Baumängel Die Fallen beim Kauf gebrauchter Häuser

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Vorzüge des Gutachterrats

Wie Wohnungsanzeigen verschleiern
Ein Maler tapeziert eine Decke Quelle: AP
Durch ein Rapsfeld läuft am Montag (19.04.2004) Postbote Werner Eickhoff in Ratingen. Quelle: dpa/dpaweb
Ein Monteur arbeitet in einem Bad Quelle: dpa/dpaweb
Gäste sitzen vor einer Kneipe Quelle: dpa
FILE--Shoppers leave a Wal-Mart store in Scarborough, Maine, Quelle: AP
Blick in eine offen gestaltete Wohnung Quelle: © aaphotograph - Fotolia.com
Blick in ein Treppenhaus von oben Quelle: ZB

Schätzungen des Verbands privater Bauherren (VPB) zufolge, verursachen Häuser, die zwischen 1945 und Anfang der 80er Jahre gebaut wurden - bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat - Zusatzkosten für eine Sanierung von bis zu 50 Prozent. Erst nach dieser Investition wäre das alte Gebäude wieder auf dem aktuellen Stand der Technik und würde heutigen Wohnerfordernissen entsprechen. Bei einer Hausbesichtigung aber alle Sanierungsmaßnahmen und Schritte zu überblicken, dürfte aber die meisten Immobiliensuchenden überfordern. Das Einschalten eines Sachverständigen bietet daher gleich mehrere Vorzüge.

Schnelle Einschätzung

Auch wenn der Verkäufer auf eine Entscheidung drängt: Zeit für ein Gutachten sollte sein – vor allem, wenn der Verkäufer wie üblich kein Verkaufsgutachten vorlegen kann. Dabei hätte auch der Verkäufer einen Vorteil: Er kann so einschätzen, ob der vom Makler in Aussicht gestellte Verkaufserlös überhaupt realistisch ist und die Untergrenze für den erzielbaren Preis besser festlegen. Da sich aber die meisten private Verkäufer die Kosten für das Gutachten sparen wollen, sollten Sie bereit sein, dem Kaufinteressenten Zeit einzuräumen, damit dieser ein Gutachten einholen kann. Ein erfahrener Sachverständiger kann innerhalb von einigen Tagen ein brauchbares Gutachten erstellen. Die Begehung des Wunschobjektes dauert nur zwei bis drei Stunden. Schon im Anschluss kann der Gutachter seine Einschätzung mit dem Kaufinteressenten besprechen und erste Empfehlungen geben. Das kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus grob geschätzt 500 Euro. Innerhalb weniger Tage wird auf Wunsch auch noch eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse erstellt. Dafür werden nochmals rund 300 Euro fällig. Aber nach etwa einer Woche hat der Kaufinteressent eine gute Basis für seine Entscheidung. „Wir urteilen in der Regel grob in drei Abstufungen: Empfehlenswert, bedingt empfehlenswert oder nicht empfehlenswert“, erklärt Verbandspräsident Penningh das Verfahren. „Bei einem älteren Gebäude ist die uneingeschränkte Empfehlung allerdings höchst selten. Häufig hängt eine Empfehlung eher davon ab, was der Hauskäufer alles sanieren will und welche finanziellen Mittel er dafür hat. “

Typische Baumängel in Altbauten

Kostenschätzung Sanierungsbedarf

Ein Sachverständiger ist in der Lage zu erkennen, welche Sanierungsmaßnahmen zwingend notwendig sind und gibt dem potenziellen Hausherrn auch gleich eine erste Einschätzung des finanziellen Aufwands. Sein Hauptaugenmerk richtet er daher zunächst auf kapitale Schäden an der Statik oder auf Feuchtigkeit in Keller und Mauerwerk. Ist etwa das marode und undichte Dach zu erneuern, kann er auch einschätzen, ob nur eine teilweise Reparatur erforderlich ist, oder gleich ein komplett neues Dach samt Dachstuhl fällig ist.

Der beste Weg zur günstigen Baufinanzierung: Der Vergleich aktueller Hypothekenzinsen. Die Zinsmeldungen der Vermittler werden von Banken und Hausfinanzierern regelmäßig überprüft.

Zudem kennt er die gesetzlichen Vorschriften wie etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum Beispiel bei Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade auch gleich die Anbringung einer Wärmedämmung vorschreibt – was teilweise zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann. Die energetische Sanierung spielt bei den meisten Begutachtungen durch einen Sachverständigen eine wichtige Rolle.

Berücksichtigung der Umbauwünsche

Bei der Einschätzung des Sanierungsaufwandes wird der Sachverständige auch die Umbauwünsche und Vorstellungen des Auftraggebers, also des Kaufinteressenten, berücksichtigen. Da es sich bei den Gutachtern in der Regel um Architekten oder Bauingenieure handelt, können sie beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll, finanziell tragbar oder durch andere Maßnahmen ersetzbar sind. Kurzum: der Sachverständige wird zum Berater entsprechend der Kundenwünsche.

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