Ebenso wenig sind Fälle pauschal zu beurteilen, in denen die Bausparkasse den Vertrag kündigt, weil das Sparguthaben unter Einbeziehung von Bonuszinsen die Bausparsumme erreicht hat. Diese Bonuszinsen werden wie im Eingangsbeispiel gezahlt, wenn der Kunde auf das Darlehen verzichtet.
Schlichtungsstellen und Ombudsleute
Kundenbeschwerdestelle bei dem
Rheinischen Sparkassen- und Giroverband
Kirchfeldstraße 60
40217 Düsseldorf
http://rsgv.de/Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle des
Sparkassenverbandes Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle des
Sparkassen- und Giroverbandes Hessen - Thüringen
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
http://www.sparkassen-finanzgruppe-ht.de/finanzgruppe/verband/schlichtungsstelle/zustaendigkeit.php
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Ombudsleute der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Bei LBS-Kunden hängt es vom Bundesland ab, welcher Ombudsmann zuständig ist. Informieren Sie sich auf http://www.lbs.de/:
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise:
Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 7448
48040 Münster
https://www.lbs.de/unternehmen/west_6/schlichtungsstelle_10/schlichtungsstelle_2.jsp
Verband der Privaten Bausparkassen e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 303079
10730 Berlin
Im Beispielfall von Mark Resch mit dem BHW Dispo Plus lag die zusätzliche Verzinsung bei – nach heutigen Maßstäben üppigen – drei Prozent per anno. Zu seinen angesparten 13.000 Euro hätte er somit Anspruch auf fast 4000 Euro Bonuszinsen – womit die Bausparsumme von rund 15.000 Euro übertroffen würde. Mit diesem Argument kündigte die BHW Resch den Vertrag. Der wehrte sich und widersprach der Kündigung.
Die BHW reagierte prompt mit einem langen Schreiben. Darin argumentiert die Bausparkasse, dass dem Anspruch auf ein Baudarlehen eine Bonusverzinsung in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht. Da die Bonuszahlung entfällt, wenn Resch das Darlehen abruft, würde er Vermögensanteil erleiden, wenn er den Baukredit abruft.
Teure Fallen in der Baufinanzierung
Wenn eine Bank Top-Konditionen anbietet, stürzen sich die Kunden geradezu auf das Angebot. Vor allem Kreditvermittler leiten in einem solchen Falle die Kunden scharenweise an Banken mit Niedrigzins-Offerten weiter. Manche Banken können diesen Ansturm nicht bewältigen. In Einzelfällen können die Bearbeitungszeiten dann vier bis acht Wochen dauern. Branchenkenner berichten, dass sich einige Banken dann angesichts der hohen Antragszahl Kunden mit guten Risiken herauspicken und einen Rest pauschal ablehnen. Kunden, die schon kurz vor Baubeginn stehen oder Kaufpreiszahlung schon ansteht, sind dann gezwungen, auf die Schnelle eine andere Finanzierung zu finden oder einen höheren Zinssatz zu akzeptieren. Bei verspäteter Zahlung werden für den Käufer oder Bauherren Vertragsstrafen fällig.
Viele Banken bieten bei der Finanzierung neben dem Kredit einen Bausparvertrag an, vor allem Sparkassen und Volksbanken neigen dazu. Entweder es wird der Bausparvertrag gleich als Tilgungsersatz eingearbeitet, zur späteren Zinssicherung separat abgeschlossen oder für eine spätere Renovierung vorgesehen. Während die Vorsorge für eine Renovierungsvorsorge bis zu einem Volumen von 20.000 Euro noch akzeptabel ist, haben die anderen Varianten Nachteile. Die Finanzberatung FMH berechnete den Grenzzins, ab wann die Finanzierung mit Bausparverträgen lohnt. Erst wenn der Bankzins beim Anschlussdarlehen bei mehr als 7,5 Prozent, im Einzelfall sogar bei mehr als 11,5 Prozent liege, würde sich das Bausparmodell lohnen. Einen derartigen Zinsanstieg erwarten aber nur Pessimisten.
