Ansätze für Schadensberechnungen
Bild: Sebastian_WolfBargeld
In Krisenzeiten ist es sinnvoll, das Portemonnaie voll zu haben. Möglicherweise werden ec-Karten zur Bezahlung nicht akzeptiert, und Geldautomaten spucken kein Geld mehr aus. Sehr Vorsichtige horten das für vier Wochen nötige Bargeld im heimischen Safe. Nach einer Bankpleite müssen die EU-weit vorgeschriebenen gesetzlichen Einlagensicherungstöpfe einspringen. Sie sollen Guthaben von Girokonten, Tagesgeldern und Sparbüchern bis zur Höhe von 100.000 Euro nach maximal 20 Arbeitstagen wieder bereitstellen. Diese Zeit ist zu überbrücken.
Graue Flamme = Sicher bei Bankpleite, fünf rote Flammen = hohes Risiko
Bild: dpaGoldbarren und -münzen
Das Edelmetall ist die Notfallreserve außerhalb des Finanzsystems schlechthin. Wer mit dem Schlimmsten rechnet, hofft, dass er kleinere Goldmünzen gegen Lebensmittel oder Medikamente tauschen kann, wenn Banken ihn nicht mehr mit Bargeld versorgen. Verwahren Anleger ihr Gold allerdings im Bankschließfach, kann es nach einer Bankpleite dauern, bis sie Zugriff bekommen. In Krisenzeiten fällt der Goldpreis mitunter. Großanleger wie Hedgefonds müssen ihren Goldbestand verkaufen, um flüchtende Anleger auszuzahlen. Da in Panikphasen andere Anlagen wie Aktien oder Anleihen stark an Wert verlieren oder illiquide werden, ist Gold dann eine der wenigen Anlagen, die sie noch zu Geld machen können.
Bild: dpaSpareinlagen: Sparkassen/Volksbanken
Ihren Kunden versprechen Sparkassen, Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken, dass sie Pleiten der zu ihrer jeweiligen Gruppe gehörenden Institute im Vorfeld verhindern. Meist geschieht das über Fusionen von schwachen mit stärkeren Mitgliedern. Kommt es zu keiner Pleite, muss auch kein Geld gerettet werden. Dadurch sollen auch Zertifikate und Anleihen vor einem Totalverlust sicher sein. Das ist ein Unterschied zu anderen Einlagensicherungssystemen. Die Solidarität funktionierte bislang, könnte aber bei der Schieflage großer Institute überstrapaziert werden.
Bild: PressebildUnternehmensanleihen
Ausgerechnet Banken sind die eifrigsten Herausgeber von Unternehmensanleihen. Deren Papiere sollten sicherheitsbewusste Anleger meiden, sonst droht ihnen ein Totalverlust bei der Pleite. Experten trauen hingegen international tätigen Unternehmen mit soliden Finanzen zu, dass sie auch in Krisen immer die Zins- und Rückzahlung ihrer Anleihen stemmen können. Für viele sind Papiere der Konzerne der sichere Hafen schlechthin, sie haben diesen Rang den Staatsanleihen streitig gemacht. Viele sichere Unternehmensbonds bieten aber mit niedrigen Renditen keinen Inflationsausgleich mehr. Anleger sollten deshalb lange Laufzeiten meiden. Nur wer schnell in besser verzinste Angebote wechseln kann, entkommt einem Geldverzehr. Im Depot sind Unternehmensanleihen vor dem Zugriff einer Pleitebank geschützt.
