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Verbraucherschutz: Was die neue Banken-Transparenz bringt

Seit der Finanzkrise 2008 ringt die Bankenbranche um das Vertrauen ihrer Kunden. Neue Vorschriften sollen Verbrauchern zum Durchblick verhelfen. Wie gut die Medizin anschlägt, ist umstritten.

Kundenberatung bei der Sparkasse in Frankfurt. Seit der Finanzkrise stehen die Banken am Pranger. Beipackzettel, Bankberatung und ein Beschwerderegister der Bafin sollen helfen, das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Kritiker zweifeln am Nutzen der Transparenzoffensive. Quelle: dpa
Kundenberatung bei der Sparkasse in Frankfurt. Seit der Finanzkrise stehen die Banken am Pranger. Beipackzettel, Bankberatung und ein Beschwerderegister der Bafin sollen helfen, das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Kritiker zweifeln am Nutzen der Transparenzoffensive. Quelle: dpa

Beratungsprotokoll, Beipackzettel, Beraterregister - Bankkunden sollen bei Geldanlagen und ihren oft komplizierten Konditionen endlich besser durchblicken können. Seit der Finanzkrise 2008 steht Die Branche unter verschärfter Beobachtung.

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Verbraucher, die sich gegen Beratungsfehler wehren wollen, bekommen nun ein weiteres Instrument zur Hand: Die Finanzaufsicht Bafin registriert vom 1. November an jede Beschwerde. Häufen sich die Fälle, kann die Behörde Sanktionen verhängen.

Mit einer Reihe strengerer Regeln verordnete die Politik Banken und Sparkassen mehr Transparenz. „Um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen, müssen die Institute noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Anleger, Kreditnehmer oder Versicherten eingehen“, lautet die Zwischenbilanz von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

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Viele hätten das bereits erkannt. „Bei allen Anbietern hat sich dieses Credo aber noch nicht durchgesetzt.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt, zahlreiche Kunden hätten bis heute nicht das Gefühl, dass Produkte auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten würden. Beispiel Beipackzettel: Seit gut einem Jahr sind Infoblätter Pflicht, die Funktionsweise, Risiken und Kosten von Finanzprodukten kompakt zusammenfassen.

Doch das Ministerium für Verbraucherschutz monierte, dass zu viele nicht so verständlich und vergleichbar sind wie verlangt. In einem gemeinsamen Arbeitskreis wird nun nachgebessert. Auch bei den Beratungsprotokolle besteht noch Nachbesserungsbedarf.

Seit zwei Jahren müssen Banken ein die Beratungsgespräche bei Wertpapiergeschäften protokollieren. Doch zum Teil haben Kunden selbst auf Anfrage kein Beratungsprotokoll ausgestellt bekommen, wie die Verbraucherzentralen in einer Stichprobe ermittelten. Angaben zu Risiken wurden dabei nicht treffend notiert

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.Manche Banker stöhnen dagegen wegen immer neuer bürokratischer Vorgaben. Emmerich Müller vom Frankfurter Bankhaus Metzler sagt: „Der Overkill an Informationen macht den Verbraucher nicht glücklicher oder hilft ihm in seiner Entscheidungsfindung.“

Der Vertriebsdruck für Bankberater im umkämpften deutschen Markt ist auch nach Einschätzung von Martin Faust, Professor für Bankbetriebslehre Frankfurt School of Finance & Management, unvermindert hoch. Das neue Melderegister der Bafin verunsichere viele Berater, sagt Faust. „Im Grunde sollen die Banken an den Pranger gestellt werden, aber man fängt beim schwächsten Glied an.“
Grundsätzlich hält Faust das Mehr an Transparenz für Kunden für sinnvoll. Fraglich sei aber, ob die Informationsflut den Verbraucher auch erreiche: „Die breite Masse der Anleger im Privatkundenbereich hat nicht das Know-how und nicht das Interesse, sich damit zu beschäftigen.“

