Wenn mal wieder was schiefläuft im weltweiten Finanzsystem, geht die Suche nach dem Schwarzen Peter los. Oswald Grübel ist als ehemals langjähriger Chef der von Steuer- und Handelsskandalen erschütterten Schweizer Credit Suisse und UBS naturgemäß bei einer solchen Suche äußerst gewieft: „Die Aufsichtsbehörden waren sich der Unzulänglichkeiten des Systems von Anfang an bewusst. Es ist ein Zeichen unserer Zeit, dass wir heute totale Transparenz verlangen und dann entsetzt sind, wenn wir feststellen, dass diese Transparenz das Vertrauen ersetzt“, ließ er die Leser von „Der Sonntag“ wissen, nachdem an die Öffentlichkeit gedrungen war, dass ein weltweites Bankenkartell den wichtigsten Zinssatz der Welt über wenigstens vier Jahre manipuliert hat.
Der Zinssatz Libor (London Interbank Offered Rate) wird jeden Tag – je nach Währung – von 6 bis 18 Banken festgelegt. Jede Bank teilt mit, zu welchem Satz sie einer anderen Bank in Dollar oder Pfund Sterling etwa Geld leihen würde.
Was den Libor so wichtig macht
Grundsätzlich gilt der Libor für alle Kreditnehmer aus den folgenden Währungsräumen:
- Australischer Dollar
- Kanadischer Dollar
- Neuseeland-Dollar
- US-Dollar
- Schweizer Franken
- Dänische Krone
- Schwedische Krone
- Euro
- Pfund Sterling
- Yen
Der Libor ist ein Angebotszins, also der Satz, zu dem Banken Geld verleihen können. Grundsätzlich gilt der Libor nur für Kredite mit einer Laufzeit von einem Tag bis zu zwölf Monaten. Das heißt, er betrifft Optionen, Derivate und Termingeschäfte, aber auch den Kredit fürs neue Auto oder die Eigentumswohnung.
Grundsätzlich legt die British Banker's Association (BBA) den Libor (London Interbank Offered Rate) jeden Tag aufs Neue fest. Die BBA saugt sich den Satz allerdings nicht einfach so aus den Fingern, sondern ermittelt einen Durchschnittssatz aus den Angaben verschiedener Banken. 19 Institute melden der BBA täglich, zu welchem Zinssatz sie sich untereinander Geld leihen.
Grundsätzlich gibt es derzeit einen Verdacht gegen alle 19 Banken, die ihre Zinssätze der BBA mitteilen. Barclays hat die Manipulationen bereits zugegeben, ermittelt wird des Weiteren gegen die Royal Bank of Scotland, die Deutsche Bank, die HSBC, die UBS, Citigroup und Lloyds.
Das Pendant des Libor ist der Euribor, der Leihsatz unter Banken auf Euro-Abrechnungsbasis. Auch hier laufen Untersuchungen, ob die an der Festsetzung beteiligten 42 Banken manipuliert haben. Beim Libor ist der Beweis bereits erbracht. Die britische Barclays bekannte sich als Erste schuldig und zahlte 290 Millionen Pfund Sterling Strafe.
176-Milliarden-Schaden
Wäre der Libor nur ein einfacher Zinssatz für Geschäfte der Banken untereinander, wäre der Betrug innerhalb der Branche hängen geblieben. Doch an Libor und Euribor sind weltweit Investments und Kredite von geschätzt 330 bis 550 Billionen Dollar gekoppelt; Investments, die sich auch in vielen Depots privater Anleger finden. Der Libor-Skandal hat laut Investmentbank Macquarie Investoren Schäden über insgesamt 176 Milliarden Dollar zugefügt.
Das ruft nun Anlegeranwälte auf den Plan. Viele sehen Chancen für eine neue Klagewelle gegen die Banken. Zinsmarktexperten wie Jochen Felsenheimer, Geschäftsführer des Vermögensverwalters Assénagon Credit Management, warnen aber vor überzogenen Erwartungen an mögliche Klagen von geschädigten Privatanlegern. „Vor allem die genaue Schadenshöhe jetzt – fünf oder sieben Jahre nach den Manipulationen – zu ermitteln, ist extrem aufwendig.“ Privatanleger seien gut beraten zu überschlagen, welcher Schaden ihnen entstanden ist, bevor sie sich von Anwälten, „die das Thema möglicherweise ein bisschen zu aggressiv vermarkten, in eine teure Klage treiben lassen“, sagt Felsenheimer.