Bild: dapdAktien
Kaum ein Anleger kann Aktien als Urkunden zu Hause verwahren, sie werden nach dem Kauf ins Bankdepot gebucht. Dem kann eine Bankpleite nichts anhaben, der Inhalt bleibt Eigentum des Kunden, vorausgesetzt, er wurde nicht verpfändet. Der Anleger kann die Übertragung des Depots auf eine andere Bank verlangen. Der Depotwert wird sich allerdings in der Zwischenzeit verringern. Nahezu alle Aktienkurse fallen bei einem Bankencrash, weil Börsianer die damit verbundene Ansteckungsgefahr für weitere Banken und die Konjunktur fürchten. Bei sorgfältig ausgewählten Aktiengesellschaften können Anleger darauf hoffen, dass sie den Kursverfall an den Börsen zwar mitmachen, sich danach aber wieder erholen und nicht selbst in die Pleite rutschen, falls dem Crash eine lange Rezession folgt. Als Sachwert können Aktien in der Krise eine gewisse Sicherheit bieten, wenn sich der Anleger an wenig verschuldeten Unternehmen beteiligt, die viel Substanz bieten in Form von Maschinen, Grundstücken, Guthaben, Produkten, Patenten oder gefragten Dienstleistungen. Wer auf Unternehmen aus anderen Kontinenten setzt, ist weniger abhängig von der Krise im Euro-Raum.
Bild: Wolfgang - S - FotoliaInvestmentfonds
Sie reduzieren das Risiko einzelner Pleiten von Unternehmen oder Staaten, weil sie das Anlegergeld breit streuen durch gesetzliche Regeln. Der Fondsmanager darf in ein Unternehmen nicht mehr als zehn Prozent des Fondsvermögens investieren – bei neueren Fonds 20 Prozent. Also wird nur der Teil wertlos, der auf die Pleitebank entfällt. Als Sondervermögen, das bei einer Bankpleite Eigentum der Anleger bleibt, können Investmentfonds nicht wertlos verfallen. Allerdings weiß der Anleger nie genau, wo der Fonds investiert ist. Und massive Kursverluste müssen Anleger vor allem bei Aktienfonds tolerieren. Viele Fondsmanager nutzen Derivate, um Aktienbestände abzusichern. Das funktioniert nur, wenn die nicht von einer Pleitebank herausgegeben wurden. Ein Risiko ist auch, dass verliehene Aktienbestände nicht zurückgegeben werden. Und in Rentenfonds stecken oft Bankanleihen, deren Kurse nach Pleiten fallen.
Bild: Edel RodriguezIndexfonds (ETF)
Die börsengehandelten Indexfonds bauen einen Index nach, dürfen einzelne Papiere aber mit weit mehr als 20 Prozent ins Portfolio aufnehmen. Das erhöht die Kursrisiken, wenn Papiere einer Pleitebank ein großes Gewicht bekommen. Kaufen Indexfonds die Werte, die im Index stecken (physische Nachbildung), nutzen sie oft einen Trick, um mehr einzunehmen: Sie verleihen die Wertpapiere. Organisiert werden die Geschäfte von Banken. Eine Pleite wäre in dem billionenschweren Markt fatal.

Euro-Land-Staatsanleihen
Wackelt eine Bank, springen die Europäische Zentralbank sowie Euro-Land-Politiker mit Rettungsaktionen ein. Lange profitierten die Kurse der Bundesanleihen von diesem Reflex und der Kapitalflucht aus der Euro-Peripherie. Doch mit jeder Rettungsaktion steigt das Risiko, dass sich Kapital auch aus Deutschland verabschiedet, weil Anleger an der Zahlungsfähigkeit des Landes zweifeln. Noch stärker absturzgefährdet sind Staatsanleihen der Euro-Südländer, die zu ihren massiven Staatsschulden jetzt noch Schulden ihres überdimensionierten Bankensektors übernehmen sollen. Kurzlaufende Bundesanleihen sind für viele Großinvestoren ein Rettungsanker ohne Rendite, aber: Sie sind die liquidesten Anlagen und schnell zu verkaufen.
