Ex-Tagesthemen-Anchorman Ulrich Wickert ist seit einigen Wochen wieder häufiger auf dem Bildschirm zu sehen. Der Werbespot mit ihm als Protagonisten wirbt zur besten Sendezeit für Energiesparen und die Haussanierung samt Wärmedämmung. Die Botschaft: „Dämmen lohnt sich“.
Vier Hersteller der Dämmstoffindustrie wollten die andauernde Kritik an der Sinnhaftigkeit und Rentabilität der Wärmedämmung von Wohngebäuden nicht länger hinnehmen. Nachdem selbst NDR, WDR und sogar die altehrwürdige Frankfurter Allgemeine Zeitung höchst kritisch über dicke Styroporplatten an Hausfassaden berichteten und selbst einstweilige Verfügungen und massive Kritik die Zweifler und Mahner nichts verstummen ließen, ergriffen die Firmenchefs von Sto, Brillux und ein paar anderen die Initiative. Im Juni riefen sie den Verein Qualitätsgedämmt e.V. ins Leben und starteten das Internet-Portal dämmen-lohnt-sich.de. Für den Werbespot mit Uli Wickert, Broschüren und Internetangebote nahmen sie viel Geld in die Hand. Die deutsche Energieagentur dena, die zur Hälfte vom Bund finanziert wird, steht der Unternehmerinitiative beratend zur Seite.
Die spannendsten KfW-Programme
Gefördert werden der Kauf oder Bau einer Immobilie mit einem Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro zu Zinssätzen ab 1,97 Prozent. Kreditnehmer können bis zu hundert Prozent der Gesamtkosten finanzieren, die Zinsbindung beträgt fünf oder zehn Jahre.
Die Förderbank honoriert den Bau oder Kauf eines Energieeffizienz- oder Passivhauses mit günstigen Krediten und Zuschüssen. Bauherren müssen allerdings bestimmte Vorgaben erfüllen. Für einen Effektivzins ab 1,41 Prozent können Kunden bis zu 50.000 Euro leihen. Außerdem lockt ein Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 Euro. Das Programm lässt sich mit weiteren Fördermitteln kombinieren.
Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit einem Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro und einem Effektivzins ab einem Prozent. Geförderte werden Eigentümer, Käufer oder Mieter. Die KfW fördert energetische Sanierungen darunter unter anderem Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen oder eine neue Heizung. Kreditnehmer müssen einen Energieberater hinzuziehen. Das Programm lässt sich mit weiteren Fördermitteln kombinieren.
Hier profitieren Käufer oder Besitzer eines KfW-Effizienzhauses oder denkmalgeschützter Häuser. Auch Mieter können zugreifen. Die KfW vergibt Kredite bis zu 75.000 Euro zu einem Effektivzins ab einem Prozent. Zusätzlich lockt ein Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 12,5 Prozent der Kreditsumme. Der Zuschuss steigt mit dem erreichtem Energiesparlevel.
Dieses Programm gilt bei umbauten, die Barrieren aufheben oder die Wohnqualität für Senioren steigern. Das Darlehen zu einem Effektivzins in Höhe von einem Prozent gilt für alle förderfähigen Kosten bis zu einer Summe von 50.000 Euro. Die Zinsbindung gilt für fünf oder zehn Jahre, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal acht Jahren abzuschließen. Das Programm können Eigentümer, Vermieter oder Mieter nutzen.
Wer den Einbau einer Solaranlage oder Kraft-Wärme-Kopplung plant, sollte dieses Angebot nutzen. Regenerative Energien werden mit Darlehen in zu einem Effektivzinssatz ab einem Prozent gefördert. Interessant könnte für viele auch die Option von bis zu drei tilgungsfreien Jahren zu Beginn des Darlehens sein. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre, die maximale Laufzeit 20 Jahre. Der maximale Kreditbetrag liegt bei mehreren Millionen Euro.
Ob sich Dämmen lohnt, wie die Werbung verspricht, ist jedoch gar nicht pauschal zu beantworten. Denn jedes Haus ist anders gebaut, auch Anlagentechnik und Ausstattung unterscheiden sich. Und nicht zuletzt bestimmen auch das Portemonnaie des Besitzers und das Heizverhalten der Hausbewohner darüber, ob eine energetische Sanierung wirtschaftlich ist oder nicht.
