Gebäudesanierung Neuer Dämmzwang für Häuslebauer

Die neue Energieeinsparverordnung verschärft die Anforderungen für alle Gebäude - und macht den Energieausweis für Häuser zur Pflicht. Worauf die Käufer und Eigentümer von Immobilien jetzt achten müssen.

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Typische Baumängel in Altbauten

Keine Frage, die selbstgenutzte Immobilie ist beliebt wie nie – und dank Niedrigzinsen auch für viele Haushalte erstmals erschwinglich. Deshalb ist die Freude groß, wenn die Bank eine Immobilie finanziert. Doch vor lauter Euphorie vergessen viele Hauskäufer die Folgekosten.

Drei Viertel der deutschen Makler sagen, dass ihre Kunden zu wenig über die Nachrüstpflichten für ihre Wohngebäude wissen. Das ergab der Marktmonitor Immobilien des Immobilienportals immowelt.de.

Fakt ist: Zahlreiche gesetzliche Vorschriften entpuppen sich im Nachhinein als erhebliche finanzielle Last. Dafür verantwortlich ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Sie gibt es bereits seit dem Jahr 2002, seitdem wurde sie ständig aktualisiert. Jetzt gibt es eine neue Fassung, die EnEV 2014. Sie hat erhebliche Folgen - und zwar sowohl für Immobilieneigentümer und Bauherren als auch für Kaufinteressenten, Vermieter und Mieter.

Vor allem werden bestimmte Auflagen und Vorschriften zum energetischen Zustand von Wohngebäuden nun mit mehr Druck durchgesetzt. Die Änderungen betreffen insbesondere vier Bereiche: Den Energieausweis, strengere Mindeststandards für Neubauten sowie eine Sanierungspflicht für obere Geschossdecken und alte Heizkessel.

So schützen sich Immobilienkäufer vor Baumängeln
Häufige BaumängelDie häufigsten Baumängel verbergen sich im Keller, im Dach, bei der Fassade oder bei Strom-, Gas- und Wasserleitungen. Auch bei der Heizung oder den Fenstern steckt oft Pfusch oder veraltete Technik dahinter. Und nicht alle Fehler sind bei einer ersten Begehung mit bloßem Auge erkennbar. Quelle: dpa
SanierungskostenSchätzungen des Verbands privater Bauherren (VPB) zufolge verursachen Häuser, die zwischen 1945 und Anfang der 80er Jahre gebaut wurden - bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat - Zusatzkosten für eine Sanierung von bis zu 50 Prozent. Erst nach dieser Investition wäre das alte Gebäude wieder auf dem aktuellen Stand der Technik und würde heutigen Wohnerfordernissen entsprechen. Bei einer Hausbesichtigung aber alle Sanierungsmaßnahmen und Schritte zu überblicken, dürfte die meisten Immobiliensuchenden überfordern. "In aller Regel unterschätzen Käufer gebrauchter Immobilien den Sanierungsbedarf", bestätigt auch Thomas Penningh, Sachverständiger und Präsident beim Verband privater Bauherren. Quelle: AP
Gutachter bestellenDamit die gebrauchte Immobilie nicht zum finanziellen Desaster wird, sollten Käufer unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen. Ein erfahrener Sachverständiger kann innerhalb von einigen Tagen ein brauchbares Gutachten erstellen. Die Begehung des Wunschobjektes dauert nur zwei bis drei Stunden. Schon im Anschluss kann der Gutachter seine Einschätzung mit dem Kaufinteressenten besprechen und erste Empfehlungen geben. "Wir urteilen in der Regel grob in drei Abstufungen: Empfehlenswert, bedingt empfehlenswert oder nicht empfehlenswert", erklärt Penningh vom Verband privater Bauherren. Quelle: Fotolia
Kosten für das GutachtenDie Begutachtung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses kostet grob geschätzt 500 Euro. Innerhalb weniger Tage wird auf Wunsch auch noch eine schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse erstellt. Dafür werden nochmals rund 300 Euro fällig. Fähige Gutachter finden Immobilienkäufer beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer. Quelle: Fotolia
Geringe PreisnachlässeBei der hohen Immobiliennachfrage sind allerdings Verkäufer in aller Regel nicht bereit, deutlich von ihren Preisvorstellungen abzurücken. „Das Gutachten dient vor allem als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Kaufinteressenten“, weiß Penningh aus Erfahrung. Dennoch: Wer harte Verhandlungen nicht scheut, sollte zumindest versuchen, den Kaufpreis zu drücken - wenigstens um die Kosten des Gutachtens. Quelle: dpa
Eine Lupe zeigt Baumängel an einem Wohnhaus Quelle: dpa, Montage
Versteckte MängelBesagte verdeckte Baumängel können sich nach Vertragsabschluss schnell zu einem großen Ärgernis entwickeln. Anders als beim Kauf von Neubauten, bei denen Bauunternehmen oder Bauträger noch mindestens fünf Jahre für verdeckte Baumängel haften müssen, kommt es bei gebrauchten Immobilien deswegen nur selten zum Schadenersatz. Denn ähnlich wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird eine Gebrauchtimmobilie mitsamt ihrer Mängel gekauft. Eine generelle Mängelhaftung auf Seiten des Verkäufers besteht somit entgegen landläufiger Meinung nicht. In der Regel wird diese vom Verkäufer im Kaufvertrag ohnehin wirksam ausgeschlossen. Quelle: Fotolia