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 27.10.2012, 13:50 UhrWerner-Schaeper

    Als eine Maßnahme zur Verbesserung des Anlegerschutzes soll ein Register für Bankberater eingeführt werden. In diesem Zusammenhang muss leider festgestellt werden, dass Ursache und Wirkung von "produkt-/provisionsorientierter"Beratung weiterhin verkannt werden.
    Ursachen für eine falsche Kundenberatung sind häufig unrealistische Vertriebsvorgaben in Verbindung mit einzuhaltenden Terminquoten. Diese Bedingungen werden den Bankberatern regelmäßig durch die Vertriebsverantwortlichen in den Banken vorgegeben.
    Parallel dazu wurde beispielsweise für die ca. 160.000 Beschäftigten in den Volks- und Raiffeisenbanken zwischen dem Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) und der "christlichen" Gewerkschaft DHV ein Tarifvertrag abgeschlossen, der beim Gehalt weitreichende, leistungsorientierte Variabilisierungsmöglichkeiten vorsieht. Um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, wird der Bankmitarbeiter somit den Spagat zwischen Kundeninteressen und seiner Loyalität zum Arbeitgeber (Erfüllung der Bankvorgaben) schaffen müssen.
    Um dringend notwendige Verbesserungen des Verbraucherschutzes herbeizuführen, sollten sich die Experten der Koalition besser mit den Vertriebsmethoden in Banken beschäftigen. Den abhängig beschäftigten Bankberater unter Aufsicht zu stellen und gegebenenfalls zu sanktionieren ist nicht zielführend

    Werner Schäper

  • 27.10.2012, 09:28 UhrDerBeschuetzte

    Dieser Verbaucherschutz ist doch alles Quatsch. Wer von Bank- und Wertpapiergeschäften nichts versteht sollte die Finger davon lassen.

    Regelmässig muss ich mich vollsülzen lassen und diesen Aufklärungsbogen ausfüllen. Die dort gestellten Fragen kann man nicht ehrlich beantworten. Was hat die Frage "Wie hoch ist ihr Einkommen" mit Geldanlage zu tun ? Ich bin selbständig und mein Einkommen schwankt. Ausserdem zähle ich für mich persönlich Dividenden und Kursgewinne zu meinem Einkommen hinzu. Auch diese Positionen unterliegen oft starken Schwankungen.

    Wie viele Trades tätigen sie pro Jahr ? Was für eine Frage ? Diese Frage ist vergleichbar mit: Wie oft gehen sie aufs Klo? Klar, wenn ich Dünnschiss habe, gehe ich öfter aufs Klo als wenn ich unter Verstopfung leide.

    Um eine Einstufung in die verschiedenen Risikoklassen vorzunehmen wird abgefragt, ob ich schon Erfahrung mit bestimmten Wertpapierklassen habe. Dabei ist die Einstufung davon abhängig, ob ich Erfahrung mit der jeweils nidrigeren Risikostufe habe. Das ist bei mir nicht immer der Fall. Weiterhin muss ich lügen, um bestimmte Finanzprodukte handeln zu dürfen. Das macht mir ein schlechtes Gewissen. Ich hoffe es fliegt nicht auf, dass ich noch nie Zertifikate gehandelt habe.

    Weiterhin wird mein Vermögen abgefragt. Was geht das den Banker vor mir an, frage ich mich? Soll eine Putzfrau, die keine Million besitzt nicht mit hochriskanten Finanzprodukten handeln dürfen, obwohl sie sich darin auskennt ?? Dann wird sie auch nie zur Millionärin.

    Da ich bei meiner Hausbank keine 50.000 EUR vorweisen konnte, wurde ich vor kurzem vom Optionsscheinhandel ausgeschlossen. Gerade in dieser Anlageklasse habe ich in der Vergangenheit immer mal wieder einen kleinen Zusatzbetrag z.B. für den Urlaub verdient.

    Super. Verbraucherschutz. Super.

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