Hilfe versprechen Energieberater, die nach einer Hausbesichtigung effiziente Maßnahmen vorschlagen und Einsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigen. Der Staat fördert sogar die Energieberatung für Hauseigentümer mit einem Zuschuss von 400 bis 650 Euro. Durch den Zuschuss sinken die Kosten für den Energieberater oft um die Hälfte.
Unterschiedliche Qualifikation der Energieberater
Um die 15.000 Energieberater arbeiteten heute in Deutschland. Das Problem: Energieberater ist kein geschützter Beruf, selbst Unqualifizierte können sich so bezeichnen. Wer aber Wert auf eine unabhängige und kompetente Beratung zur energetischen Gebäudesanierung wünscht oder staatliche Zuschüsse und günstige Kredite der staatlichen KfW-Bank nutzen möchte, benötigt einen Energieberater mit besonderen Qualifikationen und einer Förderberechtigung. Wie aber sind die auffindbar? Und worauf kommt es bei ihrer Dienstleistung an?
Zunächst gilt es, sich vor den schwarzen Schafen der Branche zu hüten. Bei einer Stichprobe von Stiftung Warentest im Jahr 2012 lieferten sieben von neun Energieberatern eine unzureichende oder unvollständige Beratungsergebnisse. Die Folgen sind schlimmstenfalls falsche Sanierungen, die erhebliche Folgekosten nach sich ziehen.
Auf keinen Fall sollten Haus- oder Wohnungseigentümer besonders preiswerten Angeboten auf den Leim gehen, die Ihnen am Telefon, per Hauspost oder im Internet aufgeschwatzt werden. Auch blindlings den erstbesten Energieberater zu nehmen, den der Baustoffhändler oder die Baufirma empfiehlt, kann sich rächen.
Erst Ende Januar warnte die Verbraucherzentrale vor der Firma Özkan Energiemarketing EF, einem betrügerischen Energieberater, der am Telefon die Ausstellung eines Energieausweises für nur 100 Euro anbot – mit dem Argument, dass dieser für Immobilienbesitzer seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ab Mai 2014 verpflichtend sei. Das aber ist falsch. Einen Energieausweis muss nur derjenige vorweisen, der seine Immobilien verkaufen oder vermieten möchte. Wer nur sein eigenes Haus sanieren will, benötigt keinen Ausweis. Ein seriöser Anbieter appelliert daher nicht an ein falsches Pflichtgefühl.
Energieausweis ist nicht gleich Energieberatung
Selbst ein gründlich erstellter Energieausweis ist nicht mit einer umfassenden Energieberatung zu verwechseln. Ein Energieausweis kann nicht als Grundlage für ein Sanierungsvorhaben dienen, sagen auch Verbraucherschützer. Eigenheimbesitzer müssen zudem den Verbrauchs- vom Bedarfsausweis unterscheiden. Lediglich beim Bedarfsausweis kommt der Energieberater zur Begutachtung ins Haus, um sich selbst ein Bild von der Heizungsanlage, Bausubstanz und ihren Dämmeigenschaften zu machen. Und nur im Bedarfsausweis müssen mindestens zwei passende Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Für einen konkreten Sanierungsplan reicht das aber nicht aus.
Den vergleichsweise simplen Verbrauchsausweis können Energieberater hingegen ohne Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes lediglich anhand der Jahresrechnungen für Heizung, Strom und Warmwasser sowie ein paar Eckdaten zum Haus erstellen. Dementsprechend gibt es sie auch im Internet schon für weniger als 40 Euro. Mehr als einen groben Anhaltspunkt, wie viel Energie eine Wohnung oder ein Haus verschlingt geben sie allerdings nicht. Denn der Verbrauchswert hängt maßgeblich von den Witterungsverhältnissen in den betrachteten Jahren und dem Heiz- und Nutzungsverhalten der Bewohner. Der ermittelte Verbrauchswert kann daher beim nächsten Bewohner der Immobilie schon wieder ganz anders ausfallen.
Verbrauch halbieren
Nehmen Sie Computer, Festplattenrekorder oder Espressomaschinen nach Gebrauch vom Netz – denn auch im Standby-Modus schlucken viele Geräte Strom. Das Sparpotenzial (für einen Zwei-Personen-Haushalt): 510 Kilowattstunden pro Jahr.
Moderne LEDs oder Energiesparlampen verbrauchen fünf Mal weniger Strom als alte Glühbirnen oder Halogenstrahler. Tauschen Sie die elf Birnen aus, die am meisten leuchten, und Sie sparen in
einem Jahr 270 Kilowattstunden Strom.
