Bausparkassen Wie sich Bausparer vor Abzocke schützen

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Vertrag beitragsfrei stellen, Zinsen sichern

Neuerdings werde allerdings vereinzelt damit gedroht, dass unter bestimmten Bedingungen der einst versprochene Zinsbonus wegfällt, warnt Stumpf. Sein Rat: Hat der Kunde mit Alttarif etwa 85 Prozent der vereinbarten Bausparsumme erreicht, sollte er die Einzahlungen stoppen und den Vertrag beitragsfrei stellen. Durch den Kniff profitiert er weiter von den Spitzenzinsen und die Gesellschaft kann den Vertrag nicht kündigen.

Ist die Bonuszahlung an eine Extra-Verzichtserklärung auf das Darlehen gekoppelt, dann sollten Sparer diese erst abgeben, kurz bevor sie die Bausparsumme tatsächlich erreicht haben. Ein Blick auf den nächsten Kontoauszug, der im Januar nächsten Jahres nach Hause kommt, kann klären, wie weit der Altvertrag gediehen ist.

Wer bereits eine Kündigung der Bausparkasse bekommen hat, könne wenig dagegen tun, sagt Beckerle. Ist die Bausparsumme erreicht oder gar schon überspart, darf der Vertrag vom Anbieter aus gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei Monaten. Wer Unterstützung braucht und nicht weiß, wie er mit einem Schreiben seiner Bausparkasse umgehen soll, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

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