BHW wirft Altkunden raus Was Bausparer gegen die Kündigung tun können

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Voraussetzung ist ein Positionswechsel der Vertragspartner

Dem Anwalt zufolge kann die Kündigung daher nur für Verträge gelten, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Verträge, die bislang nur zuteilungsreif sind, gestatten demnach der Bausparkasse kein Kündigungsrecht. Voraussetzung sei nämlich ein Positionswechsel der Vertragspartner.

„Ist der Vertrag voll angespart, wird der Bausparer zum Darlehensgeber gegenüber der Bausparkasse. Erst wenn dieser Zustand seit zehn Jahren besteht, darf die Bausparkasse den Vertrag beenden“, so Anwalt Hünlein. Die meisten seiner Fälle endeten daher mit einem Vergleich, bei dem seine Klienten mehr Geld von den Bausparinstituten zugebilligt bekommen.

Zehn Tipps für den Grundstückskauf
Bei Kommunen nachfragenAnstatt in Immobilienportalen oder bei Maklern, können sich Interessenten auch bei Kommunen nach Grundstücken erkundigen. Gerade kleinere und mittlere Kommunen bieten Grundstücke an, um neue Bürger anzulocken. Vorteile: Die Preise sind oftmals erschwinglich und die Maklergebühren fallen weg. Quelle: dpa
Angebote mit Erbbaurecht berücksichtigenAnstatt zu kaufen, können Häuslebauer auch Grundstücke von Kirchen und Gemeinden nach dem Erbbaurecht erhalten. Zwar fällt hierbei kein Kaufpreis an, dafür aber jährliche Zinsen von bis zu sechs Prozent des Grundstückswerts. Innerhalb der Laufzeit, die um die 99 Jahre beträgt, ist das Erbbaurecht nicht kündbar. Stattdessen ist es nur möglich, es zu vererben oder zu verkaufen. Quelle: dpa
Auf Erschließungskosten achtenUnbedingt prüfen, ob das Bauland an das Straßennetz, sowie an Strom-, Gas- und Wasserversorgung angeschlossen ist. Die dafür anfallenden Erschließungskosten kommen auf den Kaufpreis noch drauf und können Käufer empfindlich treffen. Quelle: dpa
Bebauungsplan einsehenWer konkrete Vorstellungen von seinem Traumhaus hat, sollte sich bei der Stadt erkundigen, ob sich die Vision auf dem gewünschten Grundstück auch genau so verwirklichen lässt. Der Bebauungsplan regelt etwa, wie viel Etagen und welche Dachformen auf einem Grundstück zulässig sind. Quelle: dpa
Die Umgebung berücksichtigenAußer dem Bebauungsplan sollten Bauherren auch den Flächennutzungsplan einsehen. So wissen sie, was künftig in der Umgebung geplant ist. Wer will schon in ein paar Jahren neben einem Industriegebiet wohnen? Quelle: dpa
Auf Mängel achtenHat der Verkäufer Mängel des Grundstücks bewusst unter den Tisch fallen lassen, muss dieser im Nachhinein dafür haften. Für versteckte, unbekannte Mängel wird eine Haftung im Vertrag meist ausgeschlossen. Quelle: dpa
Die Grundstücksgeschichte einholenUm das Grundstück auf mögliche Mängel zu untersuchen, ist dessen Vorgeschichte wichtig. Beispiel: War es zuvor Teil eines Gewerbegebiets, ist ein Bodengutachten sinnvoll, um das Bauland auf Schadstoffe zu untersuchen. Kommt eine Verseuchung erst nach dem Grundstückskauf ans Licht, wird es teuer für den Eigentümer. Quelle: dpa

Damit die Zehn-Jahresfrist greift, muss allerdings ein fester Sollzins bestimmter Höhe im Bausparvertrag festgeschrieben sein und keine abweichende Kündigungsfrist vertraglich vereinbart worden sein. Wer gegen die Kündigung durch seine Bausparkasse vorgehen will, sollte zunächst den Ombudsmann anrufen oder einen spezialisierten Anwalt konsultieren und von diesen seinen Vertrag prüfen lassen.

Bei den jüngsten Vertragsaufkündigungen der BHW beruft sich die Bausparkasse darauf, dass die betroffenen Verträge bereits seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif seien. Nach Auffassung der LBS Bayern ist es in ihrem Fall rechtlich abgesichert, dass die Bausparkasse ein Kündigungsrecht nicht nur bei übersparten Verträgen hat - sondern auch bei solchen, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage durch den Bundesgerichtshof gibt es bislang nicht, sondern lediglich einige Einzelfallentscheidungen durch Oberlandesgerichte.

Das umstrittene Kündigungsrecht betrifft nicht nur Bausparverträge, sondern gilt grundsätzlich für alle Darlehensverträge. Aus diesem Grund haben auch Hauskäufer, die einen Immobilienkredit mit einer Laufzeit von 15 oder mehr Jahren abgeschlossen haben, spätestens nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht.

Die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen erklärte, die Entscheidung liege in der Hand der einzelnen Institute. Die Kündigungsaktionen unterlägen den geschäftspolitischen Erwägungen der einzelnen Häuser, die der Verband im Detail nicht kenne. Auch der Verband der privaten Bausparkassen erklärte, er habe keine Kenntnis über entsprechende Kündigungen durch seine Mitglieder.

Nach Angaben von Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist dies kein Einzelfall. Auch andere Bausparkassen hätten Altverträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme noch nicht überschritten worden sei. Aus seiner Sicht handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Wer eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, sollte sich Rat bei einem Anwalt holen.

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