Ein Wasser sparender Perlator in der Dusche senkt den Verbrauch des Durchlauferhitzers um 495 Kilowattstunden pro Jahr. Beladen Sie die Waschmaschine immer voll, stellen Sie nur jede vierte
Wäsche auf 60 Grad. Das bringt 55 Kilowattstunden Ersparnis. Nutzen Sie fürs Erhitzen in der Küche einen Wasserkocher statt der Herdplatte – das spart 208 Kilowattstunden.
Ersetzen Sie Ihre alte Heizungspumpe durch ein effizientes Neugerät – das spart bis zu 150 Euro Stromkosten im Jahr. Tauschen Sie Rippenheizungen gegen moderne Flächenheizkörper.
Auch Mieter können ihre Heizkosten mit einfachen Mitteln um 20 Prozent senken: Stoß- statt Dauerlüften, Heizung nachts auf 16 Grad senken, alte Heizventile tauschen.
Der Austausch eines mehr als zehn Jahre alten Kühlschranks durch ein Gerät mit dem Effizienzstandard A+++ entlastet die Rechnung um rund 300 Kilowattstunden im Jahr.
Umgekehrt kann am Ende einer fachkundigen Energieberatung auch ein Bedarfsausweis als Nebenprodukt für den Hausbesitzer herauskommen. Der sollte aber nicht im Fokus stehen, denn primär geht es um das Ziel, mit möglichst geringem Einsatz mit einer Teil- oder Komplettsanierung den gewünschten Einspareffekt zu erreichen.
Staatliche Qualitätsstandards nur für förderberechtigte Energieberater
Die meisten Energieberater sind von Haus aus Architekten, Bauingenieure oder Handwerkermeister. Das allein reicht für die komplexe Materie einer energetischen Sanierung nicht aus. Daher haben die meisten Energieberater umfassende Weiterbildungen absolviert. Viele von ihnen sind zudem in regionalen Netzwerken oder Verbänden organisiert, deren Dickicht der Verbraucher kaum noch durchschauen kann. Mit den Jahren haben Angebote und Anforderungen immer weiter zugenommen.
Was der Energieberater alles dafür tun und wissen muss, ist aber lediglich für jene vom Staat vorgeschrieben, deren Arbeit auch staatlich gefördert wird. Dabei sind die Qualifikationsanforderungen je nach Förderungsart unterschiedlich.
Energieberatung vor Ort als erster Schritt
Eine brauchbare Energieberatung kostet je nach Berater zwischen 500 und 1000 Euro. Wer zum Beispiel den staatlichen Zuschuss zur Energieberatung von 400 Euro für sein Ein- oder Zweifamilienhaus nutzen will – was die Beratungskosten im Regelfall ungefähr halbiert -, braucht einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderberechtigt eingestuften Berater. Für diese Förderberechtigung fordert das BAFA eine standardisierte Fortbildung, die den Berater in die Lage versetzt, eine umfassende Vor-Ort-Beratung vorzunehmen und dem Hauseigentümer eine umfassende Auswertung mit Sanierungsvorschlägen zu unterbreiten.
Mehr als 20.000 von dem BAFA geförderte Energieberatungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser gab es 2013. Wer wissen will, wie das ideal dokumentierte Beratungsergebnis aussehen soll, kann sich auf den Internetseiten des BAFA einen Musterbericht ansehen. Auch eine Checkliste für die vom Berater abzuarbeitenden Punkte ist dort hinterlegt. Seit 2012 gelten hier neue Anforderungen für die Berater hinsichtlich ihrer Qualifikation und Leistungen.
Staatlicher Zuschuss zur Energieberatung
Der Zuschuss wird auf Antrag des Energieberaters vom BAFA direkt an diesen gezahlt. Der Energieberater muss den Förderbetrag dem Kunden gutschreiben bzw. ihn vom Rechnungsbetrag abziehen. Gefördert wird nur die Energieberatung in Wohngebäuden.
Zunächst muss der Berater die erforderliche Fachkunde verfügen. Über die geforderte Grundqualifikation (z. B: als Architekt, Ingenieur, Handwerker) hinaus muss er spezifische Fachkenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung gemäß der BAFA-Richtlinien erworben haben. Außerdem muss er unabhängig sein. Das heißt, sowohl eigene wirtschaftliche Interessen als auch die eines Dritten müssen ausgeschlossen sein. Das gilt auch in Bezug auf den Immobilieneigentümer, zum Beispiel durch nahe Verwandtschaft. Der Energieberater muss zudem für sein Gutachten eine Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie vornehmen.
