Baufinanzierung So kommen Sie raus aus Ihrem teuren Kredit

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Langer Nervenkrieg und hohe Anwaltskosten

Vielen Kreditkunden könnte es bald so gehen wie dem Ehepaar Krüger (Name von der Redaktion geändert). Im September 2013 stapfte das Paar mit einem Brief unterm Arm in die Sparda Bank München und verlangte den Filialleiter. Sie wollten ihren Vertrag aus 2006 widerrufen. Damals hatten Krügers 100.000 Euro zu 4,71 Prozent Zins aufgenommen. Doch die Sparda wollte den Widerruf nicht akzeptieren. Die Krügers wandten sich an den Ombudsmann der Genossenschaftsbanken. Der winkte ab, die Beschwerde sei unzulässig. Krügers gingen zum Anwalt.

Dabei sieht alles ganz einfach aus, ein Fall wie der der Familie Krüger ist längst vom BGH entschieden: So heißt es in der Belehrung der Familie, die Frist für den Widerruf beginne „einen Tag nachdem Ihnen (...) die Vertragsurkunde (…) zur Verfügung gestellt“ wurde. Ihr Anwalt Klaus Rotter wies die Sparda unmissverständlich darauf hin: Der BGH habe bereits 2009 über eine Belehrung zu entscheiden gehabt, die „inhaltlich identisch“ mit jener der Sparda Bank München sei, schrieb er der Bank. Eine Belehrung, so der BGH, die so verstanden werden könne, dass die Frist unabhängig von der Unterschrift durch Zugang des Angebots in Gang gesetzt werde, sei nicht deutlich genug (XI ZR 33/08). Sparda schrieb der WirtschaftsWoche dazu, die Widerrufsbelehrung sei „inhaltlich richtig und vollständig“.

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Im Namen der Vetragstreue

Also zieht die Bank nun munter weiter die Kreditraten vom Konto des Ehepaars ein. Das Widerrufsrecht würde „erkennbar missbraucht, um von der Zinsentwicklung zu profitieren“, so der Justiziar der Bank. Die Sparda betont, dass das „Gemeinwohl“ der genossenschaftlichen Mitglieder im Vordergrund stehe und nicht die „Gewinnmaximierung“. Sparda lege großen Wert auf „Vertragstreue“, die auch für Kunden gelte. „Ein Widerruf nach sieben Jahren“ sei nicht akzeptabel. Das Ehepaar beharrt auf sein Recht und hofft, mit dem Widerruf 11 500 Euro zu sparen. Von der Bank ist der 50-Jährige Peter Krüger enttäuscht. „Die Situation belastet, es ist eine weitreichende Entscheidung, gegen die eigene Bank zu klagen.“

Darüber müssen sich Kunden im Klaren sein: Ein Nervenkrieg ist programmiert, Banken wie die Sparda setzen darauf, dass Kunden den Weg vor Gericht scheuen. Wer klagt, muss nicht nur Jahre warten, bis eine Entscheidung fällt. Er muss auch Geld vorstrecken, etwa die teuren Gerichtsgebühren. Bei 100.000 Euro wären das schon mehr als 3000 Euro. Noch bleiben Krügers auch auf den Kosten für den Anwalt sitzen: Bislang sind mehr als 4100 Euro aufgelaufen.

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Es wird ein neuer Kredit gebraucht

Immerhin haben die Krügers das Geld, das sie der Bank nach dem erfolgreichen Widerruf überweisen müssten, bereits auf dem Konto. Damit geht es ihnen besser als vielen anderen. Denn die meisten Widerrufer brauchen, wenn sie widerrufen haben, frisches Kapital. Das Haus muss schließlich weiter finanziert werden. Lässt sich die Hausbank nicht auf einen Vergleich ein, muss der Kunde sich eine neue Bank suchen. Wer sein altes Darlehen mit Erfolg widerruft, muss seiner Bank innerhalb von 30 Tagen Geld auf den Tisch legen. Er muss dann den offenen Kredit plus Zinsen überweisen, gegenrechnen kann er das Geld, das er von der Bank zurückerhalten müsste. Weiteres Problem: „Die alte Bank hält das als Kreditsicherheit dienende Eigenheim bis zuletzt fest und gibt die Grundschuld erst frei, wenn der Kunde das Darlehen getilgt hat. Der neue Kreditgeber aber will die Immobilie als Sicherheit sehen, hier kann es in der Praxis Probleme geben“, sagt Anwalt Stamenkovic. Ohne die Immobilie als Kreditsicherheit wird es schwer, schnell umzuschulden.

Die Banken nutzen diesen Hebel, um die breite Masse der Kreditnehmer vom Widerruf abzuschrecken. Aktuell wird es zunehmend schwieriger, einen neuen Kredit aufzutreiben.

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