Verbraucherschützer kämpfen für Kunden Im Negativzins-Streit steht ein Showdown bevor

Selbst Kleinsparern drohen mittlerweile Negativzinsen auf ihre Bankguthaben. Ist das überhaupt legal? Höchste Zeit, dass diese Frage gerichtlich geklärt wird.

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Zins und Minus-Zins Quelle: Marcel Stahn

Negativzinsen sind ein Aufreger-Thema, das immer wieder hochkocht, wenn sich eine neue Bank damit aus der Deckung wagt. Vereinfacht gesprochen bedeuten negative Zinsen für Sparer nichts anderes, als dass sie der Bank Geld zahlen müssen, um bei ihr welches bunkern zu dürfen.

Bisher bekamen Gläubiger Zinsen von ihren Schuldnern, jetzt scheint es vielfach umgekehrt zu laufen. Mit ungläubigem Staunen sind wir in einer verkehrten Finanzwelt aufgewacht. Auslöser ist die Europäische Zentralbank, die einen Negativzins von 0,4 Prozent von Geschäftsbanken verlangt, wenn diese bei ihr Finanzüberschüsse parken. Gelder also, für die gerade keine Nachfrage besteht.

Der Negativzins ist von der EZB nicht als bösartiges Instrument zur Enteignung des deutschen Sparers gedacht, auch wenn er so wirkt. Geldpolitisch ist der Negativzins auf Guthaben bei der Zentralbank einfach die technisch-logische Folge des billigen Null- und Niedrigzinses für Schulden bei eben dieser, mit dem Europas Krisenbanken und Krisenländer über Wasser gehalten werden. Gäbe es keinen Negativzins, könnten Geschäftsbanken das von der EZB erhaltene Geld gleich wieder bei ihr einzahlen und darauf Zinsen erhalten – ein ökonomisch sinnloses finanzielles Perpetuum mobile.

Unzulässige Bankgebühren

Jetzt aber frisst sich das zentralbankpolitische Instrument des Negativzinses bis in unseren Alltag vor, weil es für Geschäftsbanken und deren Finanzverbünde auf Dauer zu teuer wird, alle ihre Kunden davon abzuschirmen. Die Einlagengebühr wird also auf die Kunden, die Sparer, überwälzt.

Der Kunde zahlt bei Negativzins doppelt

Ist das überhaupt legal? „Zu dieser Frage gibt es noch keine höchstrichterlichen Urteile“, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen dürfte es keine Negativzinsen geben, denn der Kunde zahle so doppelt, also die normale Kontoführungsgebühr plus das Verwahrentgelt.

Zudem bestünden Bedenken, weil die Bank mit dem Guthaben des Kunden ein Darlehen erhält und ihm dafür Zinsen berechnen will – eigentlich zahlt aber der Darlehensnehmer Zinsen.

Zuletzt hat die Volksbank Reutlingen für Aufregung gesorgt, weil auf ihrer Preisliste eine Gebühr von 0,5 Prozent jährlich für die Verwahrung von Kontoeinlagen auftauchte. Medien und Verbraucherverbände liefen Sturm, immerhin schien damit ausgerechnet eine kundeneigene Genossenschaftsbank den Negativzins für den Normalsparer hoffähig zu machen.

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