Denn zunächst müsste jeder einzelne Tag ermittelt werden, an dem nachweislich Manipulationen stattfanden. Dann müsste der richtige Euribor oder Libor für jeden dieser Tage ermittelt werden. Täglich werden 15 Zinssätze fixiert – für je 15 Laufzeiten. Am Ende müsste der Zins dann noch für jede der zehn betroffenen Währungen berechnet werden.
Ansätze für Schadensberechnungen
Für mögliche Schadensberechnungen gibt es bisher kaum oder nur vage Ansätze. Die Analysten von Macquarie meinen, die Libor-Sätze im Jahr 2008 seien im Schnitt um 0,41 Prozentpunkte nach unten manipuliert gewesen. Sollte Ähnliches für den Euribor gelten, hätten Käufer, die zum Beispiel 50.000 Euro in variable Anleihen von Ericsson vom 27. Juni 2007 mit Endfälligkeit am 27. Juni 2013 investierten, rund 200 Euro pro Jahr zu wenig an Zinsen kassiert.
Nur: Gegen wen Klage erheben? Gegen das schwedische Unternehmen selbst jedenfalls nicht, da der Telekommunikationsausrüster ja den Zinssatz nicht selbst manipuliert hat. Nur in einem Teil der Fälle also gibt es für Anleger überhaupt eine Chance auf eine erfolgreiche Klage, und in noch weniger Fällen lohnt es sich ökonomisch, einen Prozess anzustrengen.
Welche Anlagen vom Libor-Skandal betroffen sind
Unternehmen haben eher zu niedrige Zinsen für Kredite bezahlt, Aktionäre also über höhere Gewinne ihrer Firmen profitiert.
Variabel verzinste Papiere sind in der Regel an den Euribor oder Libor gekoppelt, Anleger haben deshalb bei diesen Papieren zu wenig Zins kassiert.
Insbesondere Geldmarkt- und Rentenfonds haben weniger eingebracht.
Betroffen sind Papiere, die sich direkt auf Euribor/Libor beziehen, sowie weitere Papiere über Rückkoppelungseffekte.
Rechtlich relevant sind vier Fälle:
Fall 1
Die Bank, von dem der Anleger sein Produkt gekauft hat, hat den Libor oder Euribor nachweislich manipuliert. Sofern das Produkt an den Interbankenzins geknüpft ist, kann der Anleger das Investment rückabwickeln. „Dazu reicht es, dass die Bank nicht darüber aufgeklärt hat, dass der Libor beeinflussbar ist“, sagt Daniela Gutermuth, Anwältin bei der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel. Der Anleger kann dann argumentieren, er hätte, falls er von der Manipulierbarkeit gewusst hätte, das Investment niemals abgeschlossen. Überzeugt er die Richter, bekommt er seinen Einsatz plus Zinsen wieder.
Gutermuth ist davon überzeugt, dass die Banken frühzeitig von den Risiken einer Zinsmanipulation hätte wissen können. Schließlich hätten deutsche Banken bereits 2008 über eine mögliche Einflussnahme auf den Libor diskutiert.
Hat die Bank manipuliert, also vorsätzlich gehandelt, ergibt sich für Anleger ein Vorteil: Die Verjährungsfrist von drei Jahren nach Bürgerlichem Gesetzbuch gilt dann auch für Altfälle; und zwar vom Zeitpunkt an, von dem an der Anleger von der Manipulation Kenntnis hatte. Diese Konstellation hat den Nachteil, dass der Bank eine Manipulation tatsächlich nachgewiesen sein muss. Solange die Bank eine Manipulation bestreitet und der Gegenbeweis fehlt, macht eine Klage keinen Sinn.
