Eigentumswohnungen Renditekiller Hausverwaltung

Hausverwaltungen Quelle: dpa

Hohe Verwaltungskosten können vor allem außerhalb teurer Großstädte zum Renditekiller werden. Eine Studie zeigt, welche Preise noch üblich sind.

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Dieser Artikel erschien erstmals im April 2017 bei der WirtschaftsWoche. Alle aktuellen Artikel lesen Sie hier.

Wie eine große Black Box erscheint Besitzern einer Eigentumswohnung gelegentlich die jährliche Abrechnung der von der Eigentümergemeinschaft beauftragten  Immobilienverwaltung. Wofür bekommen sie Monat für Monat so viel Geld?

Im besten Fall dafür, dass die Verwalter reibungslos und werterhaltend eine Immobilie mit vielen Wohneinheiten managen – juristisch, finanziell, baulich und auch menschlich. Im schlechtesten Fall dafür, dass die unbezahlte Praktikantin nach wenigen Monaten mehr Fachwissen als die zuständige Sachbearbeiterin hat und Anfragen der Eigentümer erst gut abgehangen beantwortet werden.  

Das Ganze ist kein Kavaliersdelikt. Selbst der Branchenverband DDIV schlug jüngst Alarm. Die fehlerhafte Verwaltung von Immobilien koste alleine die Eigentümer im Jahr rund 25 Millionen Euro. Hinzu kämen weitere 55 Millionen Euro Schaden, die entstünden, wenn eine neue Verwaltung eine schlechte ablöse und deren Fehler aufarbeiten müsse. In 94 Prozent dieser Übernahmen sei es bereits zu Schadenersatzforderungen gekommen, 16 Prozent davon endeten in Strafanzeigen gegen die fehlerhaften Verwalter.

So viel verlangen Hausverwaltungen

Falsche Buchführung, Sanierungsstau, zähe Absprachen: Bei Immobilienverwaltungen ist Sachkunde allzu oft Fehlanzeige. Wohnungsbesitzer hoffen auf ein neues Gesetz, mit dem sich der Bundestag am Mittwoch beschäftigt.
von Anke Henrich

So unterschiedlich wie bei der Qualität sind die Verwalter auch bei ihren Kosten aufgestellt. Die Hausverwalter verlangen für ihre Arbeit mehr bei kleineren Einheiten als bei größeren, im Osten sind sie billiger als im Westen. Der Branchenverband DDIV veröffentlicht konkrete Zahlen zu den Verwaltungskosten für Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Grundleistungen laut Gesetz, alles weitere laut Vertrag

Regelsatz bei der Bewerbung um Neuobjekte zur Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung 2016

In der Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung stehen das Gemeinschaftseigentum und das Immobilienvermögen im Mittelpunkt. Die Grundleistungen formuliert das Gesetz. Zusätzliche Leistungen wie etwa eine außerordentliche Eigentümerversammlung oder die Betreuung großer Sanierungsmaßnahmen müssen meist extra bezahlt werden.

Regelsatz bei der Wohnungseigentümergemeinschaft-Verwaltung im Bestand 2016

Im Schnitt liegt die pauschale Grundvergütung für WEG-Verwaltung je nach Region und Größe der Anlage zwischen 16 Euro und 30 Euro netto pro Einheit und Monat.

In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung müssen sich die Verwalter um die Mietzahlungen und die Fragen der Mieter kümmern. Den Umfang regelt der Verwaltervertrag, gesetzliche Vorgaben gibt es dabei nicht. Die Verwaltung von Mietshäusern kostet im Schnitt zwischen 17,50 Euro und 25 Euro netto pro Einheit und Monat.

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