Bild: ReutersSpareinlagen: Deutsche Privatbanken
Die Sparmilliarden deutscher Anleger sind vielfach doppelt geschützt: Für Privatpersonen bietet die europäische Einlagensicherung Schutz. Sie garantiert eine Rückzahlung von Spargeldern bis zu 100 000 Euro pro Sparer. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Ehepaare ein Gemeinschaftskonto oder zwei Konten führen, sie bekämen im Pleitefall bis zu 200 000 Euro zurück. Für das Geld haften die Staaten, wenn die Mittel in den nationalen Entschädigungstöpfen nicht reichen. Bei der zu Vorwerk und Oetker gehörenden akf bank, der C&A-Bank, der zu Ikea gehörenden Ikano-Bank sowie der Umweltbank gäbe es im Pleitefall nur die gesetzlich garantierten 100 000 Euro, die durch die deutsche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ausgezahlt würden.
Bei privaten Banken wie Deutsche Bank und Commerzbank sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken, die eine deutsche Banklizenz haben, zum Beispiel ING-DiBa, HypoVereinsbank und Santander Bank, greift ein weiterer Schutz: Für Girokonten, Spareinlagen sowie Tages- und Termingelder gibt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ein freiwilliges Rettungsversprechen ab. Die Sicherungssumme ist utopisch hoch: Sie beträgt bei der Deutschen Postbank pro Konto (!) 1,6 Milliarden Euro, bei der HypoVereinsbank bis zu 7,1 Milliarden Euro. Der Schutz wirkt immens, ist aber – anders als das gesetzliche Versprechen – kaum einklagbar und nicht solidarisch aufzubringen bei Großpleiten. Vorsichtige teilen ihr Geld auf verschiedene Banktypen auf – Privatbank, Sparkasse, Volksbank.
Bild: dpa/picture-allianceSpareinlagen: EU-Banken
Die besten Zinsen gibt es nicht unbedingt von deutschen Banken. MoneYou ist die Online-Marke der niederländischen Bank ABN Amro, die deutsche Anleger mit Tagesgeldzinsen in Höhe von 2,45 Prozent lockt. MoneYou- oder Credit-Europe-Bank-Kunden müssen sich im Pleitefall mit der niederländischen Zentralbank auseinandersetzen, die in englischer Sprache informiert. Bei der Deniz-Bank ist Österreich die Anlaufstelle, bei der Big Bank Estland. Dass die Entschädigung deutscher Sparer bei einem Crash dort nicht erste Priorität hat, liegt nahe. Bekannte Banken wie Cortal Consors (Tochter der französischen BNP Paribas) und Royal Bank of Scotland haben neben dem gesetzlichen EU-Schutz aus dem Ausland noch den Schutz durch den Einlagensicherungsfonds des BdB.
Bargeld
In Krisenzeiten ist es sinnvoll, das Portemonnaie voll zu haben. Möglicherweise werden ec-Karten zur Bezahlung nicht akzeptiert, und Geldautomaten spucken kein Geld mehr aus. Sehr Vorsichtige horten das für vier Wochen nötige Bargeld im heimischen Safe. Nach einer Bankpleite müssen die EU-weit vorgeschriebenen gesetzlichen Einlagensicherungstöpfe einspringen. Sie sollen Guthaben von Girokonten, Tagesgeldern und Sparbüchern bis zur Höhe von 100.000 Euro nach maximal 20 Arbeitstagen wieder bereitstellen. Diese Zeit ist zu überbrücken.
Graue Flamme = Sicher bei Bankpleite, fünf rote Flammen = hohes Risiko
Für mögliche Schadensberechnungen gibt es bisher kaum oder nur vage Ansätze. Die Analysten von Macquarie meinen, die Libor-Sätze im Jahr 2008 seien im Schnitt um 0,41 Prozentpunkte nach unten manipuliert gewesen. Sollte Ähnliches für den Euribor gelten, hätten Käufer, die zum Beispiel 50.000 Euro in variable Anleihen von Ericsson vom 27. Juni 2007 mit Endfälligkeit am 27. Juni 2013 investierten, rund 200 Euro pro Jahr zu wenig an Zinsen kassiert.
Nur: Gegen wen Klage erheben? Gegen das schwedische Unternehmen selbst jedenfalls nicht, da der Telekommunikationsausrüster ja den Zinssatz nicht selbst manipuliert hat. Nur in einem Teil der Fälle also gibt es für Anleger überhaupt eine Chance auf eine erfolgreiche Klage, und in noch weniger Fällen lohnt es sich ökonomisch, einen Prozess anzustrengen.
