Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) macht grundsätzlich für alle Gebäude mit Heizung oder Klimaanlage Vorgaben zur Anlagentechnik und zum Wärmedämmstandard. Mit der vierten Novelle der EnEV vom Mai 2014 wurden die energetischen Mindeststandards für Neubauten und Bestandsgebäude verschärft und präzisiert.
Allerdings ist es gerade bei Sanierungsvorhaben nicht immer eindeutig, ob eine EnEV-Vorgabe einzuhalten und ein Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz bzw. ein entsprechend qualifizierter Energieberater hinzuzuziehen ist. Viele Sanierungsmaßnahmen sind genehmigungsfrei und nicht an EnEV-Vorgaben gebunden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ohnehin ausgenommen, wenn der Eigentümer bereits seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Gab es seitdem einen Eigentümerwechsel, muss der Käufer die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
Musterrechnung: Hier lohnt sich die Sanierung
Zweifamilienhaus, 290 Quadratmeter (Baujahr 1925)
Bei hohem Verbrauch rechnen sich auch teure Maßnahmen. Beispiel Außenwände: Über die Fassade verlor das Haus 21.900 Kilowattstunden Wärme pro Jahr, nach Dämmung nur noch 5140, das spart in den nächsten 30 Jahren jährlich 1800 Euro Heizkosten. 50 Prozent der Dämmkosten von 21.300 Euro sind kreditfinanziert, das kostet jährlich 490 Euro Zins und Tilgung. Die Gesamtsanierung (alle fünf Maßnahmen) kostet 55.560 Euro und bringt 5110 Euro Ersparnis pro Jahr (6260 Euro Heizkostenersparnis – 1150 Euro Zinsen).
energetischer Zustand: sehr schlecht
Energiebedarf: 292 kWh/m² pro Jahr
Heizungsverbrauch: 74.870 kWh pro Jahr¹
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Wärmeverlust vorher: 16.800 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 4570 kW¹ pro Jahr
Sanierungskosten: 8730 Euro
eingesparte Heizkosten pro Jahr: 1780 Euro
Kapitalkosten pro Jahr: 180 Euro²
Einsparung: 1600 Euro pro Jahr
rechnet sich nach: 6 Jahren
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Wärmeverlust vorher: 21.900 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 5140 kWh¹ pro Jahr
Sanierungskosten: 21.300 Euro
eingesparte Heizkosten pro Jahr: 1800 Euro
Kapitalkosten pro Jahr: 490 Euro²
Einsparung: 1310 Euro pro Jahr
rechnet sich nach: 16 Jahren
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Wärmeverlust vorher: 8440 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 3800 kWh¹ pro Jahr
Sanierungskosten: 13.290 Euro
eingesparte Heizkosten pro Jahr: 650 Euro
Kapitalkosten pro Jahr: 280 Euro²
Einsparung: 370 Euro pro Jahr
rechnet sich nach: 34 Jahren
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Wärmeverlust vorher: 8050 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 2210 kWh¹ pro Jahr
Sanierungskosten: 4030 Euro
eingesparte Heizkosten pro Jahr: 830 Euro
Kapitalkosten pro Jahr: 90 Euro²
Einsparung: 740 Euro pro Jahr
rechnet sich nach: 5 Jahren
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Wärmeverlust vorher: 19.000 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 7000 kWh¹ pro Jahr
Sanierungskosten: 6300 Euro
eingesparte Heizkosten pro Jahr: 1200 Euro
Kapitalkosten pro Jahr: 100 Euro²2
Einsparung: 1100 Euro pro Jahr
rechnet sich nach: 6 Jahren
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
(durch Öffnen oder Kippen der Fenster)
Wärmeverlust vorher: 13.600 kWh¹ pro Jahr
Wärmeverlust nachher: 13.600 kWh¹ pro Jahr
(keine Einsparung möglich)
¹kWh: Kilowattstunden
²Bauherr setzte zu 50 % Eigenkapital ein, das unrentabel auf Sparbüchern lag. Mittlere jährliche Kapitalkosten für Fremdkapitalanteil (2,00 % Zinsen, 3,5 % anfängliche Tilgung, 30 Jahre Laufzeit)
Heizungsverbrauch: 17.970 kWh pro Jahr
Energieersparnis: 74 %
Kostenersparnis: 5110 Euro pro Jahr
Sanierungskosten gesamt: 53.650 Euro
Investition rechnet sich nach 11 Jahren
Bestimmte Mindeststandards schreibt die EnEV jedoch zwingend vor:
Austausch- und Nachrüstverpflichtungen
- Öl- und Gasheizkessel, die 2015 30 Jahre oder länger in Betrieb sind, müssen gegen moderne Heizungsanlagen getauscht werden. Nur Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel dürfen Hausbesitzer weiter betreiben. Der Schornsteinfeger kann feststellen, ob eine Nachrüstpflicht besteht.
- Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (Keller, Garage, Dachboden) müssen wärmeisoliert sein.
- Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen oder das Dach sind nachträglich zu dämmen, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" aufweisen. Ab dem 1.1.2016 müssen Geschossdecke oder Dach so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt/(m2*k) nicht überschreitet.
Anforderungen bei Erneuerung oder Modernisierung
Werden Bauteile ohnehin verändert oder modernisiert, greifen Mindeststandards der EnEV, etwa wenn der Fassadenputz erneuert oder Fenster getauscht werden. Sie geben vor allem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für die erneuerten Bauteile vor. Verschärft wurden lediglich die Anforderungen an Haus- und Außentüren, die Anforderungen an einzelne Dämmstoffe wurden neu geregelt. Energieberater helfen bei der Beurteilung und Planung.
Die EnEV-Standards greifen erst ab einer Bagatellgrenze von zehn Prozent des zu sanierenden Gebäudeteils. Erneuert der Hausbesitzer etwa weniger als ein Zehntel der Fensterflächen oder verspachtelt nur einen Riss im Putz, muss er sich nicht an die EnEV-Vorgaben halten. Erweitert der Bauherr jedoch die Wohnfläche um 50 Quadratmeter und mehr oder nimmt er Anpassungen an der Heizanlage für den Anbau vor, muss er die EnEV einhalten.
Ebenfalls ausgenommen von den EnEV-Pflichten sind unwirtschaftliche energetische Sanierungen. Führt eine Maßnahme zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand oder amortisieren sich die Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, muss nicht EnEV-konform saniert werden. Als angemessen gilt laut Rechtsprechung ein Zeitraum von zehn Jahren.
Bauherren, die EnEV-Vorschriften missachten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die zuständigen Behörden führen Stichprobenkontrollen durch.