Trotz gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Verbraucher warnen Experten weiterhin vor mangelnder Risiko-Aufklärung. Bei einer Untersuchung von Investitionsprodukten erfüllte keines die gesetzlichen Anforderungen.

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Eigentlich müssen Anleger vor der Investition über alle Risiken aufgeklärt werden. Doch da sehen Verbraucherschützer noch Handlungsbedarf. Quelle: dpa

Berlin Viele Käufer von Vermögensanlagen werden nach Einschätzung von Verbraucherschützern entgegen gesetzlichen Vorgaben nur mangelhaft über Risiken ihrer Investitionen aufgeklärt. Bei einer Untersuchung der obligatorischen schriftlichen Hinweise der Anlageprodukte habe keines der Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, teilten Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen am Dienstag in Berlin mit. Die seit Juni vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) sollen in kurzer und verständlicher Form alle wesentlichen Fakten des Anlageprodukts, seine Chancen und Risiken sowie Kosten und Provisionen enthalten.

„Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden“, erklärte die Finanzexpertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Dorothea Mohn. Nach der Studie liegt eine mangelhafte Aufklärung der Kunden insbesondere bei geschlossenen Fonds und anderen nicht börsengehandelten Beteiligungen vor. Die Komplexität und die mangelhafte Regulierung mache es Verbrauchern nahezu unmöglich, die Werthaltigkeit dieser Produkt einzuschätzen, kritisieren beide Organisationen.

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