Neuer Energieausweis

Bislang konnte nur der Interessent an einem Gebäude einen Energieausweis verlangen. Waren sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie einig, konnten sie auf den Energieausweis verzichten. Deshalb setzte sich der Energieausweis bislang nicht durch. Einer WirtschaftsWoche Online vorliegenden, bislang unveröffentlichten Umfrage vom Immoscout24 zufolge hat knapp die Hälfte der rund 700 befragten Inserenten noch keinen Energieausweis. Als Grund gibt mehr als die Hälfte an, ihn für überflüssig zu halten, weitere 38 Prozent scheuten den Energieausweis wegen der damit verbundenen Kosten. Nicht einmal ein Drittel der Verweigerer plant in Rahmen der neuen Gesetzgebung, einen Energieausweis zu beantragen.

Doch jetzt hat sich die Rechtslage geändert: Mietern und Immobilienkäufern ist der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen – spätestens beim ersten Besichtigungstermin.

Außerdem müssen Anbieter die Energiekennwerte bereits in den Immobilienanzeigen ausweisen. Vorgeschrieben sind Angaben zum Baujahr und zur Art der Heizung sowie zum Energieaufwand pro Quadratmeter und Jahr in Kilowattstunden.

Bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), einem halbstaatlichen Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, verspricht sich Bereichsleiter Christian Stolte davon einen erheblichen Vorteil. Immerhin sei der Energiebedarf häufig ein wichtiges Kriterium beim Kauf einer Immobilie. "Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird das Bewusstsein dafür erhöhen."

Wird der Energieausweis nicht vorgelegt, begeht der Anbieter einer Immobilie eine Ordnungswidrigkeit - und die kann bis zu 15.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2015. Damit sollen sich alle Beteiligten schrittweise auf die neuen Vorschriften einstellen. Ist jedoch bereits ein Energieausweis vorhanden, müssen die energetischen Kennwerte auch in Annoncen stehen. Spätestens beim Besichtigungstermin muss ein Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden.

Wie beim Kühlschrank

Eine weitere Neuerung betrifft die Darstellung im Energieausweis. Ab sofort nutzen die Ausweise Energieeffizienzklassen, wie man sie von Elektrogeräten kennt. Das Optimum: Die Klasse A+, für einen Energieaufwand von weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Das Schlechteste: Klasse H, mit mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Hinzu kommen bunte Farben, von grün für gute Werte über gelb und orange bis hinzu tiefrot für die schlechteste Energieeffizienzklasse. Damit sollen Interessenten sofort erfahren, ob es sich um ein sparsames Gebäude oder eine Energieschleuder handelt.

Unsanierte und teilsanierte Gebäude dürften nach Schätzungen der dena größtenteils in den Klassen C bis G liegen. Bei energieeffizient sanierten Gebäuden oder Neubauten sollten die Klassen A+, A und B den Schwerpunkt bilden.
Makler kritisieren diese Kategorisierung. Sie halten einen Blick auf die Nebenkostenabrechnungen für sinnvoller – auch wenn diese stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängen.