Fall 2
Der Anleger hat in ein Produkt investiert, das an den Libor geknüpft ist, aber von einer Bank stammt, die nicht manipuliert hat oder der keine Manipulation nachzuweisen ist. Hat die Bank nicht manipuliert, gilt bei Altfällen bis zum 4. August 2009, also vor der Gesetzesänderung, grundsätzlich noch die Verjährungsfrist aus dem alten Wertpapierhandelsgesetz. Demnach verjähren Ansprüche schon drei Jahre nach Geschäftsabschluss. Ob oder wann der Bankkunde von seiner Schädigung durch die Bank Wind bekam, spielt bei dieser Verjährungsfrist keine Rolle. Schadensfälle, bei denen der Bank kein Vorsatz nachzuweisen ist, wären demnach unter Umständen verjährt.
Die Chancen für die Anleger, ihr Geld zurückzubekommen sind anders als im Fall 1 gleich null. Helfen könnte nur der Nachweis eines individuellen Beratungsfehlers. Nur dann könnte der Anleger das gesamte Geschäft rückgängig machen. „Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Bank den Kunden nicht darüber aufgeklärt hat, was der Libor ist und wie er ermittelt wird“, sagt Sascha Giller, Anwalt der Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena. Die Alternative wäre, die Höhe des Schadens zu berechnen, den die Libor-Manipulation beim Anleger verursacht hat. „Dazu müsste der Anleger den alternativen Zinsverlauf rekonstruieren können, was sehr schwierig bis unmöglich sein dürfte, weil ihn die Banken zum Teil auch nicht kennen“, sagt Andreas Tilp, Anwalt aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen.
Weitere Ansätze für Schadensberechnungen
Fall 3
Der Anleger hat in ein Anlageprodukt investiert, das von einer Bank stammt, die nicht manipuliert hat, er ist jedoch von einem Institut beraten worden, das in die Libor-Manipulationen verwickelt ist. Hat der Bankberater nicht auf die Risiken einer Einflussnahme auf den Libor hingewiesen, könnte es sich um einen Beratungsfehler handeln. Der Anleger hätte dann die Chance, das Investment rückabzuwickeln. Voraussetzung ist, dass dem Berater im Einzelfall ein Beratungsfehler nachgewiesen werden kann.
Libor-Skandal: Chancen von Klagen wegen Falschberatung
Klagegrund/ erforderlicher Nachweis: Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn die Bank nicht auf das Risiko der Einflussnahme auf den Libor hingewiesen hat, obwohl sie davon wusste.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Rückabwicklung des Investments. Der Anleger erhält dabei seinen Einsatz plus Zinsen zurück.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Falschberatung für den Anleger erkennbar war (laut Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB).
Die Erfolgschancen sind gut, wenn der Bank die Manipulation nachzuweisen ist.
Hinweis: Anlageprodukte ohne Kredite
Klagegrund/ erforderlicher Nachweis: Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn die Bank nicht auf das Risiko der Einflussnahme auf den Libor hingewiesen hat, obwohl sie davon wusste.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Rückabwicklung des Investments. Der Anleger erhält dabei seinen Einsatz plus Zinsen zurück.
Die Verjährungsfrist variiert in diesem Fall. Bis zum bis 4. August 2009 sind es drei Jahre seit Geschäftsabschluss (Wertpapierhandelsgesetz). Danach gilt die Verjährungsfrist des BGB: In neueren Fällen drei Jahre seit Manipulation (spätestens zehn Jahre seit Geschäftsabschluss, bei kenntnisunabhängiger Verjährung).
Die Erfolgschancen sind sehr unsicher, es gilt den Einzelfall genau zu prüfen.
Hinweis: Anlageprodukte ohne Kredite
Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn die Bank nicht auf das Risiko der Einflussnahme auf den Libor hingewiesen hat, obwohl sie davon wusste. Der Nachweis dieses Umstandes ist erforderlich, er gilt ebenfalls nur, wenn das Anlageprodukt nicht von der beratenden Bank stammt.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Rückabwicklung des Investments. Der Anleger erhält dabei seinen Einsatz plus Zinsen zurück.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Falschberatung für den Anleger erkennbar war (laut Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB).
Die Erfolgschancen hängen vom Einzelfall ab, sie sind jedoch unsicher.
Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn die Bank nicht auf das Risiko der Einflussnahme auf den Libor hingewiesen hat, obwohl sie davon wusste. Der Nachweis dieses Umstandes ist erforderlich, er gilt ebenfalls nur, wenn das Anlageprodukt nicht von der beratenden Bank stammt.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Rückabwicklung des Investments. Der Anleger erhält dabei seinen Einsatz plus Zinsen zurück.
Die Verjährungsfrist variiert in diesem Fall. Bis zum bis 4. August 2009 sind es drei Jahre seit Geschäftsabschluss (Wertpapierhandelsgesetz). In neueren Fällen drei Jahre seit Erkennen der Manipulation (spätestens zehn Jahre seit Geschäftsabschluss, bei kenntnisunabhängiger Verjährung).
Die Erfolgschancen sind sehr unsicher, es gilt den Einzelfall genau zu prüfen.
Fall 4
Der Anleger hat in ein Produkt einer Bank investiert, die nicht manipuliert hat. Das Investment ist an den Libor geknüpft und so konstruiert, dass der Anleger benachteiligt wird und meist nur die Bank profitiert. „Der Anleger muss dann nicht mehr mit einem finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen nachweisen, dass ihn die Produktkonstruktion benachteiligt“, sagt Jochen Weck, Anwalt bei Rössner Rechtsanwälte in München. Es reiche, nachzuweisen, dass eine Falschberatung der Bank bezüglich der Einflussnahme auf den Libor vorliege und dem Anleger dadurch ein Schaden entstanden sei. In diese Produktkategorie fallen beispielsweise Swaps auf den Libor, die Banken hauptsächlich an Unternehmen und Kommunen verkauft haben. Swaps sind gegenseitige Bankgeschäfte, bei denen Wertentwicklungen von Wertpapieren oder Indizes getauscht werden. Nur wenige Privatanleger haben in diese komplexen Swap-Produkte investiert. Es handelt sich um einen Sonderfall, bei dem die Bank auch ohne die Libor-Manipulation haften müsste.
Geld zurück auch ohne Klage
Möglicherweise kommen Anleger jedoch auch ganz ohne Klage an verlorene Zinsen. Zumindest jene, die in Investmentfonds investiert haben. Denn der Libor-Skandal ist inzwischen bei den Fondsgesellschaften angekommen. Sie haben Post von der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin erhalten, die wissen will, inwieweit Fondsmanager in manipulierte Produkte investiert haben. Die Fondsgesellschaften sind Treuhänder der Gelder ihrer Anleger und müssten berechtigte Interessen ihrer Anleger notfalls vor Gericht vertreten. Prozesse werden allerdings üblicherweise nur dann angestrebt, wenn der Schaden den Aufwand rechtfertigt, heißt es.
Also letztlich ist es auch Ermessenssache der hauseigenen Juristen, ob eine Fondsgesellschaft klagt. Aber ob beispielsweise die DWS als Tochter der Deutschen Bank tatsächlich gegen ihre Mutter vorgehen würde? Eine Klage einer deutschen Fondsgesellschaft hat die Deutsche Bank jedenfalls gemeinsam mit 27 anderen Banken schon am Hals: Metzler Investments hatte sich einer Sammelklage in den USA angeschlossen. Als Aufsichtsrat der DWS könnte Privatbankier Friedrich von Metzler wiederum Einfluss darauf nehmen, dass auch die DWS sich an Klagen beteiligt.
Gefährlicher Geldmarkt
Vor allem bei Geldmarkt- und sogenannten Absolute-Return-Fonds sind Anleger betroffen. Denn hier führt ein zu niedriger Libor- oder Euribor-Kurs auch zu einer niedrigeren Wertentwicklung der Fonds.
Da sämtliche Aktien- und Rentenfonds einen Teil ihres Geldes immer kurzfristig verzinst anlegen, spielen auch hier die Libor- und Euribor-Sätze eine Rolle. Über den Daumen gepeilt sind etwa fünf Prozent des gesamten bei heimischen Fondsgesellschaften angelegten Geldes liquide geparkt – das wären rund 95 Milliarden Euro, die wegen der Manipulationen zu niedrig verzinst wurden. Für die Jahre 2008 und 2009 wären Anlegern in den zwei Jahren insgesamt 742 Millionen Euro entgangen – gemessen an den Schätzungen von Macquarie zur Manipulationshöhe des Dollar-Libor.
