Berlin Ferienwohnungsverbot erneut vor Gericht

Beim Kurztrip nach Berlin mal eben in einer Ferienwohnung übernachten? Gar nicht so einfach. Ein Gericht muss entscheiden, ob auch Zweitwohnungen nicht ohne Genehmigung vermietet werden dürfen.

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Ein Schlüssel mit einem Schlüsselanhänger mit der Aufschrift

Eine lichtdurchflutete Wohnung mit Dielen anstelle eines sterilen Hotelzimmers? Berlin-Besucher kommen oft gern in einem Altbau im Kiez unter. Doch angesichts des knappen Wohnraums in der Stadt dürfen Ferienwohnungen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Wer dennoch vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Das sogenannte Zweckentfremdungsverbot stößt auf großes Unverständnis. An diesem Dienstag muss sich das Verwaltungsgericht zum wiederholten Mal damit auseinandersetzen. Mehrere Besitzer von Zweitwohnungen wollen vor dem Berliner Gericht erreichen, vorübergehend auch an Touristen vermieten zu dürfen. Die Verhandlung könnte auch für Städte wie Hamburg, München, Freiburg oder Köln von Interesse sein, wo Wohnungen ebenfalls nicht mehr einfach an Touristen vermietet werden dürfen.
Wie argumentieren beide Seiten?
Die Kläger haben ihren ersten Wohnsitz in Rostock, Dänemark und Italien. Sie sagen, dass es sich bei der Vermietung der Berliner Wohnungen um eine untergeordnete gewerbliche Nutzung handele, bei der Wohnraum erhalten bleibe. Eine Genehmigung müsste wegen der Verhältnismäßigkeit erteilt werden. Die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg sowie Pankow hatten entsprechende Anträge abgelehnt. Nach dem Zweckentfremdungsverbot dürften auch Zweitwohnungen nicht Touristen überlassen werden, argumentierten die Behörden. Wenn mit Wohnraum ein höheres Entgelt erzielt werden solle, sei dies kein schutzwürdiges Eigeninteresse.

Wurden bereits andere Fälle vor Gericht verhandelt?

Viele. Das Verwaltungsgericht hat nach eigenen Angaben schon an die 100 Fälle entschieden, über 120 Verfahren sind noch offen. „Das ist eine komplizierte Materie. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden“, sagte ein Sprecher. Anfang Juni hatten die Richter sämtliche Kritikpunkte einer Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot abgewiesen: Ferienwohnungen dürfe es ja weiter geben - nur nicht in Wohnhäusern. Die Berufsfreiheit sei also nicht angegriffen. Außerdem gebe es deutliche Unterschiede zwischen Ferienwohnungen und Praxen, Kanzleien oder Räumen für Tagesmütter, die Bestandschutz haben.

Dürfen Berliner die Wohnung vermieten, in der sie selbst dauerhaft leben?

Dieser Punkt ist unklar. „Notwendig wäre, dass die Gesetzgebung für das Home Sharing, also das Vermieten der eigenen Wohnung, in der man auch lebt, konkretisiert wird“, fordert etwa Julian Trautwein, Sprecher der Vermittlungsplattform Airbnb für Privatunterkünfte. Gastgeber in Berlin wüssten nicht, was passiert, wenn sie ihre Wohnung etwa während ihres Sommerurlaubs vermieteten. Es gebe zu der Frage komplett unterschiedliche Aussagen. Der Gesetzgeber habe leider keine Grenze gezogen zwischen einer Regulierung, die „per se erstmal alles verbietet“ und dem Teilen der eigenen Wohnung mit anderen.

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Warum hat Berlin das Verbot erlassen?

In der Hauptstadt sind bezahlbare Wohnungen knapp. Da soll der wenige Platz nicht auch noch von Touristen blockiert werden. „Wir müssen die Menschen vor steigenden Mieten, vor Verdrängung aus ihren Quartieren und vor Obdachlosigkeit schützen“, sagt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Der Senat geht davon aus, dass zum Beispiel bis zu 10.000 Wohnungen allein bei Portalen registriert sind. Das wären fast so viele wie in ganz Berlin pro Jahr gebaut werden.

Kann das Gesetz den Wohnungs-Engpass denn lösen?

Allein sicher nicht. Denn die Ferienwohnungen machen nicht einmal ein Prozent des Berliner Mietwohnungsmarkts aus. Der Senat rechnet damit, dass nur wenige tausend Wohnungen jetzt zusätzlich vermietet werden. Das war auch ein Hauptargument der Kläger. Die Richter halten das Gesetz trotzdem für gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil dadurch immerhin etwas Wohnraum für die Berliner zurückgewonnen werde.

Was passiert, wenn sich ein Vermieter nicht an das Gesetz hält?

Er muss Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Wohnung befürchten - je nachdem, wie viel er mit der Ferienwohnung einnimmt. Allerdings kommen die Bezirke mit den Kontrollen bislang überhaupt nicht hinterher. Sie hätten noch zu viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen abzuarbeiten, berichtet Stephan von Dassel (Grüne), Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte. Aufgespürt werden die illegalen Ferienwohnungen übrigens unter anderem über eine Art Spitzel-Internetseite, auf der Nachbarn sie anonym anschwärzen können.

Schadet Berlin durch das Verbot nicht dem Tourismus?

Das sehen Senat und Vermieter unterschiedlich. Die Landesregierung verweist auf die Kapazitäten der zahlreichen Hotels und Hostels, wo auch die Ferienwohnungstouristen noch unterkommen könnten. Vermieter dagegen berichten von Familien, die ihren Urlaub absagten, weil sie statt der Ferienwohnung nur Hotelzimmer bekommen konnten. In Umfragen hätten 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne Ferienwohnung wären sie erst gar nicht nach Berlin gereist, sagt der Anwalt der Vermittlungsplattform Wimdu, Peter Vida.

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