Die größten Stromfresser und wie man sie ausschaltet
Ab September müssen Staubsauger ein Energielabel tragen, so wie Waschmaschine und Kühlschrank auch. Die EU-Regelung soll es einfacher machen, energiesparende Geräte zu erkennen. Ab September dürfen die Geräte maximal 1600 Watt verbrauchen, bis 2017 soll diese Grenze auf 900 Watt herabgesetzt werden. Zusätzliche hinweise auf dem Label informieren den Kunden, für welchen Bodenbelag der Sauger geeignet ist. Wichtig ist für Experten allerdings nicht nur die Watt-Zahl, sondern auch die Saugleistung. Muss länger gesaugt werden, ist die Energieersparnis durch geringeren Stromverbrauch hinüber. Deshalb sei das Label kaum mit den Energieeffizienzklassen anderer Geräte zu vergleichen. Wenn Sie vorhaben, sich einen neuen Staubsauger anzuschaffen, achten Sie nicht nur auf den Stromverbrauch, sondern auch auf die Saugleistung. Diese wird durch die Art des Motors, Saugrohr und vorhandene Filter beeinflusst. Viele Händler bieten mittlerweile "Versuchsparcours" an, auf denen man die Staubsaugermodelle testen kann. Staubsauger, die bis Ende des Monats in den Handel kommen, werden das Label vorerst nicht bekommen und dürfen auch ohne dieses verkauft werden. Quelle: dpa
Für Filter-Kaffeemaschinen mit einer Isolierkanne soll der EU zufolge eine Wartezeit von fünf Minuten gelten. Bei Maschinen ohne Isolierbehälter ist eine Wartezeit von maximal 40 Minuten geplant. Die Hersteller können der Kommission zufolge aber entscheiden, ob sie es den Verbrauchern ermöglichen, die automatische Abschaltung der Warmhaltefunktion wieder abzustellen. „Die Einschränkungen für den Verbraucher sind sehr, sehr gering. Kaffee, der 40 Minuten in der Glaskanne steht, schmeckt ohnehin nicht mehr“, sagte Scholz. Vorteile für die Verbraucher seien Einsparungen beim Stromverbrauch und damit bei den Kosten. Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Einsparungen auf etwa 60 Euro im Jahr, wenn täglich drei Kannen Kaffee gekocht und diese insgesamt acht Stunden warmgehalten werden. „Existierende Modelle, die automatisch abschalten, kosten kaum so viel wie der Warmhaltestrom eines Jahres“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Aribert Peters der dpa. „Wir bekommen die Energiewende nicht hin, ohne Strom zu sparen.“ Quelle: dpa
Eine Umfrage von TNS Emnid für den Strom- und Gasanbieter E wie einfach hat ergeben, dass 30 Prozent der Bürger nicht wissen, wie viel Strom sie im Alltag tatsächlich verbrauchen. Vor allem ganz junge sowie ältere Menschen kennen ihren Verbrauch nicht. Um Strom zu sparen, geben 81 Prozent der Befragten an, dass sie ihre Akkuladegeräte vom Netz trennen, den Gefrierschrank abtauen (72 Prozent), und auf Energiesparlampen umgestiegen sind (71 Prozent). Doch sind das wirklich die größten Stromfresser im Haushalt? Wer geben zehn Tipps, wo und wie Sie in Zukunft Strom im Haushalt sparen können. Quelle: dapd
Eco-Programme beim Spülen benutzenMit 5,1 Prozent Anteil am gesamten Stromverbrauch landet das Geschirrspülen auf Platz 10 der größten Stromfresser im Haushalt. Laut einer Studie der Universität Bonn ist das Spülen in der Maschine übrigens trotzdem günstiger als Handspülen: Im Geschirrspüler werden sowohl weniger Wasser als auch weniger Energie verbraucht. Voraussetzung ist natürlich, dass die Maschine nur voll beladen eingeschaltet wird und dass das Geschirr nicht zusätzlich von Hand vorgespült wird. Auch sogenannte Spar-, Eco- oder Umwelt-Programme sparen Energie. Bei geringerer Temperatur wird das Geschirr dank längerer Spülzeiten genauso sauber wie in "Normal"-Programmen.Datengrundlage des Rankings: Energieagentur NRW: "Wo im Haushalt bleibt der Strom?"; in der Studie wurde 2011 unter anderem der Stromverbrauch von Ein- bis Sechs-Personen-Haushalten untersucht. Bei allen Punkten gilt: Es handelt sich um Durchschnittswerte. Je nach eingesetzter Technologie, Handhabung, Haushaltsgröße und -zusammensetzung kann der Stromverbrauch im individuellen Zuhause erheblich abweichen.Tipps zum Energiesparen: Eigene Recherche und Umweltbundesamt-Broschüre "Energiesparen im Haushalt", die als PDF heruntergeladen werden kann. Quelle: dpa