Für die Energieberatung vor Ort in einem Ein- oder Zweifamilienhaus zahlt die BAFA einen Zuschuss von 400 Euro, für Mehrfamilienhäuser gibt es 500 Euro. Wer sich darüber hinaus auch gleich zur Einsparung von Strom beraten lässt, erhält weitere 50 Euro Zuschuss. Auch Thermografien, also Aufnahmen mit der Wärmebildkamera zum Aufspüren von Wärmeverlusten in der Gebäudehülle, fördert das BAFA jede Aufnahme mit 25 Euro, für maximal vier Thermografien. Insgesamt darf die Förderung 50 Prozent der Beratungskosten (brutto) nicht übersteigen.
Für die Zuschüsse zur Energieberatung stehen dem BAFA begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Sind sie erschöpft, bleibt die Förderung aus. Da der Energieberater den Zuschuss vor seiner Beratungstätigkeit beantragen muss, sind die Zusagen des BAFA immer unter Vorbehalt.
Der bequemste Weg führt über die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ von der Deutschen Energieagentur (Dena). Sie ist über die Seiten des BAFA und über das Portal der Dena zu energieeffizienten Wohngebäuden erreichbar.
Der Berater erstellt für Sie ein energetisches Sanierungskonzept. Es umfasst den baulichen Wärmeschutz (Dämmung), die Anlagetechnik (Heizung, Warmwassererzeugung) sowie die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Biomasse). Am Ende seiner Begutachtung steht ein schriftlicher Bericht sowie ein erläuterndes Beratungsgespräch. Dem Bericht muss entnehmbar sein, mit welchen Sanierungsmaßnahmen auf ein energetischen Niveau bekommen, wie es auch die staatliche KfW-Bank mit vergünstigten Krediten fördert. Die Reihenfolge der Sanierungsschritte sollte den bauphysikalischen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen.
Differenzierte sind die Anforderungen für Energieberater, die Sanierungsvorhaben als förderfähig nach den Kriterien der KfW bewerten dürfen. Die KfW unterstützt mit ihrem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen durch verbilligte Kredite. Ob ein Vorhaben förderungswürdig ist, muss ein Energieberater schon vor Sanierungsbeginn bescheinigen. Außerdem muss er nach Abschluss der Maßnahme deren erfolgreiche Umsetzung bestätigen. Nur dann fließt Geld von der KfW.
Fünfmal soviel Zusatzqualifikation gefordert
Die Fähigkeiten dazu muss ein Energieberater inzwischen durch umfangreichere Weiterbildungen erwerben. Statt wie bisher in nur 16 zusätzlichen Unterrichtseinheiten muss er ab dem 1. Oktober 2014 bereits 80 weitere Unterrichtseinheiten zu seiner Grundqualifikation (130 bis 210 Unterrichtseinheiten) nachweisen. Die KfW verlangt seit 1. Juni 2014 die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Um die Anforderungen für die Eintragung zu erfüllen, müssen Experten neben einer baunahen Grundausbildung eine umfangreiche Weiterbildung nachweisen. Für den Nachweis hatten die Energieberater zwei Jahre Zeit, nun endet die Frist. Bei den neuen Fortbildungsinhalten geht es für einige Experten beispielsweise auch um die EU-Gebäuderichtlinie, die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), erweiterte bauphysikalische Grundlagen und eine verstärkte Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen.
Für KfW-Programme qualifizierte Berater sind daher ausschließlich in der Expertenliste der dena unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Dort können Interessierte anhand ihres Wohnorts qualifizierte Energieberater suchen, die von den staatlichen Förderprogrammen akzeptiert werden. Welches Förderprogramm beachtet werden soll, können Nutzer direkt unter der Suchmaske anhaken.
Nach neuesten Zahlen des BAFA sind aus der Liste 13.000 Energieberater für die Vor-Ort-Beratung förderberechtigt. Dennoch sind dort nur 5500 von ihnen zu finden. Von den insgesamt aufgeführten 11500 Energieberatern sind hingegen fast alle für die KfW-Programme geeignet. Lediglich 860 haben sich auf das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren für Baudenkmale“ spezialisiert.
Wer also ganz sicher gehen will, dass sein Energieberater aus der Region qualifiziert ist, sollte nach seiner Registrierung für die staatlichen Förderprogramme fragen und diese zur Bedingung machen.