Eine brauchbare Energieberatung kostet je nach Berater zwischen 500 und 1000 Euro. Wer zum Beispiel den staatlichen Zuschuss zur Energieberatung von 400 Euro für sein Ein- oder Zweifamilienhaus nutzen will – was die Beratungskosten im Regelfall ungefähr halbiert -, braucht einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderberechtigt eingestuften Berater. Für diese Förderberechtigung fordert das BAFA eine standardisierte Fortbildung, die den Berater in die Lage versetzt, eine umfassende Vor-Ort-Beratung vorzunehmen und dem Hauseigentümer eine umfassende Auswertung mit Sanierungsvorschlägen zu unterbreiten.
Mehr als 20.000 von dem BAFA geförderte Energieberatungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser gab es 2013. Wer wissen will, wie das ideal dokumentierte Beratungsergebnis aussehen soll, kann sich auf den Internetseiten des BAFA einen Musterbericht ansehen. Auch eine Checkliste für die vom Berater abzuarbeitenden Punkte ist dort hinterlegt. Seit 2012 gelten hier neue Anforderungen für die Berater hinsichtlich ihrer Qualifikation und Leistungen.
Staatlicher Zuschuss zur Energieberatung
Der Zuschuss wird auf Antrag des Energieberaters vom BAFA direkt an diesen gezahlt. Der Energieberater muss den Förderbetrag dem Kunden gutschreiben bzw. ihn vom Rechnungsbetrag abziehen. Gefördert wird nur die Energieberatung in Wohngebäuden.
Zunächst muss der Berater die erforderliche Fachkunde verfügen. Über die geforderte Grundqualifikation (z. B: als Architekt, Ingenieur, Handwerker) hinaus muss er spezifische Fachkenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung gemäß der BAFA-Richtlinien erworben haben. Außerdem muss er unabhängig sein. Das heißt, sowohl eigene wirtschaftliche Interessen als auch die eines Dritten müssen ausgeschlossen sein. Das gilt auch in Bezug auf den Immobilieneigentümer, zum Beispiel durch nahe Verwandtschaft. Der Energieberater muss zudem für sein Gutachten eine Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie vornehmen.
Für die Energieberatung vor Ort in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zahlt die BAFA einen Zuschuss von 400 Euro, für Mehrfamilienhäuser gibt es 500 Euro. Wer sich darüber hinaus auch gleich zur Einsparung von Strom beraten lässt, erhält weitere 50 Euro Zuschuss. Auch Thermografien, also Aufnahmen mit der Wärmebildkamera zum Aufspüren von Wärmeverlusten in der Gebäudehülle, fördert das BAFA jede Aufnahme mit 25 Euro, für maximal vier Thermografien. Insgesamt darf die Förderung 50 Prozent der Beratungskosten (brutto) nicht übersteigen.
Für die Zuschüsse zur Energieberatung stehen dem BAFA begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Sind sie erschöpft, bleibt die Förderung aus. Da der Energieberater den Zuschuss vor seiner Beratungstätigkeit beantragen muss, sind die Zusagen des BAFA immer unter Vorbehalt.
Der bequemste Weg führt über die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ von der Deutschen Energieagentur (Dena). Sie ist über die Seiten des BAFA und über das Portal der Dena zu energieeffizienten Wohngebäuden erreichbar.
Der Berater erstellt für Sie ein energetisches Sanierungskonzept. Es umfasst den baulichen Wärmeschutz (Dämmung), die Anlagetechnik (Heizung, Warmwassererzeugung) sowie die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Biomasse). Am Ende seiner Begutachtung steht ein schriftlicher Bericht sowie ein erläuterndes Beratungsgespräch. Dem Bericht muss entnehmbar sein, mit welchen Sanierungsmaßnahmen auf ein energetischen Niveau bekommen, wie es auch die staatliche KfW-Bank mit vergünstigten Krediten fördert. Die Reihenfolge der Sanierungsschritte sollte den bauphysikalischen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen.
Differenzierte sind die Anforderungen für Energieberater, die Sanierungsvorhaben als förderfähig nach den Kriterien der KfW bewerten dürfen. Die KfW unterstützt mit ihrem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen durch verbilligte Kredite. Ob ein Vorhaben förderungswürdig ist, muss ein Energieberater schon vor Sanierungsbeginn bescheinigen. Außerdem muss er nach Abschluss der Maßnahme deren erfolgreiche Umsetzung bestätigen. Nur dann fließt Geld von der KfW.
Fünfmal soviel Zusatzqualifikation gefordert
Die Fähigkeiten dazu muss ein Energieberater inzwischen durch umfangreichere Weiterbildungen erwerben. Statt wie bisher in nur 16 zusätzlichen Unterrichtseinheiten muss er ab dem 1. Oktober 2014 bereits 80 weitere Unterrichtseinheiten zu seiner Grundqualifikation (130 bis 210 Unterrichtseinheiten) nachweisen. Die KfW verlangt seit 1. Juni 2014 die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Um die Anforderungen für die Eintragung zu erfüllen, müssen Experten neben einer baunahen Grundausbildung eine umfangreiche Weiterbildung nachweisen. Für den Nachweis hatten die Energieberater zwei Jahre Zeit, nun endet die Frist. Bei den neuen Fortbildungsinhalten geht es für einige Experten beispielsweise auch um die EU-Gebäuderichtlinie, die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), erweiterte bauphysikalische Grundlagen und eine verstärkte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen.
Für KfW-Programme qualifizierte Berater sind daher ausschließlich in der Expertenliste der dena unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Dort können Interessierte anhand ihres Wohnorts qualifizierte Energieberater suchen, die von den staatlichen Förderprogrammen akzeptiert werden. Welches Förderprogramm beachtet werden soll, können Nutzer direkt unter der Suchmaske anhaken.
Nach neuesten Zahlen des BAFA sind aus der Liste 13.000 Energieberater für die Vor-Ort-Beratung förderberechtigt. Dennoch sind dort nur 5500 von ihnen zu finden. Von den insgesamt aufgeführten 11500 Energieberatern sind hingegen fast alle für die KfW-Programme geeignet. Lediglich 860 haben sich auf das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren für Baudenkmale“ spezialisiert.
Wer also ganz sicher gehen will, dass sein Energieberater aus der Region qualifiziert ist, sollte nach seiner Registrierung für die staatlichen Förderprogramme fragen und diese zur Bedingung machen.