Moderne Umwälzpumpen lohnen sichDie elektrisch betriebene Umwälzpumpe der Heizungsanlage landet mit durchschnittlich 6,0 Prozent Anteil am Stromverbrauch auf Platz neun. Sie transportiert das erwärmte Wasser zu den Heizkörpern in der Wohnung. Laut Stiftung Warentest lohnt sich der Ersatz einer alten Pumpe durch eine moderne, energieeffiziente Pumpe schnell; demnach lassen sich so 100 bis 130 Euro Stromkosten pro Jahr einsparen. Von den Stromkosten abgesehen (ein Sonderfall sind alte Nachtstromspeicheröfen) macht das Heizen mit 70 Prozent am Gesamtenergieverbrauch des HAushalts den größten Anteil aus. Ohne große Investitionen in eine neue Heizungsanlage kann man auch hier mit einigen Tricks viel Energie sparen. Ihre Heizung sollten Sie im Idealfall nicht durch Möbel zustellen. Achten Sie beim Lüften darauf, die Heizung immer aus zu machen. Die Raumtemperatur sollte zudem auf maximal 20 Grad Celsius eingestellt sein - jedes Grad weniger spart Energie. Moderne Thermostatventile können die Raumtemperatur auch konstant auf dem gewünschten Wert halten, wenn mal die Sonne durchs Fenster scheint. So wird ein überheizen der Räume und Verlust teurer Heizenergie durch zusätzliches Lüften vermieden. Laut Umweltbundesamt können so vier bis acht Prozent Heizenergie gespart werden. Quelle: dpa
Trocknen: Nichts ist preiswerter als Sonne und WindBeim Trocknen der Wäsche wird das Wasser aus dem Waschvorgang wieder entfernt - das können Sonne und Wind kostenfrei für Sie erledigen, oder eben der elektrische Wäschetrockner. Das Gerät ist allerdings ein wahrer Stromfresser: 6,6 Prozent des Stromverbrauchs entfallen im Durchschnitt auf das Trocknen, das so auf Rang acht landet. Soll ein Trockner zum Einsatz kommen, ist ein Gerät mit Wärmepumpentechnologie besonders Umwelt- und Geldbeutelschonend im Einsatz, die Anschaffungskosten sind allerdings recht hoch. Es gibt auch Trockner, die mit Gas betrieben werden.Beim maschinellen Trocknen gilt: Das Gerät sollte nur gut befüllt zum Einsatz kommen und die Wäsche sollte so gut wie möglich vorgetrocknet, also zuvor in der Waschmaschine oder Wäscheschleuder mit möglichst hoher Schleuderdrehzahl entwässert worden sein. Als Kompromiss kann man auch die Wäsche im Trockner leicht vortrocknen und dann auf der Leine zu Ende trocknen lassen. Auch ein kleiner Ventilator, der vor dem Wäscheständer aufgestellt wird, leistet gute Dienste: Er verbraucht wesentlich weniger Strom, macht die Wäsche aber ebenfalls weich und beschleunigt den Abtransport der Feuchtigkeit durch die permanente Bewegung der vorbeistreichenden Luft.Beim Trocknen der Wäsche im Raum gilt: Der Raum muss unbeheizt und gut gelüftet sein - sonst droht Schimmelbefall. Wäsche im beheizten Wohnraum zu trocknen, ist nicht sinnvoll, denn durch das zusätzliche Stoßlüften um die Feuchtigkeit abzutransportieren geht viel wertvolle Heizenergie verloren. Quelle: dpa
Alte Haushaltsgeräte durch neue ersetzen Diverse elektrische Hausgeräte, darunter zum Beispiel Staubsauger, machen im Durchschnitt 7,7 Prozent des Haushalt-Stromverbrauchs aus und landen sie auf Platz sieben der größten Stromfresser. Bei Staubsaugern gilt: Eine hohe Leistungsaufnahme entspricht nicht einer hohen Saugleistung. Bei der Wahl sollte man also nicht den Sauger mit der höchsten Watt-Zahl auf dem Typenschild wählen, sondern sich über Testergebnisse der tatsächlichen Saugleistung schlau machen. Ab 2014 kommen auch Energieeffizienzklassen-Kennzeichnungen für Staubsauger. Bei diversen Elektro-Kleingeräten, wie elektrischen Dosenöffnern oder Messern, kann man den Einsatz durchaus hinterfragen. In anderen Fällen kann ihr Einsatz aber auch Energie einsparen, denn ein Brötchen lässt sich auf dem Toaster stromsparender aufbacken als im Backofen, ein Liter Wasser für Tee oder zum Nudeln kochen ist im Wasserkocher schneller und effizienter aufbereitet, als auf dem Elektroherd. In der Regel gilt die Devise: Setzen Sie die Verschwender vor die Tür. Gerade bei Haushaltsgeräten macht es sich in Sachen Strombilanz bezahlt, alte Geräte gegen neue Technologien einzutauschen. Quelle: dapd

