Bundesgerichtshof Das Ende des Bausparens, wie wir es kennen

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Sparer halten an Hochzinsverträgen fest

Vor allem aber gilt: Die Kunden sind skeptisch, die Bausparkassen haben durch Gebührenerhöhungen und Kündigungen Vertrauen verspielt: Weil sie sich dagegen wehren, dass Kunden attraktive Zinsen aus alten Verträgen kassieren, droht das Ende des Bausparens, wie wir es kennen. Den Anfang vom Ende könnte demnächst ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) markieren.

Dennis Petermann* hat es gern ordentlich. Zum Termin in Dieter Paschs Büro bringt der Soldat in Jeans und T-Shirt einen dicken Leitz-Ordner mit. Alle Versicherungsverträge sind mit einem eigenen Trennblatt sortiert, Petermann hat extra ein Inhaltsverzeichnis angelegt, um die Übersicht zu behalten. Der 30-Jährige sorgt vor. Das wurde ihm von seinem Vater mit in die Wiege gelegt – der arbeitet bei einer Bank und hat für seinen Sohn regelmäßig Sparverträge abgeschlossen. Zu viel Risiko ist seins nicht. Anstatt sich den lange gehegten Traum von einem schnittigen Audi TT zu erfüllen, hat er sich dann doch einen Golf gekauft. Was Solides. Grundsolide ist auch der Bausparvertrag, den Petermann in seinem Ordner hinter Trennblatt B einsortiert hat. Schon 2003 hat sein Vater den für ihn abgeschlossen. Über die zwei Prozent Zinsen des sogenannten „Rendite“-Tarifs der Schwäbisch Hall kann sich der Junior in der aktuellen Niedrigzinsphase ziemlich freuen. Das Geld abrufen und einen Kredit aufnehmen oder gar einen neuen Vertrag abschließen will er aber nicht. „Viel zu teuer“, findet Petermann. Auch Pasch rät dazu, vorerst alles beim Alten zu belassen. Das sei schließlich ein super Sparvertrag.

So wie Petermann geht es vielen Kunden. In Zeiten, da selbst zehnjährige Bundesanleihen unter 0,5 Prozent rentieren, sind die alten Verträge so gut verzinst, dass es sich gar nicht lohnt, sie abzurufen. Lange haben die Bausparkassen von Renditetarifen wie Petermanns profitiert, nun müssen sie dafür bluten. Während die Einlagen der Bausparkassen immer weiter steigen und mittlerweile bei über 163 Milliarden Euro liegen, rufen die Kunden immer weniger Bauspardarlehen ab. Die Unternehmen haben längst reagiert und vielen Kunden mit voll besparten Altverträgen ein Kündigungsschreiben geschickt.

So funktioniert Bausparen

Damit könnte nun bald Schluss sein. Ab kommendem Dienstag kommt es in Karlsruhe zum Showdown. Der BGH verhandelt den Fall einer Wüstenrot-Kundin, deren Vertrag die Kasse gekündigt hat, weil er seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif war. Einige Beobachter rechnen damit, dass die Karlsruher Richter ihrer Linie treu bleiben und im Sinne der Verbraucher entscheiden. „Das Urteil könnte einige Kassen ins Mark treffen“, sagt der Chef einer großen deutschen Bausparkasse. „Das ist ein Damoklesschwert für die Branche“, sagt Wilhelm Schmundt, Partner der Beratung Bain & Company. Gefährlich sei das Urteil vor allem, da die Unternehmen fest mit den Zinsersparnissen durch Kündigungen kalkuliert hätten. Dagegen seien Kosten, die entstünden, wenn die bereits gekündigten Verträge doch weiterliefen, zu vernachlässigen.

Trotz aktueller Niedrigzinsen bleiben Bausparverträge beliebt. Aber das Geschäft hat sich verändert. Die Branche kämpft mit hochverzinsten Altverträgen und regulatorischen Vorgaben – und richtet sich neu aus.

Offiziell will sich kein Bausparkassen-Chef zum Verfahren äußern. Abseits des Protokolls heißt es aber unisono, man rechne mit einem Urteil zugunsten der Unternehmen.

Dass trotzdem Zweifel bestehen, lässt sich kaum leugnen, denn einige Bausparkassen haben sich schon neue Schikanen für Altverträge ausgedacht. Kunden der Debeka etwa zahlen künftig 12 oder 24 Euro Servicepauschale auf alte Verträge. Schwäbisch Hall will Altkunden zwingen, sehr viel höhere Raten einzuzahlen. Wer das nicht leisten kann, kommt in einen schlechter verzinsten Tarif. „Solche Kündigungen machen keine Freude und sind für die Reputation gewiss nicht förderlich“, räumt Andreas Zehnder, der Vorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen, ein. Die Unternehmen müssten aber „das Wohl der Bauspargemeinschaft als Ganzes“ im Auge behalten.

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