Profitiert haben mitunter die Fondsgesellschaften selbst. Viele kassieren eine Erfolgsprämie, sobald ein Fonds einen Leitindex übertrifft. Und als Leitmaßstab dient bei vielen Fonds der Libor- oder Euribor-Satz. Nach einer Auswertung der Berliner Ratingagentur Scope nutzen 70 Absolute-Return-Fonds Libor-Sätze als Maßstab für ihre Erfolgsgebühren.
Libor-Skandal: Chancen von Klagen wegen Zinsmanipulation
Klagegrund/Erforderlicher Nachweis: Bei vorliegender Zinsmanipulation ist die genaue Höhe des Schadens zu berechnen, was nahezu unmöglich ist.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Erstattung von Schadensersatz für die Verluste aus der Zinsdifferenz.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Manipulation für den Anleger erkennbar war (BGB).
In diesem Fall sind die Erfolgschancen gleich null.
Hinweis: Anlageprodukte ohne Kredite. Seit 5.8.2009 gilt die Verjährungsfrist des BGB
Klagegrund/ erforderlicher Nachweis: Bei vorliegender Zinsmanipulation ist die genaue Höhe des Schadens zu berechnen, was nahezu unmöglich ist.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Erstattung von Schadensersatz für die Verluste aus der Zinsdifferenz.
Die Verjährungsfrist variiert in diesem Fall. Bis zum bis 4. August 2009 sind es drei Jahre seit Geschäftsabschluss (Wertpapierhandelsgesetz). In neueren Fällen drei Jahre seit Erkennen der Manipulation (spätestens zehn Jahre seit Geschäftsabschluss, bei kenntnisunabhängiger Verjährung).
Wie in ersten Fall sind die Erfolgschancen gleich null.
Auch Zertifikate wären von Abweichungen des Euribor betroffen. Vor allem solche, die sich direkt auf den Zins beziehen. An der Börse werden derzeit mehr als 700 Zertifikate und Hebelpapiere gehandelt, die den Euribor direkt im Namen tragen. Dazu kommen mehrere Hundert Papiere, die als Geldmarktanleihe, Inflationsschutzzertifikat oder variable Anleihe (Floater) ebenfalls vom Euribor abhängen.
Einen Schnaps mehr
Wie sich ein abweichender Euribor konkret niederschlagen kann, zeigt eine Beispielrechnung anhand eines Zertifikats der Deutschen Bank, das direkt auf Privatanleger zugeschnitten ist: eine Zwölf-Monats-Euribor-Floater-Anleihe, herausgegeben im Dezember 2009 (ISIN: DE000DB2KS76). Das Papier bietet bis Laufzeitende im Dezember 2013 einen Zinskupon, der an die Höhe des Euribor gebunden ist.
Allerdings, fast alle Floater dieser Art bieten unabhängig vom Euribor eine Mindestverzinsung, in diesem Fall 1,5 Prozent pro Jahr. Zum ersten Stichtag am 15. Dezember 2010 notierte der Euribor bei 1,531 Prozent. Damit gab es einen Schnaps mehr als den Mindestzins. Am 15. Dezember 2011 stand der Euribor dann bei 2,001 Prozent. Würde man für den Euribor in den Jahren 2010 und 2011 theoretisch nun 0,4 Prozentpunkte mehr ansetzen, ergäben sich Zinssätze von 1,931 Prozent und 2,401 Prozent.
Würde man das theoretisch maximale Emissionsvolumen des Zertifikats von einer Milliarde Euro zugrunde legen, wären in zwei Jahren 80.000 Euro zu wenig an Zinsen an alle Anleger geflossen. Bei einer angenommenen Investition von 10.000 Euro eines einzelnen Investors fehlten ihm binnen zwei Jahren 80 Euro. Angesichts der auch ohne Manipulation rekordtiefen Zinsen wäre das mehr als nur ein völlig zu vernachlässigender Depotverlust.