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Verbraucherschutz: Verbraucherschützer zweifeln am Nutzen der Beipackzettel

Verbraucherschutz: Was die neue Banken-Transparenz bringt

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Verbraucherschützer zweifeln am Nutzen der Beipackzettel

Bankberatung bei der Postbank: Banker beklagen zu viel Bürokratie bei der Beratung. Auch einige Verbraucherschützer zweifeln am Nutzen von Beipackzettel und Co. Quelle: dpa
Bankberatung bei der Postbank: Banker beklagen zu viel Bürokratie bei der Beratung. Auch einige Verbraucherschützer zweifeln am Nutzen von Beipackzettel und Co. Quelle: dpa

Auch Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist skeptisch, dass die Transparenz wirklich hilft: In der Apotheke lege man ja auch nicht Beipackzettel verschiedener Medikamente nebeneinander, lese sie durch und entscheide dann, welches Produkt man kaufe. „Wir müssen erkennen, wie der Markt funktioniert: Die Leute müssen ihrem Berater vertrauen können - mit gutem Recht“, sagt der Verbraucherschützer.

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Martin Faust, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management, warnt indes vor zu vielen Formalitäten: „Ich sehe die Gefahr, dass Banken sich auf die schriftliche Information zurückziehen und - zum Beispiel auch vor Gericht - argumentieren: Das steht doch in den Unterlagen drin.“

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 27.10.2012, 13:50 UhrWerner-Schaeper

    Als eine Maßnahme zur Verbesserung des Anlegerschutzes soll ein Register für Bankberater eingeführt werden. In diesem Zusammenhang muss leider festgestellt werden, dass Ursache und Wirkung von "produkt-/provisionsorientierter"Beratung weiterhin verkannt werden.
    Ursachen für eine falsche Kundenberatung sind häufig unrealistische Vertriebsvorgaben in Verbindung mit einzuhaltenden Terminquoten. Diese Bedingungen werden den Bankberatern regelmäßig durch die Vertriebsverantwortlichen in den Banken vorgegeben.
    Parallel dazu wurde beispielsweise für die ca. 160.000 Beschäftigten in den Volks- und Raiffeisenbanken zwischen dem Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) und der "christlichen" Gewerkschaft DHV ein Tarifvertrag abgeschlossen, der beim Gehalt weitreichende, leistungsorientierte Variabilisierungsmöglichkeiten vorsieht. Um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, wird der Bankmitarbeiter somit den Spagat zwischen Kundeninteressen und seiner Loyalität zum Arbeitgeber (Erfüllung der Bankvorgaben) schaffen müssen.
    Um dringend notwendige Verbesserungen des Verbraucherschutzes herbeizuführen, sollten sich die Experten der Koalition besser mit den Vertriebsmethoden in Banken beschäftigen. Den abhängig beschäftigten Bankberater unter Aufsicht zu stellen und gegebenenfalls zu sanktionieren ist nicht zielführend

    Werner Schäper

  • 27.10.2012, 09:28 UhrDerBeschuetzte

    Dieser Verbaucherschutz ist doch alles Quatsch. Wer von Bank- und Wertpapiergeschäften nichts versteht sollte die Finger davon lassen.

    Regelmässig muss ich mich vollsülzen lassen und diesen Aufklärungsbogen ausfüllen. Die dort gestellten Fragen kann man nicht ehrlich beantworten. Was hat die Frage "Wie hoch ist ihr Einkommen" mit Geldanlage zu tun ? Ich bin selbständig und mein Einkommen schwankt. Ausserdem zähle ich für mich persönlich Dividenden und Kursgewinne zu meinem Einkommen hinzu. Auch diese Positionen unterliegen oft starken Schwankungen.

    Wie viele Trades tätigen sie pro Jahr ? Was für eine Frage ? Diese Frage ist vergleichbar mit: Wie oft gehen sie aufs Klo? Klar, wenn ich Dünnschiss habe, gehe ich öfter aufs Klo als wenn ich unter Verstopfung leide.

    Um eine Einstufung in die verschiedenen Risikoklassen vorzunehmen wird abgefragt, ob ich schon Erfahrung mit bestimmten Wertpapierklassen habe. Dabei ist die Einstufung davon abhängig, ob ich Erfahrung mit der jeweils nidrigeren Risikostufe habe. Das ist bei mir nicht immer der Fall. Weiterhin muss ich lügen, um bestimmte Finanzprodukte handeln zu dürfen. Das macht mir ein schlechtes Gewissen. Ich hoffe es fliegt nicht auf, dass ich noch nie Zertifikate gehandelt habe.

    Weiterhin wird mein Vermögen abgefragt. Was geht das den Banker vor mir an, frage ich mich? Soll eine Putzfrau, die keine Million besitzt nicht mit hochriskanten Finanzprodukten handeln dürfen, obwohl sie sich darin auskennt ?? Dann wird sie auch nie zur Millionärin.

    Da ich bei meiner Hausbank keine 50.000 EUR vorweisen konnte, wurde ich vor kurzem vom Optionsscheinhandel ausgeschlossen. Gerade in dieser Anlageklasse habe ich in der Vergangenheit immer mal wieder einen kleinen Zusatzbetrag z.B. für den Urlaub verdient.

    Super. Verbraucherschutz. Super.

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