Fast jeder Bauherr denkt, dass sein Bankberater über seine Finanzierung entscheiden könnte. Doch heutzutage werden Kredite nicht mehr in der Filiale abgewickelt, sondern zentral bearbeitet. Wenn sich der Banker mit seiner Zusage zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, hat der Kunde keine Verhandlungsbasis, weil sich der Berater auf die Entscheidung der Kreditabteilung rausredet und er selber keine Befugnis hat, den Kredit doch zu vergeben. Kulanz und gute Kundenbeziehungen nützen in solchen Fällen in der Regel nichts.
Ebenfalls unangenehm kann es werden, wenn der Zahlungstermin ansteht und die Kreditvergabe plötzlich mit Zinsaufschlägen versehen wird, von denen bei der Antragstellung nicht die Rede war. Aus Zeitgründen wird dann oft auf ein Angebot bei einer anderen Bank verzichtet. Unfair ist es auch, wenn die Kreditzusage an die Besparung eines Bausparvertrages gekoppelt wird. So maximiert der Banker Ertrag und Provision. Kunden sollten solche Offerten ablehnen und zu einem anderen Institut wechseln.
Viele Baugeld-Vermittler setzen ihre Kunden unter Druck und verlangen beispielsweise die Annahme eines Angebots binnen einer kurzen Frist. Andernfalls würde die Offerte wieder zurückgenommen. Ein reiner Vertriebstrick, wie etwa Max Herbst von der Finanzberatung FMH meint. Denn das Angebot des Vermittlers ist sowohl für die Bank wie auch für die Kunden immer unverbindlich. Erst wenn die Bank ihre Offerte schickt, gibt es ein konkretes Angebot. Da die Annahme des Vermittlerangebotes nicht rechtsverbindlich ist, ist auch eine Unterschrift nicht tragisch. Man sollte sich durch derartiges Vermittlerverhalten nicht abschrecken lassen und getrost weitere Angebote einholen.
Viele Hausbanken präsentieren ihren Kunden zunächst ein Angebot zu einem durchschnittlichen Zins. Der Banker ist auch gar nicht traurig, wenn sich der Bauherr bei Vermittlern und Direktbanken ein besseres Angebot einholen wird. Auf Anraten seines Beraters solle er aber vor einem Abschluss dort das Angebot ihm nochmals vorlegen, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass er nochmals nachbessern könne. Ein solches Vorgehen zeugt nicht gerade von einer guten Geschäftsbeziehung. So handeln vor allem Banken, die ihren Kunden auch in Zukunft tendenziell immer zuerst zweitklassige Produkte anbieten. In einem solchen Fall sollten die Kunden das Institut lieber wechseln und bei einer anderen Bank nachverhandeln. Prinzipiell gilt: Kunden sollten immer das bestmögliche Angebot erwarten dürfen.
Die Chancen, einer Kündigung in dieser Konstellation erfolgreich zu widersprechen, sind den Verbraucherschützern zufolge sehr vom Wortlaut der Vertragsbedingungen abhängig. Im Kern geht es um die Frage, ob der Sparer trotz des in Aussicht gestellten Bonus noch Anspruch auf ein Bauspardarlehen hat. Ist ein Darlehen weiter möglich, sehen die Verbraucherschützer in Baden-Württemberg eine Kündigung als rechtswidrig an.
Die Bausparkassen könnten jedoch anführen, dass inklusive der Bonusverzinsung die komplette Bausparsumme zur Verfügung steht, der Vertragszweck somit erfüllt und der Vertrag daher kündbar sei. In konkreten Fällen gab eine Bausparkasse den Argumenten der Verbraucherschützer nach, eine andere hielt hingegen an ihrer Kündigung fest. Die Erfolgschancen vor Gericht seien in diesem Fall nicht vorhersehbar, räumen die Verbraucherschützer ein.
Wer einer Kündigung widerspricht, kommt nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Lang ohne einen Anwalt kaum zum Erfolg. „In der Regel beantworten die Bausparkassen den Einspruch gegen die Kündigung mit einem Standardschreiben und beharren auf ihrem Kündigungsrecht. Unterschreibt der Kunde keine Einverständniserklärung, gehen sie irgendwann dazu über, das angesparte Geld auf ein nicht verzinstes Treuhandkonto zu übertragen. Es empfiehlt sich also, frühzeitig einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der schon Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat“, rät Lang. Alternativ können sich Bausparer im ersten Schritt auch kostenlos an den zuständigen Ombudsmann wenden oder eine Verbraucherzentrale einschalten, die allerdings eine geringe Gebühr verlangt.
* Name von der Redaktion geändert