Verschiedene Optionen

Geblieben ist die Wahlmöglichkeit zwischen einem Bedarf- und einem Verbrauchsausweis. Lediglich für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Dieser berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes anhand der vorhandenen Bausubstanz und Aspekte wie der Heizungsanlage, der Qualität und Größe der Fenster oder der bereits erfolgten Wärmedämmung des Gebäudes.

Weil der Bedarfsausweis die Energiebilanz von Häusern unabhängig vom Heizverhalten oder Witterungsschwankungen kalkuliert, ist er für viele Hauseigentümer erste Wahl. Allerdings liegen die Werte regelmäßig über dem tatsächlich gemessenen Verbrauch.

Wo die Energiewende besser funktioniert
Im internationalen Vergleich gibt es kaum ein zweites Land, das sich derart ambitionierte Ziele zur Umstellung seines Energiesystems gesteckt hat wie Deutschland. Daher existiert auch kein Gesamtkonzept, das als Blaupause für die deutsche Energiewende dienen könnte. Dennoch kann Deutschland von anderen Ländern lernen. Eine Studie von McKinsey im Auftrag von Siemens stellt Beispiele aus verschiedenen Ländern vor und zeigt, was davon in welchem Umfang auch in Deutschland erfolgreich umgesetzt werden könnte. Die Fallbeispiele beziehen sich auf die wesentlichen Elemente der deutschen Energiewende entlang der Energiewertschöpfungskette: Stromerzeugung, Verteilung oder Balancierung von Angebot und Nachfrage sowie Steigerung der Energieeffizienz. Quelle: dpa
Dänemark, Niederlande, Brasilien - Versteigerung von WindparksDer Ausbau von Solar und Windkraft wird die Regierung bis 2020 rund 30 Milliarden Euro kosten. Eine Möglichkeit, den Kostenanstieg zu drosseln, wäre eine Anpassung der Förderung, zum Beispiel durch Auktionierung von Windparkprojekten – wie in Brasilien, Dänemark oder den Niederlanden praktiziert. So kann erreicht werden, dass Windparks an windreichen Standorten mit einer geringeren Vergütung auskommen. Würden in Deutschland die infrage kommenden Windparkprojekte in Zukunft versteigert, könnten allein im Jahr 2020 rund 0,7 Milliarden Euro an Förderkosten eingespart werden. Quelle: dpa
China – bessere Nutzung von AbwärmeAbwärme lässt sich bei Temperaturen ab circa 300 Grad Celsius zur Stromerzeugung nutzen. In Deutschland gibt es unter anderem in der Zement- und Glasindustrie weitere Potenziale, die andere Länder beziehungsweise Pilotanlagen in Deutschland bereits nutzen: So wurden in China in den  vergangenen zehn Jahren knapp 30 Zementwerke mit entsprechenden Anlagen ausgestattet oder werden aktuell umgerüstet. Durch Nachrüsten der in Deutschland infrage kommenden Werke könnten hier im Jahr 2020 etwa 2 TWh Strom erzeugt und so eine Megatonne CO2 eingespart werden. Die Investitionen würden sich bereits nach rund drei Jahren amortisieren, so die Autoren der Studie. Quelle: REUTERS