Welche Anlagen vom Libor-Skandal betroffen sind
Aktien
Unternehmen haben eher zu niedrige Zinsen für Kredite bezahlt, Aktionäre also über höhere Gewinne ihrer Firmen profitiert.
Anleihen
Variabel verzinste Papiere sind in der Regel an den Euribor oder Libor gekoppelt, Anleger haben deshalb bei diesen Papieren zu wenig Zins kassiert.
Fonds
Insbesondere Geldmarkt- und Rentenfonds haben weniger eingebracht.
Zertifikate
Betroffen sind Papiere, die sich direkt auf Euribor/Libor beziehen, sowie weitere Papiere über Rückkoppelungseffekte.
Rechtlich relevant sind vier Fälle:
Fall 1
Die Bank, von dem der Anleger sein Produkt gekauft hat, hat den Libor oder Euribor nachweislich manipuliert. Sofern das Produkt an den Interbankenzins geknüpft ist, kann der Anleger das Investment rückabwickeln. „Dazu reicht es, dass die Bank nicht darüber aufgeklärt hat, dass der Libor beeinflussbar ist“, sagt Daniela Gutermuth, Anwältin bei der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel. Der Anleger kann dann argumentieren, er hätte, falls er von der Manipulierbarkeit gewusst hätte, das Investment niemals abgeschlossen. Überzeugt er die Richter, bekommt er seinen Einsatz plus Zinsen wieder.
Gutermuth ist davon überzeugt, dass die Banken frühzeitig von den Risiken einer Zinsmanipulation hätte wissen können. Schließlich hätten deutsche Banken bereits 2008 über eine mögliche Einflussnahme auf den Libor diskutiert.
Hat die Bank manipuliert, also vorsätzlich gehandelt, ergibt sich für Anleger ein Vorteil: Die Verjährungsfrist von drei Jahren nach Bürgerlichem Gesetzbuch gilt dann auch für Altfälle; und zwar vom Zeitpunkt an, von dem an der Anleger von der Manipulation Kenntnis hatte. Diese Konstellation hat den Nachteil, dass der Bank eine Manipulation tatsächlich nachgewiesen sein muss. Solange die Bank eine Manipulation bestreitet und der Gegenbeweis fehlt, macht eine Klage keinen Sinn.
Fall 2
Der Anleger hat in ein Produkt investiert, das an den Libor geknüpft ist, aber von einer Bank stammt, die nicht manipuliert hat oder der keine Manipulation nachzuweisen ist. Hat die Bank nicht manipuliert, gilt bei Altfällen bis zum 4. August 2009, also vor der Gesetzesänderung, grundsätzlich noch die Verjährungsfrist aus dem alten Wertpapierhandelsgesetz. Demnach verjähren Ansprüche schon drei Jahre nach Geschäftsabschluss. Ob oder wann der Bankkunde von seiner Schädigung durch die Bank Wind bekam, spielt bei dieser Verjährungsfrist keine Rolle. Schadensfälle, bei denen der Bank kein Vorsatz nachzuweisen ist, wären demnach unter Umständen verjährt.
Die Chancen für die Anleger, ihr Geld zurückzubekommen sind anders als im Fall 1 gleich null. Helfen könnte nur der Nachweis eines individuellen Beratungsfehlers. Nur dann könnte der Anleger das gesamte Geschäft rückgängig machen. „Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bank den Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, was der Libor ist und wie er ermittelt wird“, sagt Sascha Giller, Anwalt der Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena. Die Alternative wäre, die Höhe des Schadens zu berechnen, den die Libor-Manipulation beim Anleger verursacht hat. „Dazu müsste der Anleger den alternativen Zinsverlauf rekonstruieren können, was sehr schwierig bis unmöglich sein dürfte, weil ihn die Banken zum Teil auch nicht kennen“, sagt Andreas Tilp, Anwalt aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen.
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