Bausparkassen kündigen Alt-Verträge Wie sich Sparer wehren können

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Still ruht der Vertrag

„Die mir bekannten Fälle drehen sich hauptsächlich um gekündigte Bausparverträge, die bereits seit Jahren zuteilungsreif sind und bei denen die Einzahlungen nach Erreichen der Zuteilungsreife gestoppt wurden“, sagt Lang. „Einige Bausparkassen kündigen nun alle Verträge, bei denen das Erreichen der Zuteilungsreife beziehungsweise die letzte Einzahlung zehn Jahre her ist.“ Der Kunde hat also den Anspruch auf das Baudarlehen durch Erreichen der Mindestsparsumme erworben, macht aber vorerst keinen Gebrauch davon.

Dass diese Praxis rechtens ist, ist unter Juristen zumindest umstritten. Wer seinen Bausparvertrag wegen der hohen Zinsen behalten möchte, sollte daher überlegen, ob er nicht vor Ablauf von zehn Jahren die Einzahlungen wieder aufnehmen kann, bis die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Dadurch dürften zumindest die Chancen steigen, einer Kündigung durch die Bausparkasse vorzubeugen oder später erfolgreich zu widersprechen.

Der konkrete Vertrag und die daran geknüpften Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) geben vor Gericht letztlich den Ausschlag. Ist im Vertrag etwa eine Klausel enthalten, die die Bausparkasse zur Kündigung berechtigt, wenn der Sparer mit seinen Einzahlungen im Rückstand ist, hat ein Einspruch schlechte Karten. Wollen betroffene Kunden weiter in den Genuss der hohen Zinsen kommen, sollten sie somit weiter einzahlen. Das gilt vor allem, wenn die Bausparkasse bereits eine Nachzahlung gefordert hat. Durch das weitere Ansparen des Vertrages entzieht der Sparer der Bausparkasse dann den Kündigungsgrund.

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Offenbar kommt es jedoch auch oft vor, dass der Vertrag mit Einverständnis des Anbieters ruht. Dann dürfte es nach spätestens zehn Jahren für den Sparer eng werden. Die Gerichte könnten dann der Auffassung der Bausparkassen folgen, dass ein Darlehen auf Vorrat über die zehn Jahre hinaus nicht mehr dem Vertragszweck der Baufinanzierung dient. Inwiefern dieses Argument greift, darüber sind Rechtsexperten  uneins, die Erfolgsaussichten eine Rechtstreits daher ungewiss. Ohne eine Rechtsschutzversicherung, die für die Prozess- und Anwaltskosten aufkommt, ist ein Rechtsstreit ein hohes finanzielles Risiko.

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