Shanghai – bessere TransformatorenJetzt wird es technisch, aber im Grunde simpel. Transformatoren sind  für die Stromversorgung unverzichtbar, da elektrische Energie nur mittels Hochspannungsleitungen über weite Entfernungen wirtschaftlich sinnvoll transportiert werden kann; der Betrieb von Elektrogeräten ist aber nur mit Nieder- und Kleinspannung praktikabel und sicher. Transformatoren haben einen magnetischen Kern, meist Eisen, man kann aber auch so genannte amorphe Metalle verwenden. Sie haben bessere magnetische Eigenschaften und senken Übertragungsverluste im Netz.  In Shanghai konnten die Leerlaufverluste der ausgetauschten Transformatoren um 80 % reduziert werden konnten. Allein die Ausstattung der in Deutschland bis 2020 neu zu installierenden Transformatoren mit amorphen Kernen könnte die Übertragungsverluste im Stromnetz im Jahr 2020 um 0,2 TWh reduzieren. Dies entspricht der Stromproduktion von circa 65.000 Aufdach-Solaranlagen. Durch die Einsparungen  würden sich die erforderlichen Investitionen nach circa elf Jahren amortisieren. Quelle: dpa
Schweden – mehr WärmepumpenEine Wärmepumpe entzieht zum Beispiel dem Boden oder der Luft unter Aufwendung mechanischer oder elektrischer Energie thermische Energie und stellt diese zur Raumheizung zur Verfügung. Momentan sind in Schweden bei 9,5 Mio. Einwohnern 1 Mio. Wärmepumpen installiert, gegenüber circa  0,5 Mio. Wärmepumpen in Deutschland bei rund 81 Millionen Einwohnern. Der Ausbau zusätzlicher 0,7 Millionen Wärmepumpen in Deutschland bis 2020 würde zu einer Senkung des Primärenergiebedarfs um 18 PJ und zu einer Senkung der CO2-Emissionen um 0,6 Mt für das Jahr 2020 führen.Foto: "Tourismusverband Westschweden Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
USA – Stromnachfrage besser steuernDie Stromerzeugung aus Wind und Sonne schwankt wetterabhängig sehr stark. Das belastet das Netz. Die Schwankungen lassen sich durch eine flexiblere Stromnachfrage ausgleichen. Im Nordosten der USA hat man dazu einen Markt für temporäre Nachfragereduzierung geschaffen. Zu Spitzenzeiten reduzieren Stromkunden ihren Verbrauch freiwillig und erhalten hierfür eine Vergütung. Bei diesem Fallbeispiel wurde die Spitzenlast in einem Markt, der größer als der deutsche ist, um circa 8 % reduziert. Würde Deutschland in ähnlicher Weise allein seine industrielle Nachfrage flexibilisieren, könnten 2020 etwa 0,5 Milliarden Euro eingespart werden. Das entspricht den jährlichen Betriebskosten von zwei großen Kohlekraftwerken. Quelle: AP
Los Angeles – LED-StraßenbeleuchtungInternational hat eine Reihe von Städten den Austausch der klassisch verwendeten Natrium-Hochdrucklampen durch LED s vorangetrieben. In den USA installierte zum Beispiel Los Angeles von 2009 bis 2013 in 146.000 Ampeln und Straßenleuchten mit LED. Mit Investitionen von rund 45 Millionen Euro konnte eine Reduzierung des Stromverbrauchs von rund 60 % erreicht werden. Quelle: Presse

Der Verbrauchsausweis richtet sich nach den tatsächlichen Energiekosten der vergangenen Jahre. Damit liefert er praxisnahe Ergebnisse. Dafür schränken die Witterungsverhältnisse der betrachteten Jahre und die damit verbundenen Heizgewohnheiten die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden ein.

