Im Falle der Familie würden beim BHW-Tarif stattliche 100.666 Euro auf dem Wohnförderkonto landen. Abzüglich der Reduzierung wegen vorzeitiger Zahlung um 30 Prozent und unter Berücksichtigung des zu versteuernden Einkommens müsste die Familie 26.394 Euro an den Fiskus entrichten. Der Betrag hört sich schlimmer an, als er eigentlich ist. Denn die Steuer wird erst am Ende fällig. Wenn diese Musterkunden heute 11.876 Euro auf einem fiktiven Konto mit drei Prozent Verzinsung anlegen würden, dann würde dieser Betrag ausreichen, um nach 27 Jahren den späteren Steuerbetrag von 26.394 Euro bezahlen zu können. 11.876 Euro wäre somit der Barwert bei drei Prozent Verzinsung.
Wie groß der reale Vorteil von Wohn-Riester ist, zeigt sich aber nur im Vergleich zu einer alternativen Finanzierung. Im Vergleich zu einem Banksparplan mit einer Verzinsung in der Ansparzeit von 2,5 Prozent pro Jahr und einem entsprechendem klassischen Baudarlehen zu einem angenommenen Zins von 5,25 Prozent und 4,25 Prozent jährlicher Tilgung bringt die Wohn-Riester-Variante den BHW-Kunden einen Barwertvorteil von 4.629 Euro. Alle eigenen Zahlungen sowohl beim Bankmodell als auch alle geleisteten Zahlungen an die Bausparkasse oder später ans Finanzamt wurden mit drei Prozent abgezinst.
Mit dem so errechneten Barwert konnten die unterschiedlich hohen Tilgungsraten und Finanzierungszeiten vergleichbar gestaltet werden. „Unterm Strich lohnt sich der Wohn-Riester für diese Musterfamilie im Vergleich nur in drei der untersuchten Tarife“, sagt Herbst. Geringverdiener stehen in dieser Rechnung besser da. Bei einer Familie (Frau mit 2 Kindern) und einem niedrigeren Einkommen von 30.000 Euro pro Jahr liegt der Vorteil bei einer eigenen Spar-leistung von 75 Euro pro Monat zwischen 4003 und 7.705 Euro gegenüber dem Bankdarlehen.
Wie bereits oben erwähnt, verzichtet die Analyse bewusst auf die möglichen Steuervorteile in den Riester-Verträgen. Die sind besonders für Gutverdiener lukrativ, da sich bis zu 2.100 Euro als Sonderbetrag von dem zu versteuerndem Einkommen für den Wohn-Riester abziehen lassen. Bei Gutverdienern summieren sich die jährlichen Rückzahlungen wegen der Steuererklärung über die Jahre schnell auf fünfstellige Beträge. Die nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ist oft nicht so schlimm, weil in der Rentenphase die Steuersätze in der Regel niedriger ausfallen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) monierte bereits die „steuerliche Privilegisierung“ des Wohn-Riesters gegenüber den Riester-Renten.