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Expertenrat Baurecht: Solaranlage auf denkmalgeschütztem Haus zulässig?

von Erik Becker

Das Spannungsfeld Denkmalschutz vs. Umweltschutz behandelt ein aktuelles Urteil des VG Berlin (16 K 26.10). Die Entscheidung besagt, dass die Installation einer Solaranlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes zulässig sein kann.

Erik Becker
Erik Becker, Experte für Baurecht

Geklagt hatten Eigentümer eines in den 1920er Jahren erbauten Hauses der denkmalgeschützten Berliner Siedlung „Am Fischtalgrund“. Die zuständige Behörde lehnte die Genehmigung für die Installation einer Solaranlage unter Berufung auf Belange des Denkmalschutzes ab. Das Verwaltungsgericht gab indes den Klägern Recht, da der Stärkung erneuerbarer Energien bei der Abwägungsentscheidung ein besonderes Gewicht zukomme. Zwar seien auch Bedeutung und Wert des denkmalgeschützten Gebäudes – hier der „Dachlandschaft“– maßgeblich, gleichwohl überwiege unter Berücksichtigung der konkreten Einsehbarkeit und Ausgestaltung der Solaranlage, der ökologische und ökonomische Nutzen. Da die Anlage auf der schlecht einsehbaren Gartenseite montiert werde, sei der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt, argumentierten die Berliner Richter.

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Rechtstipp:

Aufgrund des Vormarschs erneuerbarer Energien nehmen gerade bei Altbausanierungen Konflikte im Bereich des öffentlichen Baurechts zu. Zwar weisen die Landesbauordnungen mittlerweile Regelungen auf, die z.B. die Abstandsflächenproblematik beim Anbringen nachträglicher Wärmedämmung regeln. Konflikte mit dem Denkmalschutz sind jedoch nur unvollkommen geregelt. Auch die Rechtsprechung ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten uneinheitlich. Während u.a. das VG Braunschweig (2 A 180/05) aus ähnlichen Gründen die Zulässigkeit bejaht und sich dabei auf das Erneuerbare EnergienG beruft, hielt das VG Neustadt (5 K 1498/05) die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der denkmalgeschützten Scheune einer Hofanlage für unzulässig. Die Entwicklung ist momentan im Fluss und der Bauherr muss mit dem Risiko von Einzelfallentscheidungen leben.

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2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 06.01.2011, 12:53 UhrAnonymer Benutzer: bs17

    Vielen Dank für die Veröffentlichung des Urteils ! Die Entwicklung ist zu begrüßen, schließlich gehört es heutzutage zum Allgemeingut, daß regenerative Energien gestärkt werden müssen.

  • 05.01.2011, 21:29 UhrAnonymer Benutzer: FraKö

    ich bin in der bauphase und mir wurde abgeraten, auch um Fördermittel nicht zu gefärden, wie kriegt man sowas wasserdicht hin ?

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