Den Energieausweis erstellt ein Energieberater, der über die Expertenlisten bei der dena oder der KfW gefunden werden kann. Sie können mittlerweile aber auch über spezialisierte Dienstleister im Internet beantragt werden. Abhängig vom Aufwand kosten sie zwischen 50 und 350 Euro. Diese Kosten kommen nun auf alle Hauseigentümer zu.

Bei der Nachbesserung bestehender Häuser gibt es nur kleine Änderungen, außerdem ist davon nicht jeder Hauseigentümer betroffen. Die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke ist nun Pflicht - falls das Dachgeschoss unbeheizt und das Dach nicht ausreichend gedämmt ist.

Dafür haben Immobilienbesitzer bis Ende 2015 Zeit, bei einem Eigentümerwechsel sind es zwei Jahre. Ob tatsächlich Dämmpflicht besteht, muss im Einzelfall – am besten durch einen qualifizierten Energieberater – geprüft werden. Der Hintergrund: Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dachdämmung - der sogenannte U-Wert -, darf ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten.

Von der Vorschrift ausgenommen sind Hauseigentümer, die zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung in dem Gebäude selbst genutzt haben. Für sie besteht Bestandsschutz nach den damals gültigen Vorschriften der Wärmeschutzverordnung. Nachrüsten müssen aber Besitzer alter Heizkessel. Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 installiert wurden, müssen bis 2015 gegen eine moderne Heizanlage ausgetauscht werden. Später eingebaute Heizungen sind nach 30 Jahren zu ersetzen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.


Kleines Schlupfloch

Daneben können auch hier Immobilieneigner, die vor Februar 2002 schon Selbstnutzer waren, die Austauschpflicht ignorieren. Allerdings dürfte es sich für die meisten Hauseigentümer durchaus bezahlt machen, derart veraltete Heizkessel durch ein modernes Gerät zu ersetzen. Denn die Sanierungsmaßnahmen rechnen sich durch die Energieersparnis so schnell wie eine neue Heizung.

Für neue Bauvorhaben sind die Regeln allgemeingültig. Spätestens ab 2016 müssen Neubauten erneut höhere Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik erfüllen.

Der zulässige Wert für den Jahresenergiebedarf wird nochmals um 25 Prozent gesenkt. Gleichzeitig muss die Wärmedämmung um 20 Prozent stärker ausfallen. Die Mindeststandards müssen für Bauvorhaben umgesetzt werden, bei denen Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 1. Mai 2014 erfolgt.

Für Neubauten ohne Genehmigung oder Anzeige gelten die Bauvorschriften bei Baubeginn am 1. Januar 2016. In der Vergangenheit haben viele Bauherren in ihrer Planung die geltenden Energiestandards allerdings übererfüllt, so dass nicht alle laufenden Vorhaben an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen.

Generell gilt aber weiterhin, dass energetische Sanierungsmaßnahmen nur dann zwingend erfolgen müssen, wenn sich die Maßnahme innerhalb einer annehmbaren Zeit amortisiert. Der Gesetzgeber hat diese Frist nicht klar geregelt. In der Rechtsprechung gilt allgemein ein Zeitraum von zehn Jahren als angemessen. Innerhalb dieser Zeit sollten die eingesparten Energiekosten den Mehraufwand für die energetische Sanierung abgedeckt haben.

Volkswirtschaftlich sind Zweifel an der Wirtschaftlichkeit umfangreicher Dämmmaßnahmen angebracht. Deshalb hat die dena den Energieberatern jüngst ein kostenloses Programm zur Verfügung gestellt, das auf den Analysen von rund 400 Modellsanierungen basiert. Dabei kann der Energieberater die Szenarien individuell oder regional anpassen. „Wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden geht, ist die Motivation der Hauseigentümer und die Förderung der Sanierungen einem gesetzlichen Zwang überlegen“, sagt dena-Bereichsleiter Stolte.

Fazit: Die Pflicht zum Energieausweis ist die größte Errungenschaft der neuen Verordnung. Künftig dürften Käufer und Mieter den mehrseitigen Schriftstücken ständig begegnen. Auf dem Immobilienportal Immoscout24 finden sich die Energiekennwerte derzeit in 13 Prozent der Anzeigen. Spätestens in einem Jahr werden es nahezu 100 Prozent sein.

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